BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2963 21. Wahlperiode 29.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 22.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung in der Heinrich-Hertz-Straße Laut Website der Freien und Hansestadt Hamburg ist in der Heinrich-Hertz- Straße in Barmbek eine Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 116 Plätzen geplant. Hierfür soll es am 18.06.2015 eine Informationsveranstaltung gegeben haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Umsetzungen? Die Planungen sind abgeschlossen. Mit dem Bezug der Einrichtung wird ab März 2016 gerechnet. 2. Um welche Art der Unterbringung handelt es sich? Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Unterbringung. 3. Wann wurde/wird die Bezirksversammlung Nord über die Planungen hinsichtlich der Errichtung der Unterkunft in Kenntnis gesetzt? Die Bezirksversammlung Nord hat durch die Anhörung gemäß § 28 BezVG vom 16. Januar 2015 von der Planung der Einrichtung Kenntnis erhalten. 4. Welche Planungen wurden in der Informationsveranstaltung am 18. Juni vorgestellt? Es erfolgten eine allgemeine Information zu aktuellen Flüchtlingszahlen und deren Verteilung auf die Bezirke Hamburgs sowie ein Überblick zu den Planungen in der Heinrich-Hertz-Straße unter anderem anhand von Grundrissen. a. Wie viele Anwohner und Interessierte besuchten die Veranstaltung am 18.06.2015? Circa 300. b. Wie und mit welchen Mitteln wurden Anwohner und Interessierte auf die Informationsveranstaltung am 18.06.2015 aufmerksam gemacht und mit welchem zeitlichen Vorlauf? Es wurde durch Plakatankündigungen in öffentlichen Gebäuden (beispielsweise in den Gebäuden des Bezirksamtes Kümmellstraße und Eppendorfer Landstraße, Schulen und Kirchen), Mailverteiler an bekannte Einrichtungen vor Ort (zum Beispiel Ärztekammer , Stadtteilrat Barmbek-Süd, EKZ Hamburger Meile, Gemeinden, Kitas, Initiative Welcome to Barmbek, Sportvereine) sowie durch die Beilage von Ankündigungsflyern im Wochenblatt circa zwei Wochen vorher informiert. Drucksache 21/2963 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Gab es Kritik an der Wahl der genutzten Informationsmittel dahin gehend, dass Anwohner und Interessierte nicht erreicht wurden? Ein Gewerbetreibender hat darauf hingewiesen, dass ihn die Ankündigung zur Informationsveranstaltung nicht erreicht habe. d. Beeinflusst aus Sicht des Senats die Wahl der Informationsmittel die Zahl der erreichten Anwohner? Wenn nein, warum nicht? e. Beeinflusst die Zahl der erreichten Anwohner aus Sicht des Senats die Möglichkeit der Bürger, durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen Kritik und/oder Anregungen an die zuständigen Behörden heranzutragen? Wenn ja, nach welchem Abwägungsprozess wird sich für Maßnahmen und Mittel mit geringerer Reichweite entschieden? Der Senat will mit seiner Informationspolitik zu geplanten Standorten alle Bürgerinnen und Bürger erreichen und versteht deren Kritik und Anregungen als einen wichtigen Teil des demokratischen Mitbestimmungsrechtes. Für eine umfassende Informationspolitik sind die Ankündigungen zwischenzeitlich auf das Internet, Social Media, Briefwurfsendungen und die Presseorgane sowie die elektronischen Medien ausgeweitet worden. f. Sind weitere Informationsveranstaltungen geplant? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht? Sind zu der in der Informationsveranstaltung vom 18.06.2015 vorgestellten Darstellungen bisher Änderungen beziehungsweise Abweichungen aufgetreten? Wenn ja, welche? Als Informationsplattform für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner und ehrenamtlich Engagierte findet am 1. Februar 2016 um 17.30 Uhr ein Runder Tisch statt. Der Bezug der Einrichtung hat sich entgegen der ursprünglichen Ankündigung von Anfang Dezember 2015 auf Anfang März 2016 verschoben. 5. Welches Konzept gibt es für die Beteiligung engagierter Bürger, sobald der Standort eröffnet ist? 6. Inwiefern plant der Senat eine Einbindung örtlicher Initiativen? Im Bezirksamt Hamburg-Nord ist es Standard, dass das Bezirksamt Listen während der Informationsveranstaltungen auslegt, in denen Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, sich eintragen können und später zu einem Runden Tisch eingeladen werden. Die sozialräumliche Vernetzung erfolgt durch das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamts. So wurde schon für die öffentlich-rechtliche Unterbringung Heinrich-Hertz-Straße zum Runden Tisch am 1. Februar 2016 um 17.30 Uhr in der Aula der Ilse-Löwenstein- Schule vom Bezirksamt eingeladen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich die Initiative „Welcome to Barmbek“ in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung engagieren. 7. Handelt es sich um eine Unterkunft, die von f & w betreut wird? Falls nein, wer ist Träger des Standorts? Ja. 8. Mit welchem Stichtag plant der Senat die Unterbringung am vorgenannten Standort? Der genaue Tag des Belegungsbeginns ist vom konkreten Tag der Baufertigstellung abhängig. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2963 3 9. Handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Fläche für Flüchtlingsunterbringung vorgesehen? Derzeit wird von einer 15-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. 10. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben und mit jeweils welchem Stichtag? 116 Plätze. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 11. Wer soll dort untergebracht werden (Frauen, Familien)? In der Heinrich-Hertz-Straße sollen Alleinstehende und Familien mit Kindern aus dem Personenkreis der Flüchtlinge und Wohnungslosen untergebracht werden. Bei den Flüchtlingen handelt es sich um Personen, deren Residenzpflicht in der Erstaufnahmeeinrichtung abgelaufen ist. 12. Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind erforderlich, um das Gelände und das Gebäude für eine entsprechende Nutzung herzurichten ? Die Anstalt öffentlichen Rechts, f & w fördern und wohnen AöR (f & w), mietet als Betreiber den fertig hergerichteten Standort für öffentliche Unterbringung von einem privaten Investor. Dieser kann nach Übernahme sofort ohne Umbauarbeiten genutzt werden. Zu den Umbaumaßnahmen des Investors für die Herrichtung des Gebäudes und des Geländes liegen keine Informationen vor. 13. Bis wann sind die Umbauten der Unterkunft in der Heinrich-Hertz-Straße voraussichtlich abgeschlossen? Siehe Antwort zu 1. 14. Welche Kosten sind für die erforderlichen Umbauten eingeplant? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Maßnahme.) Siehe Antwort zu 12.