BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2984 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Entsorgung von Medikamenten Vor einiger Zeit endete die Möglichkeit von Patienten, Medikamente, die sie nicht mehr benötigen, bei einer Apotheke abzugeben. Da diese Möglichkeit nicht mehr vorhanden ist, besteht die erhebliche Gefahr, dass Medikamente nicht fachgerecht entsorgt werden. Ich frage den Senat: 1. Seit wann können Medikamente nicht mehr in Apotheken abgegeben werden? 2. Warum ist dies nicht mehr möglich? Mit der 5. Änderung der Verpackungsverordnung im Januar 2009 wurde das branchenspezifische Rücknahme- und Verwertungssystem eingestellt, das den Apotheken eine für sie kostenlose Abholung und Entsorgung von Altarzneimitteln ermöglicht hatte . Seither wird die Altarzneimittelentsorgung nur noch von einzelnen Hamburger Apotheken angeboten. 3. Welche Gefahren entstehen, wenn Medikamente nicht fachgerecht entsorgt werden, zum Beispiel über Abwasser, den Hausmüll oder durch einfaches Wegwerfen? Die Entsorgung von Arzneimitteln über den Hausmüll ist in der Regel der richtige Entsorgungsweg . Siehe dazu auch Drs. 19/8688 und http://www.hamburg.de/abfallentsorgung /2768628/medikamente/. Bei der unsachgemäßen Entsorgung von Arzneimitteln über das Abwasser besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe über die Kläranlage in die aquatische Umwelt gelangen. Gleiches gilt, wenn Arzneimittel durch einfaches Wegwerfen in Gewässer gelangen. Obwohl die Umweltkonzentrationen viele Größenordnungen unter den im menschlichen Körper auftretenden Konzentrationen während einer therapeutischen Anwendung liegen, sind mögliche ökologische Wirkungen zumindest für einige Stoffe nicht auszuschließen. 4. Welche Kosten und welche Umweltbelastungen sind in den letzten Jahren in Hamburg entstanden, weil Medikamente nicht fachgerecht entsorgt wurden? Zur Umweltbelastung durch Arzneimittel siehe Drs. 20/9913 und 21/1242. Welcher Anteil der Belastungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch – hierzu gehören auch menschliche und tierische Ausscheidungen von Arzneimittelwirkstoffen und deren Metaboliten – und welcher Anteil durch unsachgemäße Entsorgung entsteht, lässt sich nicht feststellen. Kosten sind bisher nicht entstanden. Drucksache 21/2984 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie können Bürger derzeit nicht mehr benötigte Medikamente entsorgen ? Welche Kosten entstehen ihnen dadurch? 6. Hat der Senat ein Konzept, damit Bürger nicht mehr benötigte Medikamente einfach, wohnortnah und kostenlos abgeben können? Wenn ja: Wie sieht das Konzept aus und wann wird es umgesetzt? Wenn nein: warum nicht? Die Prüfung auf mögliche Umweltauswirkungen ist obligatorischer Bestandteil der Arzneimittelzulassung. Auf der äußeren Verpackung, in der Packungsbeilage und der Fachinformation sind – sofern erforderlich – besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln angegeben. Diese Arzneimittel können bei der mobilen Problemstoffsammlung oder Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden. Altarzneimittel ohne besondere Hinweise können über den Hausmüll entsorgt werden. Bei der anschließenden Verbrennung werden die wirksamen Bestandteile der Arzneimittel weitgehend zerstört oder inaktiviert. In beiden Fällen entstehen den Bürgern keine zusätzlichen Kosten. Zur Entsorgung von Altarzneimitteln hat die zuständige Behörde Hinweise im Internet veröffentlicht unter http://www.hamburg.de/abfall-entsorgung/2768628/medikamente/.