BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2955 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 22.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausschreibung und Besetzung Leitungsstelle Erstaufnahme Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Leitungsstelle Erstaufnahme . In diesem Zusammenhang ergeben sich Zweifel an der Transparenz und Ernsthaftigkeit des Ausschreibungsverfahrens. Deshalb frage ich den Senat: 1. Befindet sich die Stelle Leitung der Erstaufnahme a. in einem internen Ausschreibungsverfahren oder b. in einem externen Ausschreibungsverfahren und c. wann ist die Bewerbungsfrist jeweils abgelaufen? Die Stellenausschreibung wurde über das interne elektronische Kommunikationssystem von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) veröffentlicht. Eine Bewerbungsfrist ist in der Ausschreibung nicht genannt worden. 2. Wie genau lautet die Stellenausschreibung mit welchem Anforderungsprofil ? Bitte als Dokument anhängen. Es handelt sich um die Leitung des Geschäftsbereichs Erstaufnahme als Teil der erweiterten Geschäftsführung des Unternehmens. Das Anforderungsprofil benennt folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Beispiel Sozialpädagogik, Betriebswirtschaft, Sozialökonomie et cetera), idealerweise praktische Erfahrungen in den Themenfeldern Migration und Wohnungslosenhilfe oder im Management von Projekten im Sozialbereich. Die Ausschreibung wendet sich auch an „Quereinsteiger“, die ihre Führungs- und Managementfähigkeiten unter Beweis gestellt haben und im genannten Bereich ihre weitere berufliche Perspektive sehen. Weitere Merkmale sind Entscheidungsfreude, Durchsetzungsstärke, ein kooperativer Führungsstil, eine wertschätzende Grundhaltung im Umgang mit Menschen, ein hohes Maß an Integrations- und Dialogfähigkeit sowie Organisationsgeschick und Selbstmanagementfähigkeiten. Von einer vollständigen Veröffentlichung des Dokuments sieht der Senat grundsätzlich ab, da dies im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich käme. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 3. Zu welchem Zeitpunkt soll die Stelle neu besetzt werden? Zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Drucksache 21/2955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wer hatte die Stelle bisher inne? Der Geschäftsbereich Erstaufnahme wurde aufgrund des großen Wachstums im Rahmen einer Organisationsentwicklung neu gebildet. Er ist aus dem vorherigen Bereich Erstaufnahme als Teil des Geschäftsbereichs Wohnen hervorgegangen. 5. Wie viele Bewerbungen liegen aktuell vor: a. intern, b. extern? Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 6. Inwiefern trifft zu, dass die bisherigen Vorgänge bei der Neubesetzung bei Belegschaft, Personalrat und Leitungsebene von f & w fördern und wohnen AöR für heftige Kritik und Unruhe sorgen? Inwiefern sieht der Senat durch die Vorgänge den Betriebsfrieden und die Kontinuität der Arbeit gefährdet? Die Geschäftsführung von f & w sieht den Betriebsfrieden nicht gestört. Die Kontinuität ist durch die kommissarische Aufgabenwahrnehmung sichergestellt. Der Senat hat sich damit nicht befasst. 7. Inwiefern trifft zu, dass für die endgültige Besetzung der Leitungsstelle ein bestimmtes Parteibuch und/oder politische Beziehungen von großer Bedeutung sind? Die Auswahl und endgültige Besetzung erfolgt ausschließlich nach den in der Stellenausschreibung aufgeführten Kriterien.