BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3011 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 26.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des §33 BezVG Vor knapp zehn Jahren ist mit dem Zweiten Gesetz zur Reform der Bezirksverwaltung der §33 BezVG in Kraft getreten. Mit dem §33 BezVG sollten Kinder und Jugendliche stärker in politische und gesellschaftliche Prozesse in den Bezirken miteinbezogen werden. Die Bezirksämter sollen geeignete Maßnahmen umsetzen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fragen bitte jeweils für alle Bezirke einzeln beantworten. 1. Welche Verfahren wurden für die Umsetzung des §33 BezVG vom jeweiligen Bezirksamt entwickelt? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte bereitet derzeit eine Ausführungsvereinbarung zwischen Bezirksversammlung und Bezirksamt vor, die die Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung an diesem Punkt regelt. Die Vorarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Im Bezirk Altona ist 2012 eine Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt geschlossen worden, in der das Verfahren zur Umsetzung des § 33 BezVG geregelt wird. Danach prüft das Bezirksamt Altona alle Vorlagen der Fachausschüsse , ob die Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Ist dies der Fall, ist zu entscheiden, ob ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden soll, wobei die Form der Beteiligung offen bleibt. Bei der Umsetzung des § 33 BezVG wird im Bezirksamt Eimsbüttel zwischen Verfahrenswegen (intern und im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung) sowie Methoden in einzelnen Beteiligungsprozessen unterschieden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat gemeinsam mit der Bezirkspolitik eine Ausführungsvereinbarung zur Beteiligungsverpflichtung entwickelt. Diese ist 2011 beschlossen worden und beinhaltet unter anderem Regelungen zu den besonders in den Blick zu nehmenden Planungsbereichen, zur Berücksichtigung von Beteiligungskosten in den jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten , zur Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik (Drucksachen, Beschlusscontrolling , Jahresbericht) sowie zur Fortbildung. Im selben Jahr erfolgte ein zweiter Beschluss, der unter anderem die Qualitätsstandards , geeignete Öffentlichkeitsarbeit und ein gemeinsames Begriffsverständnis zum Inhalt hatte. Für einzelne Beteiligungsprozesse werden aus dem Spektrum der zahl- Drucksache 21/3011 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 reichen erprobten Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung in Abhängigkeit von Zielsetzung, Zielgruppe und zur Verfügung stehenden Ressourcen die jeweils angemessenen ausgewählt. Im Bezirksamt Hamburg-Nord gibt es keine allgemeingültigen formalen Verfahrensvorgaben für die Umsetzung des § 33 BezVG. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in den Einrichtungen der Kinderund Jugendarbeit im Bezirk Wandsbek integraler Bestandteil ihrer Arbeit und wird in unterschiedlichen Formen altersangemessen durchgeführt. Hierbei wird ein umfassendes Repertoire an Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wie Vollversammlungen , Wunschbriefkästen, Bedarfsabfragen, gemeinsame Planungen von Aktivitäten et cetera angewendet. Darüber hinaus hat das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wohldorf-Ohlstedt 19 (Bredenbekkamp) eine das regelhafte Verfahren nach dem Baugesetzbuch ergänzende öffentliche Plandiskussion speziell für Kinder und Jugendliche durchgeführt, um dieses Instrument zu erproben. Das Bezirksamt Bergedorf regelt die Verfahren über eine Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung Bergedorf zur Umsetzung des § 33 BezVG. Die Vereinbarung verpflichtet die Verwaltung, regelhaft Stellung zu nehmen zu allen Vorhaben und Planungsentscheidungen, bei denen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind, und gegebenenfalls Beteiligungsverfahren einzuleiten. Es muss Transparenz über die Kosten der Beteiligungsverfahren hergestellt werden. Außerdem sind regelmäßige Berichtspflichten vereinbart. Bezirkliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Fortbildungsangebote