BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3003 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Streit um Neubesetzung bei „fördern und wohnen“ (f & w)? Am 25. Januar berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dass die Leiterin der von f & w betriebenen Zentralen Erstaufnahme für Flüchtlinge in der Harburger Poststraße ihren Posten verlieren solle. Umstrukturierungen seien der Grund für die Neubesetzung, so f & w. Das Gerücht, die Mitarbeiterin verliere ihre jetzige Position, da sie sich an einem Brandbrief über die unhaltbaren Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligt habe, sei hingegen haltlos. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sehen die Umstrukturierungen aus, die derzeit erfolgen? Siehe Drs. 21/2955. 2. Wie lange ist die Mitarbeiterin bereits bei f & w in welcher Position tätig? Bei der erfragten Antwort handelt es sich um eine Angabe aus der Personalakte. Auskünfte aus Personalakten sind gemäß § 28 HmbDSG i.V.m. §§ 85 fortfolgende Hamburgisches Beamtengesetz besonders geschützt. In der zur Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Einwilligung zur Weitergabe der Daten nicht eingeholt werden. Der Senat hält in Abwägung mit dem Informationsanspruch der Abgeordneten die erfragten Daten über die Mitarbeiterin für schützenswerter. 3. Welche Aufgabe sieht f & w in Zukunft für diese vor? Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen Im Übrigen siehe Drs. 21/2955 und Antwort zu 2. 4. Sieht der Personalrat, wie in dem Artikel erwähnt, die Neubesetzung der Stelle tatsächlich skeptisch? Wenn ja, was sind seine Argumente? Das Mitbestimmungsverfahren zur Besetzung der Geschäftsbereichsleitung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Angeblich gebe es auch Unmut bei den Mitarbeitern und bei den Leiterkollegen . Sind der „f & w“-Geschäftsführung in diesem Zusammenhang Beschwerden bekannt? Der Geschäftsführung sind keine Beschwerden bekannt. 6. Gab es wegen des Brandbriefes mit der besagten Mitarbeiterin ein Personalgespräch oder eine Abmahnung? Gab es diese mit anderen Unterzeichnern des Brandbriefes oder anderen Mitarbeitern von f &w, Honorarkräften oder Mitarbeitern der Freien und Hansestadt Hamburg in die- Drucksache 21/3003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sem Zusammenhang oder im Rahmen anderer als Indiskretion zu bezeichnender Vorfälle um die Flüchtlingsunterbringung? Wenn ja, mit welchen Folgen für die betroffenen Personen? Die Geschäftsführung von f & w hat den Brief im Rahmen der Führungsgespräche mit den betreffenden Führungskräften ausführlich erörtert. 7. Welche grundsätzlichen Folgen hatte der erwähnte Brandbrief für die Arbeit von und bei f & w? Im Zuge der durch den Kapazitätsaufbau bedingten Organisationsentwicklung von f & w (Personalakquirierung, Bildung des Geschäftsbereichs Erstaufnahme) wurden in dem Brief thematisierte Aspekte in die Überlegungen einbezogen.