BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2985 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/2826 – Wie kompromisswillig ist der Senat bei der Flüchtlingsunterbringung? Die Anlagen aus Drs. 21/2826 geben Aufschluss über laufende und abgeschlossene Klageverfahren gegen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung . Fünf Klageverfahren richten sich dabei gegen Erstaufnahmen, zwanzig hingegen gegen Folgeeinrichtungen und öffentlich-rechtliche Unterbringungen , also vornehmlich gegen Einrichtungen, die nicht als kurzfristige Notunterkünfte geschaffen werden, sondern mittel- bis langfristigen Charakter haben. Im Rahmen der achtzehn abgeschlossenen Verfahren sind der Freien und Hansestadt Hamburg Kosten in Höhe von über 133.000 Euro zuzüglich Personal - und Verwaltungskosten entstanden. Allein für Klagen gegen SOG- Maßnahmen belaufen sich die bisherigen Verfahrens- und Anwaltskosten auf rund 127.000 Euro, unabhängig davon, ob das Urteil zugunsten der Kläger oder zugunsten der Stadt ausfiel. Im Sozialausschuss am 22. Januar 2016 waren die Senatsvertreter nur bedingt auskunftsfähig, inwiefern Gespräche mit den Anwohnern im Vorwege gesucht wurden und Verhandlungsbereitschaft bestand, potenzielle Klagen abzuwenden. Medien berichteten vielfach über die „kompromisslose Haltung“ der Sozialbehörde, die zuletzt auch das Gericht kritisierte. Darüber hinaus ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig über mögliche Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen informiert. Sofern es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung handelt, war das im zweiten Halbjahr 2015 nicht immer möglich, da in den Monaten August bis November monatlich zwischen 6.676 und 10.434 Personen die Erstaufnahmerichtung in der Harburger Poststraße aufgesucht haben und eine Unterbringung kurzfristig in Hallen oder Zelten organisiert werden musste. Folgeeinrichtungen werden längerfristig geplant. Standorte werden im Hinblick auf planerische, rechtliche , örtliche und sonstige Gesichtspunkte in sogenannten Standortkonferenzen zwischen Bezirksamt und Fachbehörden erörtert. In diese Standortkonferenzen bringen die Vertreter des Bezirksamtes beziehungsweise der Bezirksamtsleiter auch Interessen von Bürgern des Stadtteils ein. Diese werden bei der Entscheidung, ob an einem Standort eine Einrichtung geschaffen werden kann, mitberücksichtigt. Aufgrund der hohen Anzahl an Flüchtlingen und dem hohen Unterbringungsbedarf – allein im Jahr 2016 sind 40.000 Plätze zu schaffen – besteht allerdings wenig Spielraum, freie und planungsrechtlich verfügbare Grundstücke nicht zu nutzen. Sofern eine Planung realisiert werden soll und diese konkretisiert ist, finden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 28 BezVerG ausführliche Informationsveranstaltungen statt. Darüber hinaus werden das Internet, Social Media, Briefwurfsendungen und die Presseorgane Drucksache 21/2985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie die elektronischen Medien genutzt. In Einzelfällen werden Runde Tische eingerichtet . Dem gehen Gespräche mit Initiativen mit Vertretern aus Senat, Bezirksamt und der Verwaltung voraus, deren Anzahl allerdings nicht systematisch erfasst wird. Bezirkliche Stellen des Sozialraummanagements und des Ehrenamts und gegebenenfalls Quartiersmanager stimmen sich mit dem Betreiber der Einrichtung unter Einbindung ehrenamtlicher Initiativen ab, um die Nutzung der sozialen Infrastruktur, der Belegung und die Ankunft in Zusammenarbeit mit dem Betreiber zu klären und zu gestalten. Die Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz vor Ort zunimmt, wenn konkrete Belange am Standort in Zusammenarbeit mit dem Betreiber geregelt werden können und direkte Kontakte zwischen Anwohnern und Flüchtlingen stattfinden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Laufende und abgeschlossene Klageverfahren Bitte schlüsseln Sie die folgenden Antworten jeweils für die Standorte Hagendeel 60, Niendorfer Straße 99, Am Anzuchtgarten, Fiersbarg 8, Sophienterasse 1, Oststeinbeker Weg 29, Berzeliusstraße 111, Bahngärten 11, Lise- Meitner-Park, Rosenbeker Straße, Holstenhofweg, Sandwisch, Brookkehre, Holstenkamp 113/115 auf. 1. Wann wurden die Pläne zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erstmals bekannt? 