BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2953 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Baugenehmigungsverfahren für Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis Alstertal/Walddörfer (2) Die Antwort des Senats zur Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/2797 ist offensichtlich nicht vollständig und gibt Anlass zu Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Am 23. Dezember 2015 hat die Stadt in einer Pressemitteilung die Erteilung einer Baugenehmigung am 22. Dezember 2015 für die am Fiersbarg geplante Flüchtlingsunterbringung erwähnt. 1.1. Warum wurden zu diesem baurechtlichen Genehmigungsverfahren keinerlei Angaben in der Drs. 21/2797 gemacht? Aufgrund eines Büroversehens wurden zum baurechtlichen Genehmigungsverfahren des Standortes Fiersbarg versehentlich keine Angaben gemacht. 1.2. Ist es zutreffend, dass für die Fläche bereits im November eine Baugenehmigung beantragt wurde? Ja. 1.3. Wann wurden für die Fläche am Fiersbarg jeweils durch wen welche baurechtlichen Genehmigungen für die Errichtung einer Flüchtlingsunterbringung beantragt? Ein Bauantrag wurde am 10. November 2015 gestellt. Dieser wurde am 21. Dezember 2015 modifiziert. Antragsteller war jeweils das Einwohner-Zentralamt. 1.4. Was waren jeweils die wesentlichen Inhalte der Anträge (Nutzungsart , Bauweise, zeitliche Befristung, Kapazität der Unterkunft et cetera )? Inhalt der Anträge war der Neubau von Containerunterkünften zur Nutzung als Zentrale Erstaufnahme. Der Antrag vom 10. November 2015 bezog sich auf temporäre Containerunterkünfte zur Erstaufnahme von 952 Flüchtlingen und Asylbewerbern in stählernen zweigeschossigen Containern. Dieser Antrag wurde am 21. Dezember 2015 auf die Anzahl von 252 Plätzen und eine Befristung von drei Jahren modifiziert. 1.5. Wann wurden jeweils welche entsprechenden Genehmigungen erteilt? Die Baugenehmigung wurde am 22. Dezember 2015 erteilt. Drucksache 21/2953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.6. Wurde der örtliche Bauprüfausschuss beteiligt? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der Bauprüfausschuss wird am 3. Februar 2016 beteiligt. 2. Warum wurde für den Standort Rodenbeker Straße erst am 20. Dezember 2015 und damit zum Ende der Bauarbeiten eine Baugenehmigung beantragt? Wann und in welcher Form war das zuständige Bezirksamt bereits vor der Antragstellung mit baurechtlichen Fragestellungen an diesem Standort befasst? Die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Rodenbeker Straße erfolgte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zunächst nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Grundsätzlich werden alle erforderlichen Genehmigungsverfahren (Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG und Baugenehmigungsverfahren ) zeitnah nachgeholt. Erste Gespräche der zuständigen Fachbehörde mit dem Bezirksamt über die Fläche in der Rodenbeker Straße wurden im 2. Quartal 2015 geführt. Sie bezogen sich auf die grundsätzliche Eignung und die Möglichkeit der Umsetzung für eine öffentliche Unterbringung. Nach Abstimmung der Planungen lagen genehmigungsfähige Unterlagen im Dezember 2015 vor. Der Bauantrag konnte entsprechend zeitnah parallel zur begonnenen Umsetzung am 20. Dezember 2015 gestellt werden.