BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3028 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.01.16 und Antwort des Senats Betr.: In der Sackgasse – Überstunden bei der Hamburger Polizei Der Senat hat auf meine Anfrage vom 13. Januar 2016 (Drs. 21/2852) berichtet, dass die Hamburger Polizei weiterhin mehr als 1.000.000 Überstunden vor sich herschiebt. Es sei aufgrund nicht vorhersehbarer Einsatzsituationen und Großlagen kaum möglich, den Abbau der Überstunden einzuplanen . Im Ergebnis bleiben die Polizisten unserer Stadt also auf ihren Mehrarbeitsstunden sitzen und werden weitere anhäufen, während die Aufgaben vor dem Hintergrund einer latenten Gefährdungslage, der Flüchtlingskrise und zahlreicher Großeinsätze weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit kann wegen der Struktur der polizeilichen Aufgabenstellung nur selten im gleichen Abrechnungsmonat vorgenommen werden . Er verteilt sich regelmäßig auf einen längeren Zeitraum, der sich aus den dienstlichen Möglichkeiten zur Gewährung von Freizeitausgleich und dem individuellen Interesse des Bediensteten ergibt. Selbst bei idealtypischer Möglichkeit eines strukturierten Freizeitausgleichs wird es immer eine Anzahl noch nicht ausgeglichener Mehrarbeitsstunden zum jeweiligen Monatsende geben. Auf die Drs. 21/2703 sowie die Vorbemerkung zu Drs. 21/2852 wird verwiesen. Über die in der Drs. 21/2852 genannten Gründe zur Entstehung von Mehrarbeit hinaus können Mehrarbeitsstunden auch anfallen, weil sich zum Beispiel Vollzugstätigkeiten im täglichen Einsatzgeschehen nicht deckungsgleich mit dem Schichtende abschließen lassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Überstunden haben die Bediensteten der Hamburger Polizei jeweils im Durchschnitt? Bitte nach Bereichen und Besoldungs-/Tarifgruppen angeben. Bereiche Stunden insgesamt Beschäftigte/ Beamte durchschnittliche Stunden Polizeiführung, Verwaltung, IT, Bildungseinrichtungen u. ä. 89.353 1.896 47,13 Direktion Einsatz 209.175 1.454 143,86 Direktion Polizeikommissariate und Verkehr 375.033 3.686 101,75 Wasserschutzpolizei 32.589 465 70,08 Landeskriminalamt 292.742 2.373 123,36 Dezernat Interne Ermittlungen 5.496 52 105,69 Gesamt 1.004.388 9.926 101,19 Stand 31.12.2015 Drucksache 21/3028 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Daten werden nicht differenziert nach Besoldungs-/Tarifgruppen erfasst. Aufgrund der Komplexität ist die Zuordnung der Mehrarbeitsstunden zu Besoldungs-/Tarifgruppen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welche Kosten würden nach welcher Regelung für einen finanziellen Ausgleich je Mehrarbeitsstunde je Besoldungs-/Tarifgruppe anfallen? Bei Beamtinnen und Beamten richtet sich der finanzielle Ausgleich nach § 4 Absatz 1 der Hamburgischen Mehrarbeitsvergütungsverordnung (HmbMVergVO). Die Vergütung ergibt sich aus den im Entstehungsmonat der Mehrarbeit geltenden Mehrarbeitsstundensätzen . Aktuell betragen diese je Stunde in den Besoldungsgruppen: A 4 bis A 8 14,11 Euro A 9 bis A 12 19,33 Euro A 13 bis A 16 26,24 Euro Tarifbeschäftige erhalten nach § 8 Absatz 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in den Entgeltgruppen 1 bis 9 einen Zeitzuschlag für Überstunden in Höhe von 30 Prozent sowie in den Entgeltgruppen 10 bis 15 in Höhe von 15 Prozent . Sofern kein Freizeitausgleich erfolgt, wird nach § 8 Absatz 2 TV-L neben dem Zeitzuschlag pro Überstunde ein finanzieller Ausgleich von 100 Prozent des Stundenentgeltes (Entgeltgruppe plus jeweils zutreffende Stufe, aber maximal Stufe 4) gewährt. Die Berechnung der Stundenentgelte (Vollzeit) ergibt sich aus § 24 Absatz 3 Satz 3 TV-L. 3. Welcher Betrag wäre notwendig, um die zum Stichtag 31.12.2015 angehäuften Mehrarbeitsstunden außerplanmäßig bei Freigabe durch die Bürgerschaft im Ganzen finanziell auszugleichen? In der Vergangenheit wurden durchschnittlich rund 17 Euro pro Mehrarbeitsstunde ausgezahlt. Unter der Voraussetzung, dass die gesamten 1.004.388 Stunden zur Auszahlung kämen, ergäbe sich daraus ein benötigtes Finanzvolumen von circa 17 Millionen Euro. Entsprechend den Regelungen der HmbMVergVO ist nur ein Teil der angefallenen Mehrarbeitsstunden finanziell ausgleichbar; im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie viel zusätzliches Personal benötigt die Polizei Hamburg, um langfristig Überstunden auf ein angemessenes Maß zu reduzieren beziehungsweise dort zu halten? Eine durch zusätzliches Personal zu erreichende Reduzierung von Mehrarbeitsstunden kann nicht valide prognostiziert werden, da diese von unterschiedlichen, nicht planbaren Faktoren, wie zum Beispiel Einsatzlagen oder einsatzbezogener Personalressourcenplanung , abhängig ist; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Inwiefern ist die Stadt, vergleichbar dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den auszuzahlenden Überstunden bei den Feuerwehrleuten 2012, gefährdet, im schlimmsten Falle auf einen (finanziellen) Ausgleich der Überstunden verklagt zu werden? Den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ist bisher regelmäßig die Möglichkeit zur Einreichung von Mehrarbeitsstunden für einen finanziellen Ausgleich gegeben worden. Zudem sind die Regelungen der HmbMVergVO zu berücksichtigen.