BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2988 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Jens Meyer (FDP) vom 25.01.16 und Antwort des Senats Betr.: SAGA GWG – Engagement bei der Unterbringung von Flüchtlingen Dem städtischen Wohnungsbaukonzern SAGA GWG kommt bei den aktuellen Herausforderungen eine besondere Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu. Der Anteil an Sozialwohnungen, der Wohnungsneubau und der Betrieb zahlreicher sozialer Einrichtungen bieten hervorragende Voraussetzung das Ziel einer schnellstmöglichen Integration der Zugezogenen in die deutsche Gesellschaft zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Vorrangige Aufgabe von SAGA GWG ist es, eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung für breite Schichten der Hamburger Bevölkerung zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei insbesondere geringverdienende Haushalte, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur eingeschränkten Zugang zu ausreichendem Wohnraum haben. Flüchtlinge haben bis zu ihrer Anerkennung eines dauerhaften Bleiberechts im Regelfall keinen Zugang zum Sozialwohnungsbestand. Ihre Unterbringung erfolgt daher grundsätzlich zunächst in einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung sowie im weiteren Verfahren in einer Folgeunterkunft und ist eine Aufgabe der zuständigen Fachbehörden . Erst nach der Anerkennung eines dauerhaften Bleiberechtes nehmen auch Flüchtlinge am sozialen Wohnungsmarkt teil und können auch das Angebot von SAGA GWG nutzen. Eine statistische Unterscheidung der Mieterinnen und Mieter nach Herkunft oder Status erfolgt bei SAGA GWG nicht, da dies für die Vermietung nicht erforderlich ist. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG – wie folgt:   1. Laut Geschäftsbericht 2014 der SAGA GWG hat sie 129.549 Wohnungen im eigenen Bestand. a. Wie viele dieser 129.549 Wohnungen werden als Unterkünfte oder Wohnungen für Flüchtlinge/Asylbewerber genutzt? b. Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber wohnen/leben in Wohnungen der SAGA GWG? c. Wie viele der neuen Flüchtlinge/Asylbewerber aus den Jahren 2014 und 2015 hat die SAGA GWG untergebracht? d. Wie viele sonstige Wohnungslose hat die SAGA GWG in den Jahren 2014 und 2015 untergebracht? Aktuell werden durch SAGA GWG 18 Wohnungen in Ottensen und Osdorf an fördern und wohnen AöR (f & w) gezielt und befristet für vorerst sechs Monate zur Unterbrin- Drucksache 21/2988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Bei diesen Wohnungen handelt es sich um leer stehende Wohnungen, die SAGA GWG vorhält, um modernisierungsbedingte Umsetzungen von Mietern vornehmen zu können. Modernisierungsmaßnahmen werden durch die Flüchtlingsunterbringung nicht verzögert. Daten zum Flüchtlingsstatus dürfen bei SAGA GWG aus Datenschutzgründen nicht erfasst werden. Insgesamt hat SAGA GWG 2014 894 Wohnungslose und 2015 für das erste Halbjahr 449 Wohnungslose mit Wohnraum versorgt. Für das zweite Halbjahr 2015 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Laut Geschäftsbericht 2014 der SAGA GWG bewirtschaftet sie 275 soziale Einrichtungen. Welche konkreten Nutzungen/Angebote werden in den sozialen Einrichtungen vorgehalten? Sofern diese Einrichtungen auch zur Unterbringung von Personen genutzt werden: a. Wie viele dieser sozialen Einrichtungen werden als Unterkünfte für Flüchtlinge/Asylbewerber genutzt? b. Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber leben dort? c. Wie viele sonstige Wohnungslose leben dort? d. In wie vielen dieser Einrichtungen erfolgt neben der Unterbringung auch eine Betreuung und wer ist dafür verantwortlich? Die Nutzung der sozialen Einrichtungen (zum Beispiel Jugendwohnungen, Behinderteneinrichtungen , Sozialpsychiatrische Betreuung) ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Die für die Beantwortung der Frage erforderliche manuelle Auswertung von mehreren hundert Aktenvorgängen ist mit dem vorhandenen Personalbestand im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen liegt die Verantwortung für die gegebenenfalls in den Einrichtungen untergebrachten Personen und deren etwaige Betreuung bei den jeweiligen Trägern als Mieter. 3. Die SAGA GWG baut im Rahmen des Programms „Bündnis für das Wohnen“ 1.000 Wohnungen pro Jahr. Eine Verdoppelung dieser Zielzahl auf 2.000 Wohnungen pro Jahr ist avisiert. a. In wie vielen dieser Wohnungen sollen Flüchtlinge/Asylbewerber untergebracht werden? b. Gibt es eine Belegungsquote für den Anteil an Flüchtlingen/ Asylbewerbern für diese Wohnungen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Eine Quotierung erfolgt nicht. 4. An welchen/wie vielen Standorten baut oder plant SAGA GWG ausschließlich Unterkünfte für Flüchtlinge/Asylbewerber? a. Wenn es solche Standorte gibt, warum plant die SAGA GWG Wohnungen /Unterkünfte an diesen Standorten ausschließlich für Flüchtlinge /Asylbewerber (ohne Durchmischung)? b. Wie verträgt sich dieses gegebenenfalls mit dem von der SAGA GWG verfolgten Konzept einer integrativen Quartiersentwicklung entsprechend dem „Bündnis für Quartiere“? An folgenden Standorten ist vorgesehen, dass SAGA GWG Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichtet: - Bezirk Hamburg-Mitte, Billstedt, östlich Haferblöcken - Bezirk Hamburg-Mitte, Billstedt, Haslohredder - Bezirk Altona, Rissen, Suurheid - Bezirk Eimsbüttel, Eidelstedt, Duvenacker Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2988 3 - Bezirk Eimsbüttel, Schnelsen, Ellerbeker Weg/Holsteiner Chaussee - Bezirk Wandsbek, Jenfeld, Elfsaal - Bezirk Wandsbek, Hummelsbüttel, Am Rehagen Die Festbauten werden regelmäßig nach § 246 BauGB genehmigt und stehen insoweit zunächst nur Flüchtlingen und Asylbegehrenden zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838. c. Übernimmt die SAGA GWG die Betreuung der Flüchtlinge selbst oder wird diese Dienstleistung an Dritte vergeben? Wenn ja, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung dieser Dienstleistungen ? Es ist vorgesehen, dass f & w die Betreuung der Flüchtlinge übernehmen wird. Eine öffentliche Ausschreibung dieser Dienstleistungen ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. 5. Die SAGA GWG hat sich im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Senat dazu verpflichtet, jährlich 850 Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte zu errichten. Diese Zahl soll erhöht werden . a. Wie viele Wohnungen wird die SAGA GWG ab 2016 für wohnungslose Haushalte errichten? b. Werden diese Wohnungen auf verschiedene Standorte verteilt, oder werden sie an einem oder mehreren Standorten konzentriert? Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrags zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungsuchenden hat SAGA GWG sich verpflichtet , jährlich 1.700 vordringlich wohnungsuchende Haushalte, davon 850 wohnungs-/ obdachlose Haushalte, in ihrem Bestand mit Wohnraum zu versorgen. Diese Versorgungspflicht wird um 300 Haushalte auf 2.000 Haushalte erhöht (siehe Drs. 21/2905). Eine Verpflichtung zum Neubau von Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende enthält der Kooperationsvertrag nicht.