zu Beteiligungsformen. Eine eingesetzte bezirkliche Arbeitsgruppe begleitet den Umsetzungsprozess und erarbeitet Qualitätsstandards . Die Bezirksversammlung stellt Haushaltsmittel für Partizipationsvorhaben zur Verfügung. Die Vereinbarung bindet alle Fachämter und politischen Gremien. Im Bezirk Harburg wurde eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses eingesetzt, welche sich mit den betroffenen Planungsbereichen, den Kosten, den fachlichen Zuständigkeiten und notwendigen Kommunikationsstrukturen befasst hat. Ergänzend gab es eine bezirksübergreifende Fortbildung zu diesem Thema. 2. Wie wird in den Bezirken festgestellt, welche Prozesse die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren? In alIen Bezirken wird die fachliche Einschätzung, ob eine Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen vorliegt, von den jeweils zuständigen Dienststellen getroffen. Sie bewerten dies aufgrund ihrer jeweiligen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Teilweise werden diese Fragen auch in den jeweils zuständigen bezirklichen Gremien behandelt. Im Bezirk Bergedorf gab es zusätzlich Jugendworkshops zu den Themen: „Wie entsteht eine Beteiligungskultur?“ und „Wo und wie ist Beteiligung in Bergedorf möglich?“. In Harburg soll über ein Prüfverfahren im Rahmen des Jugendhilfeausschusses beraten werden. 3. Auf welche Art werden Kinder und Jugendliche derzeit in den jeweiligen Bezirken beteiligt? Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es das Jugendparlament Horn und den Jugendkulturrat als Gremien der Jugendbeteiligung. Darüber hinaus werden im Rahmen der Kinderund Jugendhilfe regelhaft Beteiligungsprojekte gemäß dem gesetzlichen Auftrag des SGB VIII durchgeführt. Bei den Stadtteilentwicklungsverfahren finden vielschichtige Beteiligungsangebote, -methoden und -formate für verschiedene Zielgruppen Anwendung . Für Kinder und Jugendliche gehören dazu insbesondere offene Verfahren wie Mitmach-Aktionen, Einbindung in die Planung von Spiel- und Sportflächen und entsprechender Angebote. Im Bezirk Altona werden unterschiedliche Methoden und Instrumente wie Workshops, Befragungen, Planning-for-real-Methode, Zukunftswerkstatt, Stadtteildetektive, Ortserkundung, Interviews und so weiter angewandt. Dies ist jeweils abhängig von der Fragestellung und dem Planungszusammenhang. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3011 3 Im Bezirk Eimsbüttel wird in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowohl im Rahmen der sogenannten Alltagsbeteiligung als auch in Projekten beteiligt. In der Verwaltung überwiegt die projektorientierte Beteiligung (zur Methodenvielfalt siehe Antwort zu 1.). Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen werden im Bezirk Hamburg-Nord entsprechend der jeweiligen Arbeitsgebiete, Vorhaben und Zielgruppen in unterschiedlichen Formen durchgeführt. Eine regelhafte partizipative Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen findet gemäß § 8 Absatz 1 SGB VIII in allen Abteilungen des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe, wie auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, unter anderem durch Hausräte, statt. Zudem wurde beispielsweise bei der Planung des 2011 neu eröffneten Jugendclubs Barmbek ein intensiver Beteiligungsprozess mit Hilfe von Gesprächen, Interviews, Fragebögen und Planungswerkstätten durchgeführt, der von der Namensfindung über die Ausgestaltung der Räume bis hin zur Entwicklung des Angebots alle wichtigen Fragestellungen umfasste. Das Fachamt Management des öffentlichen Raums beteiligt ebenfalls regelhaft, soweit Bauvorhaben Kinder und Jugendliche betreffen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Spielplätzen oder Kleinspielfeldern. Zu den Verfahren wird breit eingeladen; sie werden vor Ort durchgeführt. Als Hilfmittel werden Planunterlagen, Skizzen, Kataloge und Modelle eingesetzt. Nach Durchführung des Verfahrens werden die Ergebnisse gemeinsam zusammengefasst und betrachtet. Die abschließende Objektplanung wird dem jweiligen Regionalausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat es sich bewährt, junge Menschen nicht gemeinsam