2. Wie wurden die Pläne bekannt? 3. Welche Art der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation hat stattgefunden ? 4. Wann haben Anhörungen beziehungsweise Informationsveranstaltungen stattgefunden? 5. Welcher Termin für den Bau- beziehungsweise Umbaubeginn wurde bekannt gegeben? 6. Welcher geplante Termin/Zeitraum für die Inbetriebnahme wurde bekannt gegeben? 7. In welchen Fällen wendeten sich Anwohner mit konkreten Vorschlägen zur Kompromissfindung an den Senat? 8. Erfolgte in jedem Fall eine Überprüfung der Kompromissvorschläge? a. Wenn ja, wie erfolgte die Überprüfung? Wie erfolgte die Abwägung der Vorschläge? b. Wenn nein, warum nicht? 9. In welchen Fällen hat der Senat den Dialog mit den Anwohnern gesucht? 10. In welchen Fällen hat der Senat versucht, mit Anwohnern einen Kompromiss zu erlangen, die Klage androhten? 11. In welchen Fällen hat der Senat im laufenden Klageverfahren versucht, einen Kompromiss mit den Klägern zu verhandeln? 12. Um jeweils welchen Zeitraum verzögerte sich die Inbetriebnahme der Standorte? Hagendeel 60 Die Bezirksversammlung wurde gemäß § 28 BezVG über die Pläne am 16.01.2014 informiert. Der Vorbescheidsantrag ist am 6.09.2013 eingegangen (der Bauantrag am 2.10.2014). Bürgerinnen und Bürger wurden durch eine öffentliche Informationsveranstaltung am 2.06.2014 über die Pläne informiert. Der Baubeginn wurde am 30.07.2015 formell gegenüber dem E/WBZ angezeigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2985 3 Niendorfer Straße 99 Die Pläne wurden durch eine öffentliche Informationsveranstaltung am 26.02.2014 bekannt gemacht. Bereits zuvor, am 12.2.2014, ist ein Artikel des „Hamburger Abendblattes “ dazu erschienen. Der Bauantrag ist am 24.02.2014 eingegangen. Als Bautermin wurde der 1.05.2014, zur Inbetriebnahme wurde Sommer 2014 genannt. Die Inbetriebnahme verzögerte sich bis März 2015. Klein Borstel (Am Anzuchtgarten) Die Pläne wurden im Anschluss an die Lenkungsgruppensitzung am 24.08.2015 bekannt gemacht. Die Anwohner wurden hierüber durch Handzettelverteilung und Versand über E-Mail an verschiedene Einrichtungen im Stadtteil und eine Pressemeldung durch das Bezirksamt informiert. Am 15.09.15 fanden zwei Informationsveranstaltungen statt. Es wurde mitgeteilt, dass erste Arbeiten im Oktober beginnen würden . Hinsichtlich der Inbetriebnahme wurde mitgeteilt, dass erste Bewohner Ende des Jahres 2015 einziehen sollten. Vorschläge durch Anwohner sind erfolgt und wurden geprüft. Beispielsweise bestand bei den Anwohnerinnen und Anwohnern die Befürchtung , bei einer ursprünglich geplanten Zuwegung über die Spielstraße Erna-Stahl- Ring verstärktem Verkehr ausgesetzt zu sein. Diesem wurde durch Finden einer anderen Zuwegung begegnet, sodass die Spielstraße weiterhin als solche genutzt werden kann. Ebenso wurde auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner die Anzahl der Parkplätze reduziert. Eine Reduzierung der Platzzahl war nicht möglich, da die Anzahl notwendig ist, um ausreichend Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Die Inbetriebnahme ist aufgrund des laufenden gerichtlichen Verfahrens noch offen. Sophienterrasse 1 a Die Pläne wurden am 22.04.2014 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung bekannt gemacht. Der Bauantrag ist am 1.09.2014 eingegangen. Die Bürgerbeteiligung wurde durch eine öffentliche Informationsveranstaltung, durch dialogische Interviews mit den Nachbarn im Vorfeld der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) Juni 2015 und der ÖPD am 09.06.2015 mit Infomarkt und Diskussion in Gruppen gewährleistet . Folgende Informationsveranstaltungen fanden statt: Informationen zum Bebauungsplan im Stadtplanungsausschuss am 14.04.2015, 9.06.2015, 1.09.2015, ÖPD des Bebauungsplanes am 7.07.2015. Der Baubeginn wurde am 11.11.2014 formell gegenüber E/WBZ angezeigt. Ein Vergleich mit den Klägern beziehungsweise Klägerinnen wurde nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens am 17.09.2015 geschlossen. Oststeinbeker Weg 29 Die Pläne wurden durch Befassung im Stadtplanungs- und Regionalausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und