BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2956 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 22.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Anpacken statt zerreden: Weiterentwicklung des Hamburger Hafens nach der gescheiterten Olympiabewerbung Im November des vergangenen Jahres sprach sich die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger gegen die Austragung Olympischer Spiele in der Hansestadt aus. Nach der gescheiterten Hamburger Olympiabewerbung geht es in der aktuellen Phase darum, sich schleunigst neu zu orientieren und tragfähige Konzepte zu erarbeiten, die die Weiterentwicklung des Hamburger Hafens forcieren. Von großer Bedeutung ist dabei, die Hafenwirtschaft in diesen Prozess frühzeitig mit einzubinden. Behördliche Alleingänge darf es in dieser zentralen Frage für den Hamburger Hafen nicht geben. Der Hamburger Hafen befindet sich derzeit in einer äußerst prekären Situation, daher ist es dringend geboten, sich zügig auf in die Zukunft gerichtete Lösungen zu verständigen. In einem kürzlich erschienenen „Die Welt“-Interview äußerte sich Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch unter anderem zu den derzeitigen Herausforderungen der Hafenentwicklung. Darin heißt es: „Nun orientieren wir uns neu, schaffen ein neues Konzept speziell für den zentralen Hafenbereich auf Steinwerder. Dort werden wir – auch in Anlehnung an frühere Planungen – zeitgemäße Lösungen suchen und finden. Industrielle Ansiedlungen werden dabei eine wichtige Rolle spielen.“ Weiter heißt es: „So aber brauchen wir den Kleinen Grasbrook weiterhin zur Entwicklung des Hafens und als Puffer gegenüber emissionsempfindlichen Nutzungen. (…) Allerdings endet Industrieansiedlung für mich nicht am Kleinen Grasbrook, ich sehe dabei den gesamten Raum der Unterelbe“ (vergleiche http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article151313340/Die-Buergersind -kritischer-als-frueher.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat einen Hafenentwicklungsplan in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht, der weiterhin gültig und Grundlage für den Hamburger Hafen ist. Im Übrigen siehe Drs. 20/5550. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche behördlichen Stellen sind mit der Erstellung eines neuen Konzeptes zur Entwicklung des Hamburger Hafens, speziell für den zentralen Hafenbereich auf Steinwerder, befasst? 2. Welche Akteure aus der Hafenwirtschaft sind in die Weiterentwicklung des Hamburger Hafens, speziell auch in die Konzepterstellung für den zentralen Hafenbereich auf Steinwerder, mit eingebunden? Drucksache 21/2956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche zeitlichen Planungen liegen der Konzepterstellung, -vorstellung und -umsetzung zugrunde? 4. Welche Pläne verfolgt der Senat für die zukünftige Nutzung des Kleinen Grasbrooks als Hafenfläche? 5. Welche Pläne verfolgt der Senat für die zukünftige Nutzung des zentralen Hafenbereichs auf Steinwerder insgesamt? Die Überlegungen zur künftigen Entwicklung des Mittleren Hafens im Bereich Steinwerder sowie des Kleinen Grasbrooks sind noch nicht abgeschlossen. Die strategische Hafenentwicklung und die Erstellung entsprechender Konzepte und Planungen liegen zuständigkeitshalber zunächst bei der HPA, die hierbei wiederum im Austausch mit der zuständigen Behörde steht. Darüber hinaus besteht ein ständiger Kontakt mit den Unternehmen der Hafenwirtschaft. 6. Was sind aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörden vor dem Hintergrund einer forcierten Weiterentwicklung des Hamburger Hafens die zehn wichtigsten Infrastrukturprojekte im Hamburger Hafen und auf welchem Stand befinden sich diese jeweils? Die wesentlichen Infrastrukturprojekte im Hafen finden sich in der Wirtschaftsplanung der HPA wieder. Hierzu sowie zum Stand dieser Projekte (Beginn und Fertigstellung der Baumaßnahme) siehe Drs. 21/2368. 7. Welche Flächen würden speziell im zentralen Hafenbereich auf Steinwerder für eine industrielle Ansiedlung infrage kommen? Eine industrielle Nutzung ist im gesamten Bereich grundsätzlich vorstellbar, sofern die planrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sowohl bei industriellen als auch bei andersartigen Nutzungen hängt es auch von den individuellen Anforderungen des jeweiligen Ansiedlungsfalles ab, welche Flächen geeignet sind. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen, da sich die konkretisierte Flächen- und Nutzungsplanung noch in der Entwicklung befindet. 8. Welche Flächen würden im gesamten Raum der Unterelbe für eine industrielle Ansiedlung infrage kommen? Eine Auflistung dieser Flächen kann unter www.unterelbe.de eingesehen werden. Im Rahmen des trilateralen Projektes „Länderübergreifendes Regionalmanagement für den Wirtschaftsraum Unterelbe“ wurden dort die wichtigsten Industrieflächen für den Unterelberaum zusammengefasst und einheitlich beschrieben. 9. Mit welchen Unternehmen ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Bezug auf eine industrielle Ansiedlung im zentralen Hafenbereich auf Steinwerder derzeit im Gespräch? Um welche Flächen handelt es sich jeweils? Auf welchem Stand befinden sich die Gespräche und Verhandlungen? Lassen sich bereits erste Erfolge vermelden, wenn ja welche sind dies? Als Eigentümerin von Hafenflächen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit für deren Vermietung verantwortlich, befindet sich die HPA laufend im Austausch mit verschiedenen Interessenten. Dies betrifft auch das Areal des Mittleren Hafens. Grundsätzlich gehört es zum üblichen Geschäftsgebaren, dass bei derartigen Gesprächen Vertraulichkeit gewahrt wird aus Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Seiten. Eine Offenlegung von Details würde der erforderlichen Vertrauensbasis zuwiderlaufen, die Verhandlungsposition der HPA schwächen und letztlich das Ergebnis gefährden.