BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3029 21. Wahlperiode 02.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 – Wie verseucht ist das Gleisdreieck in Alsterdorf? Gemäß den Unterlagen zum Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 (3.2.4 Altlastenverdächtige Flächen) sind im Untergrund des Gleisdreiecks unterschiedlich starke Schadstoffbelastungen vorhanden. Zudem hat die Prüfung ergeben, dass zumindest im südlichen Teil des Plangebiets der Verdacht auf Bombenblindgänger beziehungsweise vergrabene Kampfmittel besteht (3.2.5). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Um welche Schadstoffe handelt es sich und in welchen Konzentrationen und in welchen Mengen wurden diese jeweils gefunden? Auf dem Gelände ist eine sandige bis schluffige Auffüllung zum Teil mit Beimengungen von Bauschutt, Schlacke, Dachpappe und Wurzelreste vorgesehen. Die flächendeckend durchgeführte Baugrund- und Schadstofferkundung ergab entsorgungsrelevante Verunreinigungen dieser Auffüllung insbesondere für die Parameter polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei, Kupfer und organischer Kohlenstoff (TOC). Für die Schadstofferkundung wurden zu 144 Mischproben je 33 Parameter untersucht , sodass circa 4.750 Einzelergebnisse vorliegen. Das Gutachten ist auf der Internetseite des Bezirksamtes Hamburg-Nord vollständig einsehbar (Link: http://www.hamburg.de/contentblob/4619390/data/06-2-baugrund-schadstoff.pdf). 2. Wann und wo wurden die entsprechenden Baugrunduntersuchungsberichte veröffentlicht? Sofern diese bisher nicht veröffentlicht wurden, warum nicht, wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wie lauten die entsprechenden Baugrunduntersuchungsberichte? Die Baugrundgutachten sind Bestandteil der Umweltakte, welche den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 zugänglich gemacht wurde. Die Unterlagen lagen vom 20. Oktober 2015 bis 20. November 2015 öffentlich aus und sind außerdem auf den Seiten des Bezirksamtes im Internet zugänglich (Link: http://www.hamburg.de/hamburg-nord/bauleitplanung/4620432/alsterdorf-22- winterhude-22/). 3. Wie gedenken Senat, zuständige Behörden beziehungsweise der Vorhabenträger den Untergrund zu sanieren, bevor der geplante Busbe- Drucksache 21/3029 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 triebshof auf der Fläche errichtet wird und somit eine spätere Sanierung deutlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird? Sofern keine Sanierung des Untergrundes geschehen soll: Warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden? Eine Sanierung ist unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung nicht notwendig, da die einschlägigen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) unterschritten werden. Die entsprechende Entscheidung wurde bereits im Rahmen der Planungen für den Betriebshof Stadtbahn durch das zuständige Bezirksamt getroffen. Die HOCHBAHN wird jedoch die belastete sandige Auffüllung bis auf das Niveau der unbelasteten anstehenden Böden ausbauen, fachgerecht entsorgen und durch einen neuen Bodenaufbau ersetzen. 4. Wie gedenken der Senat, zuständige Behörden beziehungsweise der Vorhabenträger bezüglich der Bombenblindgänger sowie der vergrabenen Kampfmittel vorzugehen? Bei den Bauarbeiten werden die Vorschriften der geltenden Kampfmittelverordnung beachtet. 5. Wodurch ist seitens des Senats, der zuständigen Behörden beziehungsweise des Vorhabenträgers sichergestellt, dass diese Untersuchungen stattfinden, bevor mit der Rodung der Bäume begonnen wird? a. Sollte dieses nicht sichergestellt sein, insbesondere weil mit der Rodung bereits begonnen werden sollte, bevor diese Untersuchungen stattfinden: Wodurch ist seitens des Senats, der zuständigen Behörden beziehungsweise des Vorhabenträgers sichergestellt, dass für die dort tätigen Personen keine Gefahren durch Bombenblindgänger beziehungsweise vergrabene Kampfmittel ausgehen? b. Wer trägt die Verantwortung für den Fall, dass sich diese Einschätzung als falsch herausstellen sollte? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird der Kampfmittelräumdienst beteiligt. Die Vorgaben werden Bestandteil der Baugenehmigung, die Fällgenehmigung ist ebenso Teil der Baugenehmigung wie etwaige Anforderungen des Kampfmittelräumdienstes . 6. Wurde seitens des Vorhabenträgers bereits ein Fäll-Antrag für die Bäume gestellt? Wenn ja, wann, für welche Teile der Fläche, wie viele Bäume wären betroffen und mit welcher Begründung wurde der Antrag schon beschieden ? Der Antrag für die Fällung des waldartigen Gehölzbestandes im Gleisdreieck und die Fällung von 52 Bäumen des Bestandes im Zufahrtsbereich Tessenowweg ist im Rahmen des Bauantrages im konzentrierenden Verfahren nach § 62 HBauO am 15. Oktober 2015 eingegangen. Er befindet sich noch in der Prüfung. Für den waldartigen Gehölzbestand liegt keine Zählung der Anzahl der Bäume vor.