BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2976 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Dezember 2015 (II)? Leider konnten in Drs 21/2837 einige Fragen nicht beantwortet werden, da die Zahlen des Ausländerzentralregisters für Dezember 2015 noch nicht vorlagen . In der Hoffnung, dass dies nun der Fall ist, hier erneut die Fragen. Wir fragen den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Dezember 2015 in Hamburg? GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 16.807 nach § 22 Satz 1 AufenthG 49 nach § 22 Satz 2 AufenthG 61 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.803 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 486 nach § 23a AufenthG 171 nach § 24 AufenthG 4 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 259 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 4.293 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 499 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.192 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 993 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 590 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 4.239 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 3 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 134 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 19 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 Niederlassungserlaubnis 7.390 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.501 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.889 Aufenthaltsgestattung 10.366 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.487 Summe der Flüchtlinge 40.050 Drucksache 21/2976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.12.2015 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.753 Syrien 2.908 Iran 1.103 Serbien 596 Ghana 510 Russische Föderation 471 Türkei 454 Irak 453 Montenegro 317 Armenien 279 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.999 Iran 1.317 Türkei 774 Bosnien und Herzegowina 479 Serbien 290 Togo 264 Irak 232 Kosovo 230 Russische Föderation 172 Mazedonien 131 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.881 Syrien 2.108 Albanien 938 Eritrea 766 Irak 647 Iran 542 Russische Föderation 411 Somalia 307 Mazedonien 261 Serbien 257 Die ausreispflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 445 Afghanistan 436 Montenegro 334 Kosovo 331 Albanien 313 Russische Föderation 304 Ägypten 299 Mazedonien 290 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2976 3 Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 280 Ghana 268 2. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Dezember 2015 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander genommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 9.618 7.161 28 3.868 12.939 Niederlassungserlaubnis 4.488 2.900 2 468 6.922 Aufenthaltsgestattung 7.133 3.210 23 3.358 7.008 Duldung 3.609 1.862 16 1.964 3.523 (Quelle: AZR, Stand: 30.12.2015) 3. In der Drs. 21/2836 wird Syrien mit 6.418 Personen aus diesem Land als Hauptherkunftsstaat genannt. Afghanistan folgt bei der Jahresübersicht auf Platz 2 mit 5.471. Blickt man jedoch auf die einzelnen Monatsübersichten , so steht hier Afghanistan fast immer auf Platz 1. Wie kommt es zu dieser unterschiedlichen Darstellung? Bitte die Hamburg Zugewiesenen aus den Ländern Syrien und Afghanistan für alle Monate des Jahres 2015 und in der jeweiligen Gesamtzahl auflisten. Die Zahl der Hamburg zugewiesenen Personen aus den beiden Ländern ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Syrien Afghanistan Januar 2015 160 123 Februar 2015 100 101 März 2015 149 108 April 2015 155 112 Mai 2015 256 119 Juni 2015 425 241 Juli 2015 330 301 August 2015 768 452 September 2015 1.242 635 Oktober 2015 993 939 November 2015 1.280 1.581 Dezember 2015 560 759 Gesamt 2015 6.418 5.471 (Quelle: Einwohner-Zentralamt) Es ist kein Widerspruch erkennbar. Lediglich in den Monaten Februar, November und Dezember überwog der Zugang aus Afghanistan gegenüber dem aus Syrien. 4. Während im November 2.052 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genannt wurden, waren es im Dezember nur noch 1.901, obwohl zugleich 240 hinzukamen. Wie ist diese insgesamt niedrigere Dezemberzahl zu erklären? Die niedrigere Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge am Stichtag 31. Dezember 2015 zum vorherigen Stichtag resultiert aus folgenden Sachverhalten: - Verteilung auf andere Jugendämter gemäß § 42b SGB VIII (Inkrafttreten 1. November 2015), Drucksache 21/2976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Familienzusammenführung, - Entweichen und gegebenenfalls Weiterreise mit unbekanntem Ziel und - Eintritt der Volljährigkeit. Rückführungen/Ausreisen 5. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Dezember 2015 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem Ausländerzentralregister (Stand: 31. Dezember 2015) auf 7.709 Personen. b) Wie viele dieser Personen wurden aus welchem Grund geduldet? Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31, Dezember 2015 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte Zahl der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 11 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (gültig bis 05.09.2013) 75 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 3.475 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern 170 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 1.646 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 8 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 15 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 4 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 83 Gesamt 5.487 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.12.2015) 6. Wie viele der Hamburg zugewiesenen Personen, deren Asylantrag 2015 in Hamburg abgelehnt wurde, erhielten eine Duldung, jeweils für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen? Die Anzahl der Personen, deren Asylantrag 2015 abgelehnt wurde und die anschließend eine Duldung erhielten, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungsgrund Anzahl Personen § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (tatsächliche Gründe) 92 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fehlende Reisedokumente ) 252 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindung zu Duldungsinhaber) 8 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (sonstige Gründe ) 954 § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (rechtliche Hindernisse ) 14 § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 1 § 71 AsylG (Asylfolgeantrag) 159 Nicht erfasst 4 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 26.01.2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2976 5 Die Angaben entstammen einer internen Betriebsstatistik aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren, das nicht für automatisch abrufbare Auswertungen ausgelegt ist. Angaben zu den jeweiligen Zeiträumen der Erteilungen könnten nur händisch ermittelt werden. Dies ist aufgrund der Anzahl der Fälle (und möglicher Verlängerungen beziehungsweise Neuausstellungen der Duldungen) in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise noch nicht alle Fälle im System erfasst sind und sich die Zahlen somit noch ändern können.