BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3044 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren im Jahr 2015 Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach wurden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Bis 2017 soll die Gebührenpflicht auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Erst Anfang April 2015 wurden die P+R-Anlagen Elbgaustraße , Langenhorn-Markt, Berne und Horner Rennbahn gebührenpflichtig . Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis in den Herbst 2015 hinein nicht erfolgt, wie die Drs. 21/516 und 21/2242 ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde keine einzige zusätzliche P+R-Anlage eröffnet. Stattdessen sind im selben Zeitraum sogar 1.200 Stellplätze weggefallen. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPD-Senats bisher hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet . Wie aus Drs. 21/2242 hervorging, lag die Auslastung in mehreren P+R-Anlagen deutlich unter 50 Prozent (beispielsweise: Neuwiedenthal/ Striepenweg 27 Prozent, Neugraben 36,8 Prozent, Volksdorf 42 Prozent, Veddel 34,8 Prozent und so weiter). Deswegen kam auch der ADAC Hansa bereits Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach von einem „verkehrspolitischen Flop“. Erneut ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516 und 21/2242 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Mitte November 2015 Gebühreneinnahmen in Höhe von 1,96 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 6,4 Millionen Euro ergab. Aus diesen Gründen und weil die P+R-Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher mit Drs. 21/2367 vor Kurzem erneut für eine sofortige Abschaffung der P+R-Gebühren eingesetzt . Der entsprechende Antrag wurde von SPD und GRÜNEN allerdings im Dezember 2015 in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, die Drucksache 21/3044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kosten und den Nutzen der P+R-Gebühren für das Gesamtjahr 2015 gegenüberzustellen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das P+R-Entwicklungskonzept verfolgt unter anderem das Ziel, die P+R-Anlagen für den darauf angewiesenen Personenkreis nutzbar und attraktiv zu machen. Darüber hinaus stellt es den Investitionsbedarf für erforderliche Qualitätsverbesserungen dar. Die Folgerung, die Entgeltpflicht verursache mehr Kosten als dass sie Nutzen erziele, ist vor allem deshalb nicht zutreffend, weil sie Maßnahmen und Kosten, die auch ohne Entgelteinführung erforderlich sind, in die Gegenüberstellung einbezieht. Die aus der Entgeltpflicht erwachsenden Kosten (Abschreibung für Parkscheinautomaten sowie deren Betrieb und Wartung, Kosten der Überwachung, Kosten für Marketing und Geldentsorgung, auf die Entgeltpflicht zurückzuführende Personalkosten und ähnliche) betragen circa ein Drittel der Einnahmenhöhe. Mithilfe dieses Überschusses konnte die P+R-Betriebsgesellschaft mbH ihre Verluste seit 2014 deutlich verringern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden im Jahr 2015 in den gebührenpflichtigen P+R- Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Siehe Drs. 21/516 und 21/2242. Zusätzlich wurden im Jahr 2015 Instandsetzungsmaßnahmen auf den P+R-Parkplätzen Nettelnburg und Neuwiedenthal begonnen, die noch nicht abgeschlossen und abgerechnet sind. 2. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen P+R- Anlagen seit 2014 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die mit der Einführung der Entgeltpflicht verbundenen Betriebskosten auf den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen betrugen nach dem Jahresabschluss 2014 219.000 Euro und werden nach den Planungen im Jahr 2015 492.000 Euro betragen. 3. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft mbH im Jahr 2015 entwickelt und wie hat er sich zum 31. Dezember 2015 dargestellt ? Bitte jeweils die Zahl der Stellen, VZÄ und Beschäftigten angeben. Siehe Drs. 21/2242. Es haben sich keine Veränderungen ergeben. 4. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH im Jahr 2015 entwickelt? 