BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3002 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Belästigung von Schülerinnen an Hamburgs Schulen Medienberichten zufolge sollen vergangene Woche mehrere Schülerinnen einer Gewerbeschule an der Dratelnstraße in Wilhelmsburg nach eigenen Angaben bedrängt und belästigt worden sein. Die Schülerinnen seien von einzelnen Männern, aber auch von kleinen Gruppen durch Mimik zum Küssen aufgefordert und auf unterschiedliche Art und Weise belästigt worden; eine Schülerin sei von Männern sogar an eine Wand gedrückt worden, während die Herumstehenden laut gelacht hätten. Die Männer stammen den Zeugenaussagen nach vermutlich aus Nordafrika oder dem Nahen Osten. Nachdem die Schülerinnen sich ihren Lehrern und der Schulleitung anvertraut haben, sei die Polizei angerückt und habe die Wege abgesichert. Sie soll auch die Prüfung eines etwaigen Zusammenhangs zu einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen haben, die sich ebenfalls in der Dratelnstraße befindet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellen sich die von den Schülerinnen angezeigten Vorfälle rund um die Gewerbeschule Dratelnstraße nach den derzeitigen Ermittlungen im Einzelnen dar? a. Wie viele Schülerinnen welchen Alters sind betroffen? b. Welche Sachverhalte liegen den Ermittlungen zugrunde? Beim Landeskriminalamt (LKA) wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Basis gegenüber einer 19-jährigen Schülerin im Umfeld der Gewerbeschule Dratelnstraße geführt. Die Schülerin wurde durch vier Männer belästigt. Einer der Männer forderte die Schülerin durch Mimik zum Oralverkehr auf. Darüber hinaus berichteten Schülerinnen über Vorfälle im Umfeld der Dratelnstraße, aber auch darüber hinaus im Stadtgebiet. Ein Teil der Vorfälle ist Gegenstand von Ermittlungen. c. Konnten bereits Tatverdächtige ermittelt werden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über die mutmaßlichen Täter vor? (Bitte Alter, Herkunft und Aufenthaltsdauer in Hamburg angeben.) Nein. 2. Welche Maßnahmen wurden von der Polizei konkret eingeleitet? Dauern diese Maßnahmen an? Drucksache 21/3002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie wurde ein etwaiger Zusammenhang zur Flüchtlingsunterkunft in der Dratelnstraße überprüft und was hat diese Prüfung ergeben? Die Fragestellung betrifft ermittlungstaktische Maßnahmen der Polizei, zu denen aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. 4. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden des Vorfalls von der Schulleitung ergriffen? Welche Maßnahmen wurden für die betroffenen Schülerinnen ergriffen? Wie wird innerhalb der Schulgemeinschaft mit den Vorfällen umgegangen? Die Schulleitung informierte den zuständigen Cop4U am 19. Januar 2016 über den genannten Vorfall. Der Cop4U beriet umgehend die Schülerinnen der betroffenen Klassen und führte danach Gespräche mit allen an dem Tag anwesenden Klassen der Schule. Am 20. Januar 2016 beriet der Cop4U weitere Klassen. Alle Klassen der Schule wurden durch die Lehrkräfte informiert beziehungsweise beraten. Am 21. Januar 2016 beriet die Leitungsrunde der Schule das weitere Vorgehen unter Anwesenheit des Leiters der Prävention der Polizeidienststelle in Wilhelmsburg, der das Vorgehen der Polizei erläuterte. Die Schulleitung informierte alle Lehrkräfte über ein einheitliches Vorgehen und darüber, dass die Äußerungen sehr ernst genommen werden müssen und hiermit umsichtig umzugehen sei. Die Schulleitung informierte die zuständige Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Am 22. Januar 2016 wurden die Klassen durch die Lehrkräfte gleichlautend informiert. Die Schülerinnen wurden unter anderem aufgefordert, weitere Belästigungen auf dem Weg zwischen der S-Bahn-Station Wilhelmsburg und dem Schulgebäude umgehend bei der Abteilungsleitung der Schule zu melden. Zudem fand eine Lehrerkonferenz statt. Das Beratungszentrum für Berufliche Schulen (BZBS) wurde informiert und eingeschaltet . Die Vertretungsorganisationen der Lernortkooperationspartner der berufsbildenden Schulen (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Tierärztekammer) wurden durch ein Schreiben der Schulleitung über den Vorfall informiert. Die Schule veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Information zum Vorfall und dem Umgang damit. Die Schule führt außerdem seit dem 25. Januar 2016 täglich Vollversammlungen mit allen Schulbeteiligten durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Teilzeitschülerinnen und -schüler erreicht werden. Hierdurch sind alle Schülerinnen und Schüler informiert worden. Die Gesprächsangebote werden von den Schulbeteiligten begrüßt. Die bereits bestehenden Kontakte zu den Bewohnern der ZEA Dratelnstraße (wöchentliches gemeinsames Kochen und Abendessen) sollen erhalten bleiben. Die Beschulung junger Flüchtlinge wird von der Schule ausdrücklich begrüßt. 5. Gibt es weitere Schulen in Hamburg, die sich in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften befinden, an denen vergleichbare Vorkommnisse aufgetreten sind und an denen polizeiliche Maßnahmen ergriffen worden sind? Wenn ja, um welche Schulen und welche Maßnahmen handelt es sich? Den Schulaufsichten der Schulen liegen keine Informationen über vergleichbare Vorkommnisse an andern Schulen vor (Stand 27. Januar 2016). Auch das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) und die Beratungsstelle Gewaltprävention verfügen über keine Informationen bezüglich vergleichbarer Vorkommnisse. Bei vergleichbaren Vorkommnissen an allgemein- und berufsbildenden Schulen erfolgt im Rahmen eines regelhaften Verfahrens eine Information der zuständigen Schulaufsicht. Der Polizei ist ein weiterer Fall bekannt, siehe Drs. 21/2818.