BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2942 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 21.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlinge wenden sich an Gerichte bezüglich ausstehender Zahlungen In Berlin wenden sich zunehmend Flüchtlinge an das Landessozialgericht, da ihnen zustehende Leistungen nicht ausgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge haben sich in Hamburg an das Landessozialgericht und das Sozialgericht gewandt, da ihnen offenstehende Leistungen noch nicht ausgezahlt wurden? Eine Statistik zu Verfahrensgegenständen wird in der Sozialgerichtsbarkeit nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Hundert Verfahrensakten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Umfrage unter den zuständigen Kammervorsitzenden beim Sozialgericht Hamburg für den Zeitraum Oktober 2015 ergab, dass in dieser Zeit zwischen neun und zwölf entsprechende Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Hamburg eingegangen sind und verhandelt wurden. Das Landessozialgericht Hamburg war mit Verfahren im Sinne der Fragestellung nicht befasst. a. Wenn dem Senat keine Fälle bekannt sind, weshalb nicht und wie gedenkt der Senat künftig darüber zu informieren? Entfällt. b. Wenn es bereits zu Urteilen gekommen ist, wie sind diese ausgefallen ? In einstweiligen Rechtschutzverfahren ergehen keine Urteile. Nach der Umfrage unter den zuständigen Kammervorsitzenden beim Sozialgericht Hamburg sind dort drei Beschlüsse zugunsten der Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller ergangen , die übrigen Verfahren wurden unstreitig erledigt. 2. Wie hoch sind die offen stehenden Beiträge insgesamt? Zur Beantwortung dieser Fragen müsste in allen derzeit über 1.000 offenen Fällen die Anspruchsberechtigung geprüft und eine Leistungsberechnung durchgeführt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Weshalb können Leistungen, die den Flüchtlingen zustehen, nicht ausgezahlt werden? Drucksache 21/2942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der im vergangenen Jahr stark angestiegenen und weiterhin hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen mit Verbleib in Hamburg haben sich Rückstande bei der leistungsrechtlichen Erfassung und Sachbearbeitung gebildet. Eine erste personelle Aufstockung des zuständigen Sachgebiets konnte inzwischen umgesetzt werden , sodass nach Abschluss der Schulung und Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer zügigen Verringerung des Rückstands zu rechnen ist. Zur Personalentwicklung siehe auch Drs. 21/1906, 21/2232, 21/2599 und 21/2837. 4. Wann können die Flüchtlinge damit rechnen, die ihnen zustehenden Beiträge zu erhalten? Es ist vorgesehen, die Rückstände noch im 1. Quartal 2016 vollständig abzubauen. 5. Was ist geplant zu tun, um künftig die Zahlungen pünktlich tätigen zu können? Siehe Antwort zu 3. Darüber hinaus läuft derzeit ein Ausschreibungsverfahren für 20 weitere Stellen, um die ab dem 3. Quartal 2016 auslaufenden Abordnungen zu ersetzen .