BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/300 21. Wahlperiode 28.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 21.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Weiter Leerstand öffentlicher Gebäude – Was passiert mit dem Gebäude Kattjahren 1b/c? Seit dem Auszug des Sozialpsychiatrischen Dienstes im September 2014 steht das Gebäude Kattjahren 1b/c direkt am Volksdorfer Marktplatz weitgehend leer. Ich frage den Senat: 1. Wie ist der konkrete Sachstand bezüglich der weiteren Nutzung der frei gewordenen Flächen? 2. Wurden bezüglich der weiteren Nutzung bereits Verträge abgeschlossen ? Wenn ja, wann, mit wem, für welchen Zeitraum und welche Nutzungen? Wenn nein, wann wird mit einer Neuvermietung gerechnet? 3. Ist die Planung einer Vermietung an Interessenten aus dem Bereich Gesundheitswesen noch aktuell? 4. Gemäß der Antwort des Senats in Drs. 20/13769 wurde von einem öffentlichen Angebot der Fläche zur Vermietung abgesehen, da bereits Interessenten vorhanden waren. 4.1. Wie viele Interessenten aus jeweils welchen Branchen haben sich jeweils wann nach einer möglichen Anmietung der Flächen erkundigt ? 4.2. Wie viele Interessenten aus jeweils welchen Branchen wurden durch die Sprinkenhof auf die zur Verfügung stehende Fläche angesprochen ? 4.3. Nach welchen Kriterien im Einzelnen erfolgt die Auswahl der Mieter des Objektes? Die Flächen sollen weiterhin an einen Interessenten aus dem Bereich Gesundheitswesen vermietet werden. Der Interessent hat sich im vergangenen Jahr von sich aus an die Sprinkenhof GmbH (Sprinkenhof) gewandt. Darüber hinaus wurden keine weiteren Interessenten gesucht oder angesprochen. Die Verhandlungen mit den Mietinteressenten sind noch nicht abgeschlossen. Die Auswahl erfolgt in erster Linie nach Nutzungsbedingungen sowie nach weiteren Kriterien wie zum Beispiel der Bonität des Mieters, der angestrebten Laufzeit des Mietvertrages oder der mieter- und vermieterseitigen Umbau- und Sanierungsarbeiten. Im Übrigen siehe Drs. 20/13769, 20/11884, 20/11692 sowie 20/9775. 5. Wurde das Neuaufmaß des Gebäudes inzwischen erstellt? Drucksache 21/300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Ist es weiterhin zutreffend, dass kein Verkauf des Objektes geplant ist? 7. Ist weiterhin keine Verwendung des Gebäudes für andere Nutzungen außerhalb des baurechtlich festgelegten Gemeinbedarfs geplant oder beantragt? 8. Welche Umbauten und Sanierungsmaßnahmen sind am Gebäude vorgesehen und wer soll diese wann durchführen? Das Neuaufmaß wurde mittlerweile erstellt. Dabei wurden keine wesentlichen Veränderungen festgestellt. Die Neuvermessung diente primär der Darstellung der derzeitigen Raumsituation. Etwaige Umbauten und Sanierungsmaßnahmen hängen maßgeblich von der zukünftigen Nutzung und der abschließenden Einigung darüber ab, wer welche Maßnahmen übernimmt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.3.