im Stadtteilbeirat Billstedt-Horn bekannt gemacht. Eine Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer Sitzung des Stadtteilbeirats Billstedt-Horn am 14.02.2013 statt. Zudem fand am 26.02.2013 der Regionalausschuss und am 24.04.2013 der Stadtplanungsausschuss statt. Zur Inbetriebnahme wurde Juni 2013 genannt. Berzeliusstraße 111 Die Pläne wurden durch Befassung im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und im Stadtteilbeirat Billstedt-Horn bekannt gemacht. Hinsichtlich der Inbetriebnahme wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben: 1.Bauabschnitt: Januar 2015; 2.Bauabschnitt: Februar 2015; 3. Bauabschnitt: März 2015. Bahngärten 11 Die Pläne wurden durch Informationen von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Behörde für Inneres und Sport am 24.01.2014 bekannt gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger wurden durch Wurfsendungen und Pressemitteilungen informiert. Zudem fand am 14.02.2014 eine Informationsveranstaltung statt. Als Bautermin wurde der 6.01.2015 und als Termin zur Inbetriebnahme der 1.06.2015 bekannt gegeben. Zudem tritt das entsprechende Bezirksamt regelhaft mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in den Dialog. Drucksache 21/2985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lise-Meitner-Park (Parkplatz Grün) Durch Handzettelverteilung an Anwohner und Versand über E-Mail an verschiedene Einrichtungen im Stadtteil und eine Pressemeldung durch das zuständige Bezirksamt wurden die Pläne bekannt. Eine Bürgerbeteiligung fand zudem durch Wurfsendungen, Pressemitteilungen und eine Informationsveranstaltung am 8.10.2015 statt. Im Dezember 2015 sollte die Inbetriebnahme erfolgen. Vorschläge von Anwohnern wurden eingebracht und geprüft. Es fanden zahlreiche Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit Bewohnern statt. Mit Anwohnern konnten Kompromisse durch Verringerung der Kapazitäten, Umwandlung einer ZEA in eine öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie eine Vergrößerung der Entfernung zu den Grundstücksgrenzen der Anwohner erzielt werden. Rodenbeker Straße Die Pläne wurden am 21.08.2015 bekannt gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger wurden durch Wurfsendungen und Pressemitteilungen informiert. Zudem fand am 23.09.2015 eine Informationsveranstaltung statt. Nach derzeitigem Stand ist eine Belegung ab der 6. KW vorgesehen. Holstenhofweg Die Pläne wurden durch eine Information an die Medien am 5.11.2014 bekannt gemacht. Die Bürgerbeteiligung erfolgte durch Wurfsendungen, einer Pressemitteilung und eine Informationsveranstaltung am 11.11.2014. Als Termin für die Inbetriebnahme wurde der 8.12.2015 bekannt gegeben. Zudem tritt das entsprechende Bezirksamt regelhaft mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in den Dialog. Fiersbarg 8 Die Pläne wurden am 25.08.2015 bekannt gegeben. Die Bürgerbeteiligung erfolgte durch Wurfsendungen, eine Pressemitteilung und eine Informationsveranstaltung am 15.09.2015. Als Termin für den Baubeginn wurde die 38. KW 2015, für die Inbetriebnahme wurde Anfang November 2015 bekannt gegeben. Vorschläge wurden am 8.01.2016 in einem Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht von den Klägern eingebracht und durch die Behörde für Inneres und Sport sowie den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge geprüft. Das gerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . Sandwisch Für die Beteiligung und einen Dialog der Bürgerinnen und Bürger wurden Runde Tische eingerichtet, die am 15.07.2013 und am 7.05.2015 stattfanden. Als Termin für die Inbetriebnahme wurde der 30.09.2013 genannt. Brookkehre Neben Informationsveranstaltungen am 10.06.2014 und 4.05.2015 wurden die Bürgerinnen und Bürger durch Einrichtung eines Runden Tisches am 2.03.2015 beteiligt. Die Inbetriebnahme wurde für den 29.05.2015 angekündigt. Im Übrigen handelt es sich bei der Einrichtung Holstenkamp 113/115 in HH-Bahrenfeld nicht um eine Unterbringung im Sinne der Schriftlichen Kleinen Anfrage, sondern um die Erweiterung einer bestehenden Anlage durch zusätzliche Festbauten infolge einer Entscheidung aus dem Jahr 2013. Im Übrigen: entfällt. 