BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2987 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: WLAN in Flüchtlingseinrichtungen Berichten zufolge haben bislang 15 Erstaufnahmen sowie ein Drittel der Folgeunterkünfte WLAN. Der Ausbau wird unterstützt von der Initiative Freifunk Hamburg sowie von den Unternehmen dataport, Telekom und willy.tel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen, alle Flüchtlingseinrichtungen mit WLAN auszustatten? Aktuell erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von 15 Zentralen Erstaufnahmen eine WLAN-Versorgung. Die Versorgung in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen befindet sich sukzessive im Aufbau. 2. Wie ist die Reichweite des WLANs in den Einrichtungen? (Ist das WLAN zum Beispiel in der gesamten Einrichtung verfügbar oder in begrenzten Bereichen?) Ein WLAN-Router hat eine Reichweite von circa 150 Metern. In den großen Standorten werden gemeinsam genutzte Flächen/Räume versorgt, die mit den Betreibern abgesprochen werden. In Hallen ist eine fast flächendeckende Versorgung möglich. 3. Gibt es eine beschränkte Nutzungsdauer/Nutzungszeit pro Tag? Wenn ja, in welchem Umfang? Nein. 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Nutzung des WLANs durch die Bewohner der Einrichtungen möglich? Seitens der Bereitstellung gibt es keine Vorrausetzung. Ein WLAN-fähiges Empfangsgerät muss seitens eines Nutzers vorhanden sein. 5. Was tut der Senat, damit die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nicht als Störer für Rechtsverletzungen, die andere über das WLAN in Flüchtlingseinrichtungen begehen, haften muss (sogenannte Störerhaftung)? 6. Welche Sicherungsmaßnahmen nimmt der Senat vor? Da die Freie und Hansestadt Hamburg nicht als Anbieter auftritt, ist sie von der Störerhaftung nicht betroffen. Freifunk Hamburg sowie die Telekom als Großanbieter sind per Gesetz von der Störerhaftung befreit. Insoweit sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. 7. Hat der Senat geprüft, ob eine Ausschreibung für den WLAN-Anschluss in den Unterkünften erfolgen muss? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/2987 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? (Bitte Rechtsgrundlage benennen.) Bisher erhielt die Freie und Hansestadt Hamburg kostenfreie Angebote von privaten Anbietern. Die Umsetzung erfolgte kostenfrei durch die Telekom beziehungsweise basiert auf ehrenamtlicher Arbeit. Insoweit war keine Prüfung erforderlich. 8. Ist eine öffentliche Ausschreibung erfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang, wer waren die Mitbewerber und wie ist die Vergabeentscheidung getroffen worden? Wenn nein, warum nicht? 9. Ist eine freihändige Vergabe erfolgt? Wenn ja, welche alternativen Angebote hat der Senat eingeholt? Wenn nein, warum nicht? 10. Um welches Auftragsvolumen handelt es sich? 11. Aus welchen Gründen hat sich der Senat für eine Zusammenarbeit mit oben genannten Initiativen entschieden? Eine Ausschreibung war aufgrund der kostenfreien Angebote beziehungsweise des ehrenamtlichen Engagements nicht erforderlich. Die Telekom hat die Harburger Poststraße 1 im Rahmen ihrer Aktion „50 bundesweite WLAN-Standorte für Flüchtlinge“ kostenfrei mit WLAN ausgestattet. Die Entscheidung für Freifunk Hamburg erfolgte wegen einer kostenfreien Versorgung und der Einbindung der Flüchtlinge bei den Vorortarbeiten und den späteren Schulungen. 12. Wie sind die Rechtsverhältnisse zwischen der FHH und den im Vortext genannten Unterstützern geregelt? 13. Über welchen Zeitraum wurden Verträge mit den im Vortext genannten Unterstützern abgeschlossen und mit jeweils welcher Kündigungsfrist? Aufgrund der freiwilligen Leistungen und der Freihaltung von Lasten der FHH waren vertragliche Beziehungen bisher entbehrlich. 14. Welche Kosten sind der FHH bisher für die Installation des nutzerkostenfreien WLANs entstanden? (Bitte nach Art und Höhe aufschlüsseln.) Bislang sind Materialkosten von über 7.000 Euro angefallen, unter anderem für die Herstellung von Anschlüssen. 15. Welche Gesamtkosten entstehen der FHH für den laufenden Betrieb pro Monat? 600 Euro an Mietkosten für Leitungen.