BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2970 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu den Übergriffen auf Mitarbeiter und Gegenstände des ÖPNV In seiner Antwort auf meine Anfrage Drs. 21/2783 vom 7. Januar 2016 berichtet der Senat über zahlreiche Übergriffe auf Mitarbeiter des ÖPNV in Hamburg sowie über Schäden an Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs im Jahre 2015. Hierzu sind einige Nachfragen entstanden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Wie hoch waren die Kosten für die der Antwort zur Anfrage 21/2783 aufgeführten (Nah-)Verkehrsunternehmen aufgrund der Ausfallzeiten nach Verletzungen (insbesondere Lohnfortzahlung)? HOCHBAHN Im Zeitraum Januar bis September 2015 hatte die HOCHBAHN insgesamt 246 Ausfalltage infolge von Übergriffen auf Mitarbeiter zu verzeichnen. Davon entfielen auf Mitarbeiter der Hochbahn-Wache 170 Tage sowie 76 Tage auf Mitarbeiter im Busbetrieb . Auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten für die drei relevanten Berufsgruppen (Busfahrer, Prüf- und Sicherheitsdienstmitarbeiter) schätzt die HOCHBAHN die durch oben genannte Ausfalltage entstandenen Kosten auf insgesamt circa 44.000 Euro. Diese Kosten sind eine Schätzgröße basierend auf Durchschnittsgrößen in der Entgeltbewertung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Daten der geschädigten Mitarbeiter nicht im Einzelnen erfasst und ausgewertet. AKN, VHH und DB Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten der geschädigten Mitarbeiter nicht im Einzelnen erfasst und ausgewertet. Daher ist die Angabe der aufgrund der Ausfallzeit nach Verletzung entstandenen Kosten nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/2783. 2. Wie viele Mitarbeiter haben infolge von Bedrohungen oder Verletzungen gekündigt oder sich in andere Bereiche versetzen lassen? Derartige Fälle sind nicht bekannt. 3. Inwieweit wurden die in der Antwort zur Anfrage 21/2783 aufgeführten Täter strafrechtlich verfolgt und wenn ja, wie viele Täter wurden ermittelt und tatsächlich verurteilt? Drucksache 21/2970 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Inwieweit konnten diese Vorfälle durch eine Videoüberwachung in den Fahrzeugen aufgeklärt beziehungsweise Täter identifiziert werden? Die Antworten in der Drs. 21/2783 beziehen sich auf Angaben der Verkehrsunternehmen . Die strafrechtliche Verfolgung der Taten obliegt der Polizei beziehungsweise Bundespolizei. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten erforderlich. Diese Akten können in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden. Die zur Beantwortung erforderlichen Daten zum Tatort (Fahrzeuge des ÖPNV), dem Geschädigten (Mitarbeiter des ÖPNV, Geschlecht des Opfers) und des Tatnachweises (Videoüberwachung) werden auch nicht im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA erfasst. Daher müssten auch hierfür sämtliche Verfahren aus dem Aktenzeichenjahrgang 2015, in denen als Delikt die in Betracht kommenden §§ 223, 224, 240 und 241 Strafgesetzbuch (StGB) notiert sind, händisch ausgewertet werden. Es handelt sich hierbei um die folgende Anzahl an Verfahren: Aktenzeichenjahrgang Ermittlungsverfahren (Js/UJs*) Beschuldigte Verurteilungen (rechtskräftig) 2015 23841 / 4753 27479 786 * JS= Ermittlung gegen Bekannt; UJs= Ermittlung gegen Unbekannt 5. Inwieweit wurden die Täter kostenpflichtig zur Rechenschaft gezogen (insbesondere im Hinblick auf Schadensersatz)? Siehe Drs. 21/2783. 6. Welche Hilfs- und Verteidigungsmittel stehen dem Personal der einzelnen in der Antwort zur Anfrage 21/2783 aufgeführten (Nah-)Verkehrsunternehmen zur Abwehr von Angriffen sowie schnellen Alarmierung von Einsatzkräften zur Verfügung? HOCHBAHN Die Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn-Wache (Prüfdienst und Sicherheitsdienst) sind mit einer Schutzweste und einem Abwehrspray ausgestattet. Sie erhalten eine umfangreiche Ausbildung in Konfliktmanagement, Deeskalation und Selbstverteidigung . Die Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sind zusätzlich mit einem Abwehrstock ausgestattet. Die