mit anderen Altersgruppen in Abendveranstaltungen anzusprechen, sondern ihnen beispielsweise Internet-Plattformen mit Beteiligungsmodulen (sogenannte BLOGS) zur Verfügung zu stellen. Die dort geäußerten Anregungen fließen in den Prozess und die Formulierung von Planungsempfehlungen ein. In Gebieten der Städtebauförderung werden die Beteiligungsverfahren durch das Quartiersmanagement begleitet und können intensiver gestaltet werden. Dort finden jeweils passende, niedrigschwellige Beteiligungsprozesse für junge Menschen statt. Beispielsweise ist im RISE-Gebiet Essener Straße ein Jugendbeirat eingerichtet worden. Seit November 2015 setzt der Bezirk Hamburg-Nord im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeschriebenen Programms „Jugendgerechte Kommune“ ein Beteiligungsprojekt im Stadtteil Barmbek-Nord um, das sich an die Zielgruppe der 12- bis 27-Jährigen richtet und über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken wird. Begleitet und finanziell unterstützt wird das Projekt von der Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration. Für den Bezirk Wandsbek siehe Antwort zu 1. Im Bezirk Bergedorf findet die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen statt, wenn deren Interessen berührt sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Im Bezirk Harburg ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Verfahren integraler Bestandteil von diversen Arbeitsfeldern im Bezirk, wie Offene Kinder- und Jugendarbeit, Planung von Spielflächen und Grünzügen. Hier werden Kinder und Jugendliche regelhaft bei Fragen der Angebots- und Raumgestaltung (Offene Kinderund Jugendarbeit) einbezogen. Weiterhin gibt es eine aktive Einbeziehung in Form von Workshops oder Mitmachbaustellen bei Gestaltungen von Spiel- und Sportflächen . 4. Bei welchen Prozessen in den jeweiligen Bezirksämtern werden Kinder und Jugendliche regelhaft beteiligt? Eine regelhafte und altersangemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach den Vorgaben des § 8 Absatz 1 SGB VIII findet in allen die Minderjährigen betreffenden öffentlichen Jugendhilfeangelegenheiten in allen Bezirken statt. Zudem ist die Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich partizipativ ausgerichtet . Bei Planungsprozessen zu Spielplätzen und Sportanlagen werden junge Menschen in allen Bezirken regelhaft beteiligt. Außerdem besteht im Rahmen der Bebauungsplanung für Kinder und Jugendliche unabhängig von zielgruppenspezifischen Angeboten immer die Möglichkeit, sich auch im Rahmen der regelhaften Öffentlichkeitsbeteiligung Drucksache 21/3011 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zu beteiligen. Darüber hinaus können für den Bezirk Hamburg-Mitte Partnerschaften für Demokratie St. Georg und Mümmelmannsberg beispielhaft genannt werden. In der Altonaer Vereinbarung zu § 33 BezVG ist geregelt, dass in folgenden Planungsbereichen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geprüft werden muss: ‐ Planung von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, ‐ Planung der Infrastruktur im Kontext von Wohnungsbau, ‐ Erstellung von Quartiersentwicklungskonzepten in der Integrierten Stadtteilentwicklung , ‐ Verwendung von Mitteln aus den Verfügungsfonds in Quartieren der Integrierten Stadtteilentwicklung, ‐ Planung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie ‐ Planung von Projekten der Kinder- und Jugendkultur. Dies wird entsprechend umgesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Bei wie vielen Projekten beteiligten die jeweiligen Bezirksämter Kinder und Jugendliche? Bitte nach Jahren seit 2006 aufschlüsseln. Hierzu führt das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Statistiken, zumal auch oftmals die Beteiligung nach SGB VIII und § 33 BezVG nicht deutlich abgegrenzt werden kann. Beispielhaft kann für das Jahr 2015 die Jugendkonferenz der Bezirkspolitik zum Thema „Olympia in Hamburg“ statt. Die Veranstaltung wurde von der Bezirkspolitik moderiert , die Beiträge und Diskussion erfolgten im Kreise der Kinder und Jugendlichen. Da es sich im Bezirk Altona in der Regel um niedrigschwellig angelegte Beteiligungsprojekte handelt, erfolgt regelhaft keine zahlenmäßige Erfassung. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an die Bezirksversammlung (erstmalig 2012) sind folgende Projektzahlen aufgeführt: 2012/2013: 45 Beteiligungsprojekte circa 1.130 Teilnehmende, 2013/2014: 41 Beteiligungsprojekte circa 1.430 Teilnehmende, 2014/2015: 42 Beteiligungsprojekte circa 1.296 Teilnehmende. Das Bezirksamt Eimsbüttel erstellt seit 2012 jährliche Berichte zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Zu den jährlichen Projekten, die erfasst werden, kommen noch zahlreiche Alltagbeteiligungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hinzu, die für junge Menschen ebenso bedeutsam sein können. In 2012 wurden 36 Projekte erfasst, in 2013 waren es 38, in 2014 (bei einem engeren Verständnis des Projektbegriffs) 26 und in 2015 schließlich 32 Projekte. Die einzelnen Beteiligungsverfahren werden im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht statistisch erfasst. Um die Frage zu beantworten, wäre eine unbestimmte Zahl an Vorgängen manuell auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Im Bezirksamt Wandsbek wird hierzu keine statistische Erhebung durchgeführt. Nennenswert ist die im Jahr 2013 durchgeführte Veranstaltung „Jugend im Parlament“. Hier sollten Jugendliche die Arbeit der Kommunalpolitik kennenlernen und mittels eines Planspiels mit abschließender Jugendbezirksversammlung die Gremienarbeit und Arbeit der Fraktionen miterleben und mitgestalten. Außerdem wurde im Jahr 2015 eine öffentliche Plandiskussion zum Bredenkamp für Kinder und Jugendliche durchgeführt . Das Bezirksamt Bergedorf erfasst dies ebenfalls nicht statistisch. In der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die folgende Zusammenstellung von besonderen bezirklichen Projekten erstellt werden. Im Jahr 2006 fand die Bergedorfer Kinderkonferenz mit dem Thema Spielen und Bewegen statt. Im Jahr 2007 war ihr Thema Straßenverkehr und Kinderfreundlichkeit . 2008 fanden ein Planungscafé zur Stadtteilentwicklung Lohbrügge und die Bergedorfer Kinderkonferenz mit einer Zukunftswerkstatt statt. 2009 thematisierte die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3011 5 Bergedorfer Kinderkonferenz Fragen der Sicherheit und Umwelt. 2011 tagte das Bergedorfer Kinderparlament im Rahmen einer Parlamentssitzung im Bergedorfer Rathaus . 2013 fand ein Workshop mit Vertretungen junger Menschen, politischer Parteien , bezirklicher Gremien und Verwaltung, Schulen sowie Jugendhilfe statt, der sich mit dem Thema „Wie sieht eine gute Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus?“ befasste. 2014 hatte der Workshop das Thema „Wie entsteht eine Beteiligungskultur ?“; außerdem tagte die Bergedorfer Jugend im Parlament. 2015 wurde im Jugendworkshop die Frage bearbeitet „Wo und wie ist Beteiligung in Bergedorf möglich?“. Beteiligungen fanden im Bezirk Harburg seit dem Jahre 2006 bei folgenden Projekten statt: ‐ 2007 Spielplatz Harburger Rathausplatz ‐ 2011 Spielplatz Stremelkamp ‐ 2012 Spielplatz Gerade Straße/Kita Eddelbüttelstraße ‐ 2012/2014 Spielplatz Brunnenschutzgebiet ‐ 2014/2015 Skateranlage Rehrstieg ‐ 2015 Trägerauswahl Mädchenclub Harburg ‐ 2015 Spielplatz Mooranger 6. Bei wie vielen Projekten durften die Kinder und Jugendlichen selbstbestimmt agieren? Bitte nach Jahren seit 2006 aufschlüsseln. In allen aufgeführten Projekten und Verfahren der Bezirksämter waren Kinder und Jugendliche aufgefordert, sich direkt zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern. Sie konnten selbstbestimmt agieren. Darüber hinaus werden von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig eigenständige Projekte durchgeführt. Im Jahr 2006 waren dies insgesamt 1.221 Projekte, 2007 1.829 Projekte, 2008 1.221 Projekte, 2009 1.180 Projekte, 2010 910 Projekte, 2011 738 Projekte, 2012 1.092 Projekte, davon 187 in Wandsbek, 2013 935 Projekte, davon 303 in Wandsbek, und 2014 1.305 Projekte, davon 251 in Wandsbek. Quellen sind das jeweilige jährliche Bezirkliche Berichtswesen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, in dem bezogen auf dieses Datum keine bezirksweise Differenzierung vorgenommen wird, und Angaben des Bezirksamtes Wandsbek.