BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2971 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Gefährdungslage durch Straftaten von Migranten verheimlicht? Mittels einer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 20.11.2015 (Drs. 21/2322) hatten Mitglieder der AfD-Fraktion den Senat gefragt, ob es gezielte Anstrengungen gäbe, Informationen über Kriminalität im Zusammenhang mit Flüchtlingen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Dies ist in der Antwort des Senats vollständig verneint worden. Im Zusammenhang mit den bestürzenden kriminellen Ereignissen von Silvester hat sich die Art und Weise der Diskussion auch in den Medien merklich verändert. So ist nach einem Bericht von „Die Welt“ vom 20.01.2016 das Problem einer spezifischen Kriminalität von Migranten und einzelnen Gruppen von Migranten durchaus bereits seit Längerem auch auf höchster politischer Ebene diskutiert worden. „Die Welt“ nennt hier beispielsweise eine Sitzung des nordrhein-westfälischen Innenausschusses im Oktober 2014, in der Innenminister Ralf Jäger, dessen Staatssekretär Bernhard Nebe und Innenpolitiker von CDU, SPD, FDP und Grünen einig waren, „dass es in NRW tatsächlich eine gefährliche Gruppe nordafrikanischer Flüchtlinge gebe, die exzessiv trinke, Bürger angreife, Geschäfte ausraube.“ Bereits im Jahre 2014 wussten also der Innenminister, sein Staatssekretär und Innenpolitiker aller Fraktionen in NRW, dass es unter Flüchtlingen Problemgruppen gibt. Ein Austausch über diese Kenntnisse muss auch länderübergreifend stattgefunden haben. Aus dem Artikel geht auch hervor, dass es in NRW im Sinne unserer Anfrage vom 20.11.2015 einen Erlass für die Polizei gab, nach dem „auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nur hingewiesen werden“ sollte, „wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist“. Medienauskünfte dürften „auf Beteiligung nationaler Minderheiten“ nur hinweisen, „wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder Fahndungsinteresse“ bestehe. Innenminister Jäger sagte nun, man dürfe den Erlass nicht als „Anweisung“ missverstehen, „dass Nationalitäten in internen oder externen Polizeiberichten nicht genannt werden dürfen“. Die „Bild“-Zeitung zitiert in ihrer Ausgabe vom 8.1.2016 einen Beamten mit den Worten: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen , die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten.“ Weiter heißt es dort: „Ohnehin wird nicht jede Straftat in Deutschland automatisch veröffentlicht – außergewöhnlich ist aber, dass bei bestimmten Tätern bewusst Drucksache 21/2971 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 NICHT berichtet wird und die Informationen als „nicht pressefrei“ eingestuft werden.“ In diesem Zusammenhang spricht der ehemalige Bundesinnenminister Friedrich von einen „Schweigekartell“. Als Ausdruck einer Änderung im Informationsklima ist die Äußerung des Bundesinnenministers de Maizière zu sehen: „Ein Migrations- oder ein Flüchtlingshintergrund darf nicht verschwiegen werden“. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist über das Thema krimineller Migranten in den Ausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft ähnlich wie in dem angegebenen nordrheinwestfälischen Innenausschuss gesprochen worden? Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und von wem? Bitte für die 18., 19., 20. Und 21. Legislaturperiode angeben. Die Bürgerschaftskanzlei wurde beteiligt. Sie hat von einem Antwortbeitrag abgesehen , da die Fragesteller die begehrten Informationen auf direktem Wege bei der Bürgerschaft beziehungsweise deren Präsidentin erhalten könnten, siehe auch Drs. 20/13378 und Drs. 21/2406. 2. Existiert auch in Hamburg ein Erlass, eine Richtlinie oder eine schriftliche oder mündliche Weisung vergleichbar mit der nordrhein-westfälischen Regelung, dass bei Straftätern auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nur hingewiesen werden soll, wenn diese für das Verständnis des Sachverhaltes erforderlich ist? Wenn ja, bitte die Kriterien nennen, die eine solche Erforderlichkeit gegeben machen. Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/2322 und Drs. 21/2855.