13. Wie hoch sind die durchschnittlichen Personal- und Verwaltungskosten? Personal- und Verwaltungskosten nach Verfahren werden nicht erfasst und können auch nicht als Durchschnittswert ermittelt werden, da der Aufwand sehr unterschiedlich ausfällt. II. Auswirkungen und Konsequenzen 1. In wie vielen Fällen suchten der Senat beziehungsweise seine Vertreter darüber hinaus außerhalb von Informationsveranstaltungen den Dialog Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2985 5 mit Anwohnern, die Einwände gegen Einrichtungen vortrugen oder Klage androhten? 2. Warum lehnt der Senat Kompromisse mit Anwohnern von Flüchtlingseinrichtungen ab? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie bewertet der Senat die Höhe der Kosten, die durch Klagen gegen Unterkünfte entstanden, die unter Zuhilfenahme des SOG errichtet wurden ? 4. Zieht der Senat Lehren aus dem Umgang mit dem SOG als Rechtsgrundlage für die Unterbringung von Flüchtlingen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nach § 44 Asylgesetz verpflichtet, die für die Unterbringung von Flüchtlingen während der Dauer des Asylverfahrens erforderlichen Unterbringungsplätze bereitzustellen. Entsprechend der verfassungsgemäßen Schutzpflicht ist Obdachlosigkeit zu vermeiden. Da der Senat aufgrund der ungeplant hohen Anzahl Schutzsuchender auf der Suche nach geeigneten Standortflächen nicht sukzessiv vorgehen kann, sondern gezwungen ist, unter hohem Zeitdruck an vielen Standorten gleichzeitig und nötigenfalls unter Änderung des geltenden Planrechts geeignete Standortflächen zu aktivieren, musste er insbesondere in den vergangenen Monaten übergangsweise auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nach dem SOG nutzen. Bei neuen Planungen werden Bauantrag und Baugenehmigung vor Baubeginn angestrebt und im Übrigen bei bisherigen SOG-Maßnahmen nachgeholt. Der Senat hält die Kosten im Hinblick auf das Erfordernis, Obdachlosigkeit zu vermeiden , für vergleichsweise niedrig. Überdies sind drei von fünf Klagen, bei denen der Antragsgegenstand eine SOG-Maßnahme war, zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg entschieden worden. 5. Greift der Senat bei sich zurzeit in Planung befindlichen Flüchtlingsunterkünften auf das SOG zurück? Wenn ja, bitte die betroffenen Standorte aufschlüsseln. Siehe Auflistung der Standorte in Drs. 21/1993. 6. Behält der Senat seine „kompromisslose Haltung“ im Umgang mit Anwohnern bei? 7. Was tut der Senat, um potenzielle Klagen abzuwenden? 8. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit einer Akzeptanz geplanter Flüchtlingsunterkünfte durch Anwohner? 9. Was tut der Senat, um die Anwohner geplanter/sich in Bau befindlicher Folgeeinrichtungen beziehungsweise öffentlich-rechtlicher Unterkünfte besser einzubinden? 10. Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten der Integration von Flüchtlingen in die Nachbarschaft an Standorten, gegen die geklagt wurde? Der Senat steht Kompromissen grundsätzlich offen gegenüber, ist jedoch an seine Unterbringungsverpflichtung gebunden (siehe Antwort zu II. 3. und 4.). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. III. Nachfragen 1. Im Sozialausschuss am 22. Januar 2016 berichteten die Senatsvertreter, dass eine Klageandrohung vorläge. a. Um welchen Standort handelt es sich hierbei? Drucksache 21/2985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Es handelte sich hierbei um die Osterfeldstraße. b. Steht der Senat im Dialog um eine Kompromisslösung mit den Anwohnern/potenziellen Klägern? Wenn nein, warum nicht? Ja, die zuständigen Behörden sind im Dialog zu einer nachbarschaftlich verträglichen Lösung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Im Fließtext der Drs. 21/2826 heißt es, es gäbe neunzehn abgeschlossene Klageverfahren. Die Tabelle in Anlage 2 enthält nur achtzehn Verfahren in der Übersicht. Gegen welchen Standort richtete sich das nicht aufgeführte Verfahren? (Bitte aufschlüsseln entsprechend der Anlage 2, Drs. 21/2826.) Aufgrund eines Büroversehens wurde im Fließtext eine fehlerhafte Anzahl an abgeschlossenen Klageverfahren genannt. Richtig sind 18 abgeschlossene Klageverfahren wovon 13 zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg ausgingen, siehe Drs. 21/2826 Anlage 2.