Mitarbeiter sind grundsätzlich mindestens zu zweit im Einsatz. Ist von einer erhöhten Gefährdungslage auszugehen, erfolgt der Einsatz in größeren Teams. Der Sicherheitsdienst verfügt zusätzlich über Diensthunde. Daneben stehen den Mitarbeitern Digitalfunkgeräte mit einem Alarmknopf sowie die Notrufeinrichtungen auf den Haltestellen zur Verfügung. Die Fahrpersonale verfügen über eine direkte Verbindung zur Leitstelle, im Bus steht hier ein Alarmknopf zur Verfügung bei dem das Videobild des Fahrers aufgeschaltet wird. Die mobil auf den Haltestellen eingesetzten Hochbahn-Mitarbeiter verfügen über Digitalfunkgeräte mit Alarmknopf. AKN Der Kontrolldienst wird von einem externen Dienstleister übernommen. Dieser ist mit den üblicherweise Sicherheitsdiensten zur Verfügung stehenden Mitteln ausgestattet. VHH Die Fahrzeuge sind alle mit einem sogenannten stummen und einem lauten Alarm ausgestattet. Das Fahrpersonal kann durch die Betätigung dieser Einrichtungen einen direkten Ruf an die Leitstelle absetzen, welcher dort mit Priorität behandelt wird. Die Mitarbeiter sind dann akustisch auf das Fahrzeug aufgeschaltet, können so das Geschehen im Innerraum verfolgen und gegebenenfalls Einsatzkräfte alarmieren. Durch den lauten Alarm wird zusätzlich das Umfeld um das Fahrzeug durch Hupen und das Blinken der Warnblinker auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2970 3 kann gegebenenfalls zu Hilfe kommen beziehungsweise Personen, die im Bus eine bedrängende oder gefährdende Situation auslösen, durch den lauten Alarm abschrecken . DB Die im Bereich der S-Bahn Hamburg eingesetzten Sicherheitskräfte werden sowohl vor Aufnahme ihrer Tätigkeit als auch laufend intensiv zu Themen und Techniken der Deeskalation und Kommunikation geschult und sind so in der Lage, kritische Situationen zu entschärfen. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern geeignete Kommunikationsmittel zur Verfügung, um über die 24 Stunden besetzte regionale Sicherheitsleitstelle Unterstützung anfordern zu können. 7. Wie viele und welche Angriffe, Belästigungen und Übergriffe auf Frauen – analog den Vorkommnissen an Silvester auf St. Pauli sowie vergleichbar mit den Vorkommnissen beispielsweise am Kölner Hauptbahnhof – sind im Jahre 2015 sowie laufend im Januar 2016 in den Fahrzeugen des ÖPNV aufgetreten, strafrechtlich verfolgt und letztlich bestraft worden ? Die räumliche Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach Ortsteilen . Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Daher sind die im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) begangenen Straftaten mit der PKS nicht auswertbar. Weitere Statistiken im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht geführt. Bis zum Stichtag 26. Januar 2016 ist ein Vorfall im Sinne der Fragestellung aus dem Jahr 2016 durch die Pressestelle der Polizei veröffentlicht worden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wäre zur Beantwortung eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Welche Möglichkeiten hat das Personal der einzelnen in der Antwort zur Anfrage 21/2783 aufgeführten (Nah-)Verkehrsunternehmen, schutzsuchende Fahrgäste zu schützen? HOCHBAHN Rund um die Uhr ist die Hochbahn-Wache mit Sicherheitsmitarbeitern im Netz der HOCHBAHN im Einsatz. Darüber hinaus erfolgt eine zyklische Aufschaltung der Haltestellenkameras in der Leitstelle. Den Fahrgästen stehen die Notrufeinrichtungen in den Zügen und Haltestellen der U-Bahn zur Verfügung. Zusätzlich kann die Leitstelle direkt per Handy alarmiert werden. Auf bedrohliche Situationen kann die Leitstelle mit Videoaufschaltung, Lautsprecherdurchsagen sowie die Alarmierung von Hochbahn-Wache und/ oder Polizei reagieren. Bei angezeigten Straftaten kann eine Videoauswertung erfolgen, sofern rechtzeitig Anzeige erstattet wird (24-Stunden-Frist). AKN und VHH Siehe Antwort zu 6. Bei Bedrohungen wird die Polizei hinzugezogen. DB Das Zugpersonal hat die Möglichkeit, die im Zug vorhandenen Kanäle (Zugfunk) zu nutzen, um sofort Sicherheitskräfte zu alarmieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.