BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2961 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 22.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Nettokreditaufnahme 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Aus Drs. 21/2828 ist ersichtlich, dass die Freie und Hansestadt im Jahr 2015 circa 3,2 Millionen Euro Altschulden getilgt hat. Zugleich hat sich jedoch die stichtagsbezogene Saldo-Position zwischen Kassenkrediten und (Geld-)Anlagen zum 31.12.2015 um 280 Millionen Euro gegenüber dem 31.12.2014 verringert. Ferner offenbart Drs. 21/2715, dass sich die Verbindlichkeiten des Sondervermögens Schulimmobilien im Jahr 2015 um 265 Millionen Euro erhöht haben. Dies legt entsprechende Nachfragen hinsichtlich der Nettokreditaufnahme der FHH im Jahr 2015 nahe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch lag der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beziehungsweise die Nettokreditaufnahme gemäß aktuellstem Sach- und Kenntnisstand im Jahr 2015? Nach der zwölften Buchungsperiode beträgt der Saldo aus Finanzierungstätigkeit 219,7 Millionen Euro und die Nettokredittilgung 3,2 Millionen Euro. 2. Wurde der im Haushaltsplan veranschlagte Wert von höchstens circa 231,2 Millionen Euro Nettokreditaufnahme im Jahr 2015 eingehalten? Ja. 3. Wurde die im Finanzbericht zum Haushaltsplan 2015/2016 festgelegte Obergrenze der Nettokreditaufnahme1 von circa 288,7 Millionen Euro im Jahr 2015 eingehalten? Ja. 4. Trifft es zu, dass das Sondervermögen Schulimmobilien gemäß Drs. 21/2715 im Jahr 2015 eine Nettokreditaufnahme von 265 Mio. Euro hatte ? a. Wenn nein, wie hoch lag die Nettokreditaufnahme dann? b. Welche Nettokreditaufnahme ist für 2016 geplant? c. Inwieweit wird diese Schuldenaufnahme durch das Sondervermögen in die Nettokreditaufnahme und den strukturellen Haushaltsausgleich der FHH einbezogen? Inwieweit findet sie insofern Berücksichtigung bei der Einhaltung der oben genannten, im 1 Vergleiche „Tabelle 8: Ermittlung der Obergrenze der Nettokreditaufnahme (in Mio. Euro)“ im Finanzbericht 2015/2016, Seite 33. Drucksache 21/2961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Finanzbericht zum Haushaltsplan 2015/2016 festgelegten zulässigen Kreditaufnahme? Ja. Zur Nettokreditaufnahme für 2016 siehe Drs. 20/13000. Die Berechnung der Obergrenze für die Nettokreditaufnahme erfolgt gemäß § 28 der Landeshaushaltsordnung für den Kernhaushalt. Bei der Einhaltung von Artikel 72 der Hamburgischen Verfassung sind die Kreditaufnahmen der Sondervermögen, die rechtlich unselbständige Teile der FHH darstellen, einzubeziehen. 5. In jeweils welchem Umfang hat das Sondervermögen Stadt & Hafen 2015 von seiner Kreditaufnahmeermächtigung über bis zu 60 Millionen Euro Gebrauch gemacht und Altkredite getilgt? a. Welche Nettokreditaufnahme ergibt sich daraus? Siehe Drs. 21/2715. b. Welche Nettokreditaufnahme ist für 2016 geplant? Siehe Drs. 20/13000. 6. Welche Auffassung vertritt der Landesrechnungshof bezüglich dem den Teilfragen unter 4. c. zugrunde liegenden Sachverhalt der Berücksichtigung der Schuldenaufnahme von Sondervermögen beim strukturellen Haushaltsausgleich respektive der Einhaltung der Obergrenze der Nettokreditaufnahme ? Siehe Drs. 21/2500.