BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2977 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Deutschkurse für Flüchtlinge (II) Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage Drs. 21/2868 ergibt sich noch Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Anfrage zum Teil auf Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Sprach-/Integrationskursträger des BAMF wie folgt: 1. Auf die Frage, wie viele Flüchtlinge 2014 und 2015 für Deutschkurse infrage gekommen seien, heißt es in der Antwort, der zuständigen Fachbehörde lägen keine Daten zur Dauer der Aufenthaltsgestattung vor. Auf welcher Grundlage, wenn nicht auf der des Bedarfs, plant der Senat dann sein Kursangebot für jedes Jahr? Verantwortlich für die Sprachförderung von Asylberechtigten ist der Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF). Die Länder fordern insbesondere über die Integrationsministerkonferenz seit Jahren vom Bund, die Sprach-/Integrationskurse für die Gruppe der Asylsuchenden und Geduldeten mit (individuell) guter Bleibeperspektive zu öffnen sowie EU-Angehörigen einen Rechtsanspruch zuzusichern. Dieser Forderung ist der Bund nun über die Änderung von § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum Teil nachgekommen. Die landesfinanzierte Sprachförderung eröffnet denjenigen den Zugang zur Sprachförderung , die weiterhin keinen Zugang zur bundesfinanzierten Sprachförderung haben oder im Rahmen der Kann-Regelung des § 44 AufenthG nicht verlässlich berücksichtigt werden können. In der Haushaltsveranschlagung 2013/2014 (Aufstellungsverfahren 2012) ist der Senat zunächst von einem Bedarf an subsidiärer Sprachförderung von 480 Teilnehmenden ausgegangen. Realisiert wurden im Jahr 2013 bereits 683 Teilnehmende. In 2014 wurde im Zusammenhang mit Drs. 20/12697 die Planzahl auf 703 Teilnehmende erhöht (realisiert: 882); in 2015 wurden 1.232 Teilnehmende realisiert. Für 2016 hat der Senat Sorge dafür getragen, dass bis zu 2.360 Kursplätze landesfinanziert realisiert werden können. Sollten die deutlichen Aufstockungen der bundesfinanzierten Sprachförderung in 2016 nicht ausreichen, um zusammen mit diesem Angebot den Bedarf zu decken, wird der Senat auch in diesem Jahr die Förderung flexibel anpassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1748 und Drs. 21/2868. Drucksache 21/2977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es Wartelisten für Deutschkurse? Wenn ja, wie viele Personen haben sich angemeldet und wie lange müssen sie im Durchschnitt warten, bis sie einem Kurs zugeteilt werden ? Beim BAMF – Regionalstelle Hamburg – wird zentral keine Warteliste geführt. Nach Angaben der Sprach-/Integrationskursträger des BAMF beträgt die Wartezeit in Hamburg derzeit bis zu drei Monate. 3. Ist bekannt, ob es in der Gruppe der bereits im Land lebenden Zuwanderer noch einen nennenswerten Bedarf an Deutschkursen gibt? 4. Inwieweit stehen die Flüchtlinge mit bereits im Land lebenden Zuwanderern in Konkurrenz um die Kursplätze? Die Inanspruchnahme der Sprachförderung des BAMF in Deutschland wird in der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF nach Statusgruppen dargestellt, siehe: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Integratio n/2015-halbjahr-1-integrationskursgeschaeftsstatistikbund .pdf?__blob=publicationFile). Danach nimmt die Gruppe der sogenannten Altzuwanderer/EU-Angehörige/ förderbedürftige Deutsche im Durchschnitt der Jahre 2005 – 2013 45,5 Prozent der Teilnehmenden ein, in 2014 stieg der Anteil auf 54,6 Prozent und im ersten Halbjahr 2015 liegt der Anteil bei 48,5 Prozent. Nach Auskunft des BAMF werden auch in der zukünftigen Planung beide Gruppen berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2868. 5. „Um die Wartezeit auf einen Deutschkurs sinnvoll zu nutzen, können Selbstlernangebote einen Einstieg in die Deutschförderung vermitteln“, heißt es in Drs. 21/2868, die auf den aufgestockten Materialbestand in den öffentlichen Bücherhallen verweist. Werden die Asylbewerber in den Unterkünften auf diese Möglichkeit aktiv hingewiesen? Neben den zahlreichen ehrenamtlichen Sprachförderangeboten wird in Flüchtlingsunterkünften bereits über die Angebote der öffentlichen Bücherhallen informiert. Im Zusammenhang mit dem Forum Flüchtlingshilfe wird die Zusammenarbeit zwischen den Unterkünften und Bücherhallen weiter ausgebaut.