BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3006 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabi Dobusch (SPD) vom 26.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen und Ergebnisse des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) 2013 – 2016 (II) Der Hamburger Senat hat in der 20. Wahlperiode sein erstes umfassendes Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) für die Jahre 2013 bis 2015 (Drs. 20/7126) vorgestellt. Dabei hat sich der Senat, ausgehend von Artikel 3 der Freien und Hansestadt Hamburg, der festlegt, dass „die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern“ ist, den besonderen Herausforderungen der gerechten Teilhabe und der Gleichberechtigung der Geschlechter gestellt. Es wurden bis heute bereits zahlreiche Maßnahmen, Schulungen und Projekte aus dem Programm umgesetzt. Andere befinden sich aktuell in der Realisierungsphase oder sind als selbstverständliche dauerhafte Richtlinien in die Grundsätze der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen worden. Einige wichtige Punkte und angedachte Maßnahmen scheinen hingegen noch offen zu sein und deren Realisierung noch auszustehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die in Drs. 20/10388 zu Maßnahme 33 des Maßnahmenkatalogs in Aussicht gestellte und in § 11 des Gleichstellungsgesetzes verankerte Verwaltungsvorschrift zur sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen inzwischen erarbeitet? Wenn ja, bitte die Vorschrift darstellen. Wenn nein, warum nicht? Die nach dem Gleichstellungsgesetz in § 11 vorgesehene Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift ist noch nicht erfolgt, da der Schwerpunkt der Umsetzung zunächst auf andere Maßnahmen gelegt wurde. Es gilt aber gemäß Senatsbeschlusses vom 8. August 1995 über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg, dass in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben eine geschlechterbezeichnende Sprache zu verwenden ist. Das heißt: Frauen und Männer müssen ihren Beruf, ihre Stellung, ihr Amt und dergleichen mit einer Bezeichnung wiederfinden können, die auch ihr Geschlecht bezeichnet. Die Berücksichtigung der geschlechtergerechten Sprache wird im Rahmen der gleichstellungspolitischen Prüfung der Vorlagen für Senat und Bürgerschaft gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Senats berücksichtigt. Unter www.hamburg.de/personalamt/ gleichstellung ist übergangsweise als Hilfestellung ein Leitfaden zur gendergerechten Sprache eingestellt. Drucksache 21/3006 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Hat die zu Maßnahme 35 in Drs. 20/11339 in Aussicht gestellte Erneuerung der „Weiterbildungsreihe zur Jungenpädagogik“ im Jahr 2015 stattgefunden ? Wenn ja, bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Weiterbildungsreihe „Jungenarbeit“ mit sechs zweitägigen Modulen hat im März 2015 begonnen und ist im Januar 2016 abgeschlossen worden. Es haben 16 Personen teilgenommen. 3. In Drs. 20/13467 ist zu Punkt 43 im Maßnahmenkatalog eine Checkliste zur Auswahl von Unterrichtsmaterialien, die im 1. Quartal 2015 zur Verfügung gestellt werden sollte, in Aussicht gestellt worden. Ist diese Checkliste erstellt worden? Wenn ja, bitte anfügen. Wenn nein, warum nicht? Die „Checkliste zur Überprüfung von gendersensiblem Umgang mit Schulmaterialien" wurde 2015 in Fortbildungen und Beratungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung eingesetzt. Auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Praxis fand eine Überarbeitung statt. Die Checkliste wird im 2. Quartal 2016 auf der Internetseite der Abteilung „Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention“ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung allen Schulen zur Verfügung gestellt. 4. Unter Punkt 49 des Maßnahmenkatalogs ist die Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien zum Thema Erwerbsverhältnisse, Entgeltniveau und Lebensplanung vorgesehen. In Drs 21/2092 wird zudem festgestellt, dass die Bearbeitung von Fragen der Geschlechtergerechtigkeit „im Rahmen der Berufswege- und Lebensplanung“ „für die pädagogische Praxis weiterhin eine hohe Bedeutung (haben) und (…) deshalb fortgeführt und gegebenenfalls erweitert werden“ sollen. Ist die Erarbeitung der in Aussicht gestellten Unterrichtsmaterialien abgeschlossen? Wenn ja, die Materialien bitte anfügen. Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des ESF-Projektes „Mehr Wert“ wurden Materialien zum Thema Erwerbsverhältnisse , Entgeltniveau und Lebensplanung im Internet veröffentlicht, siehe http://www.erfolgreich-mehrwert.de. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die erstellten Materialien vor allem für Schülerinnen und Schüler geeignet sind, die komplexe Aufgabenstellungen erfassen können. Daher wird zurzeit vom Arbeitskreis des Hamburger Girls Day (siehe http://www.girls-day-hh.de/) geprüft, inwieweit eine regelhafte Aktualisierung des Handbuchs zum Girls Day in der Internetfassung sichergestellt werden kann. Dabei soll der Fokus auf die Ergänzung von Materialien in einfacher Sprache zur oben genannten Thematik gelegt werden. Außerdem werden Fragen der Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Berufswegeund Lebensplanung im Fortbildungsangebot „Jungen und Schule“ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung vor allem für die Orientierung von Jungen in soziale Berufsfelder als elementarer Baustein thematisiert. Das spiegelt sich ebenfalls in der nunmehr dreijährigen Kooperation mit dem Projekt „Soziale Jungs" im Rahmen des „Boys Days“ wieder. Jungen werden an einem Aktionstag Aspekte des Erzieherberufes sowie Tätigkeitsfelder der „Careberufe" näher gebracht. Des Weiteren besteht seit dem Jahr 2012 eine Netzwerkpartnerschaft zur bundesweit agierenden Institution „Neue Wege für Jungs“/„Boys Day“. Auch in diesen Arbeitszusammenhängen werden den Schulen Materialien zur Verfügung gestellt, die Ende des 2. Quartals 2016 auf der entsprechenden Internetseite des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung präsentiert werden.