1.Quartal: 61.000 Euro 2.Quartal: 82.000 Euro 3.Quartal: 99.000 Euro 4.Quartal: 121.000 Euro 5. Laut Drs. 21/2242 werden der P+R-Betriebsgesellschaft im Rahmen eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Demnach handelte es sich Mitte November 2015 um zwei Betriebsaufsichten und sechs weitere Mitarbeiter, die allesamt in Vollzeit arbeiten. Hat sich an diesem Personalumfang bis zum Jahresende 2015 etwas geändert? Wenn ja, was genau? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3044 3 6. Auf welche Summe beliefen sich die Personalkosten für die der P+R- Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014 und 2015 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCHBAHN- Mitarbeiter? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Personalkosten hierfür betrugen in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 298.000 Euro. 7. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten, die durch die Personalgestellung in den Jahren 2014 und 2015 angefallen sind? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Diese Kosten betrugen im Jahr 2014 8.000 Euro und im Jahr 2015 12.000 Euro. 8. Wie hoch waren die Kosten für die von der P+R-Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014 und 2015 fremdvergebenen Aufträge? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Unter „fremdvergebenen Aufträgen“ werden die Aufträge verstanden, die in Drs. 21/516 aufgezählt sind. Die so entstandenen Kosten betrugen nach dem Jahresabschluss 2014 2.590.000 Euro. Für das Jahr 2015 werden Kosten in Höhe von 2.611.000 Euro erwartet. Die exakte Angabe wird erst mit dem Jahresabschluss 2015 vorliegen. 9. Laut der Power-Point-Präsentation (PPP) aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R-Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung, Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Servicepersonal aufweisen. Welchen Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen in den Jahren 2014 und 2015 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung ? Für diese Zwecke fielen im Jahr 2014 Kosten in Höhe von 279.000 Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 185.000 Euro an. b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? Hierfür wurden im Jahr 2014 38.000 Euro und im Jahr 2015 25.000 Euro aufgewendet . c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? Die hierfür anfallenden Kosten sind in den in der Antwort zu 9. a) dargestellten Kosten enthalten. e) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz“? Bitte jeweils jahresweise aufschlüsseln. Die für diesen Zweck aufzuwendenden Kosten sind in den Kosten enthalten, die in den Antworten zu 6. und 10. b) angegeben sind. Das im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der HOCHBAHN gestellte Personal und die Mitarbeiter der Hochbahn-Wache gewährleisten die angesprochene Präsenz. 10. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Parkand -ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden“. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie jeweils VZÄ und Stellenzahl angeben . Siehe Drs. 21/2242. Drucksache 21/3044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen in den Jahren 2014 und 2015 angefallen sind? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Diese Personalkosten beliefen sich im Jahr 2014 auf 41.000 Euro und im Jahr 2015 auf 90.000 Euro. Diese Kosten sind in den in der Antwort zu 2. dargestellten Betriebskosten enthalten. 11. Welche Kosten sind in den Jahren 2014 und 2015 für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Marketingkosten betrugen im Jahr 2014 40.000 Euro und im Jahr 2015 50.000 Euro. Sie sind in den in Antwort zu 2. dargestellten Betriebskosten enthalten. 12. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung bislang angeschafft? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Zum Zwecke der Erhebung von P+R-Entgelten wurden im Jahr 2014 72 und im Jahr 2015 drei Parkscheinautomaten angeschafft. b) Welche Kosten sind bislang für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Für die Beschaffung und Installation von Parkscheinautomaten wurden im Jahr 2014 350.000 Euro und im Jahr 2015 10.000 Euro aufgewendet. c) Welche Kosten sind bislang für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Für Wartung und Betrieb der Parkscheinautomaten wurden im Jahr 2014 15.000 Euro und im Jahr 2015 35.000 Euro aufgewendet. Diese Kosten sind in den in der Antwort zu 2. dargestellten Betriebskosten enthalten. 13. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Kosten des Jahres 2015 rentiert? Die mit der Einführung der Entgeltpflicht einhergehenden Kosten für die Entgelterhebung bewegten sich auch im Jahr 2015 im erwarteten Rahmen und damit in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der aus der Entgeltplicht erwachsenden Einnahmen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/516. II. Nutzen 14. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf betrugen im Jahr 2014 666.670 Euro und im Jahr 2015 1.577.186 Euro. 15. Wie viele Tages-, Monats- und Jahreskarten wurden seit Einführung der Gebührenpflicht verkauft? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln . Im Jahr 2014 wurden 189.906 Tages- und Mehr-Tage-Karten, 5.616 30-Tage-Karten und 784 Jahreskarten verkauft. Im Jahr 2015 wurden 502.063 Tages- und Mehr-Tage- Karten, 16.804 30-Tage-Karten und 949 Jahreskarten verkauft. 16. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3044 5 Die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf beliefen sich im Jahr 2014 auf 509.965 Euro und im Jahr 2015 auf 1.387.074 Euro. 17. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Jahreskarten betrugen im Jahr 2014 156.800 Euro und im Jahr 2015 186.800 Euro. 18. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind kostenlos oder gebührenpflichtig ? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 separat aufschlüsseln. Siehe Drs.21/2242. 19. Laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden : - „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ - „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R- Kapazitäten für weitere Pendler.“ - „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ Wurden diese Ziele erreicht? Wenn ja, welche konkreten Zahlen lassen sich für die Zielerreichung anführen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/516. 20. Laut Drs. 21/516 ist seit der Einführung der Gebührenpflicht die Zahl der Fremdparker zurückgegangen. Trotz expliziter Nachfrage konnte der Senat in Drs. 21/2242 keine konkreten Zahlen für die Gültigkeit dieser Aussage vorlegen. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständige Behörde konkrete Zahlen vor, aus denen hervorgeht, dass die Zahl der Fremdparker in den gebührenpflichtigen Anlagen zurückgegangen ist? Wenn ja, wie lauten diese? 21. Laut Drs. 21/516 „werden offenbar häufiger als früher Fahrgemeinschaften gebildet, um die P+R-Anlage zu erreichen“. Welche konkreten Zahlen für welche P+R-Anlagen liegen dieser Aussage zugrunde und auf welchen Untersuchungen beziehungsweise Erhebungen beruhen diese Zahlen? Siehe Drs. 21/2242. 22. Laut Drs. 21/516 ist „nach den Wahrnehmungen des auf den Anlagen tätigen Personals (…) darüber hinaus die Zahl der im Umfeld abgestellten Fahrräder gewachsen“. Trotz expliziter Nachfrage konnte der Senat in Drs. 21/2242 keine Protokolle, Untersuchungen oder Ähnliches zur Erhärtung dieser These vorlegen, verwies allerdings auf Stichprobenzählungen , die an den Haltestellen stattgefunden hätten. Wann haben diese Stichprobenzählungen wo, wann und mit welchen konkreten Ergebnissen stattgefunden? Die in den letzten Jahren durchgeführten Belegterfassungen von Bike+Ride-Anlagen im Umfeld von Schnellbahnhaltestellen haben einen steigenden Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten in Verknüpfung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgezeigt . So ist die Belegung zwischen den Jahren 2008 und 2012 um 21 Prozent gestie- Drucksache 21/3044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gen. Eine zuletzt im Jahr 2014 durchgeführte Belegterfassung hat diesen Trend nochmals bestätigt. 23. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Siehe Drs. 21/516. III. Sonstiges 24. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg wo genau gestrichen? Bitte für 2014 und 2015 separat aufschlüsseln . Siehe Drs.21/2242. 25. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? Siehe Drs. 21/1101. 26. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten P+R- Anlagen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft übergehen. Laut Drs. 21/516 ist dies bis 26. Mai 2015 bei zwei bezirklichen P+R-Anlagen erfolgt, bis November 2015 dann laut Drs. 21/2242 bei keiner weiteren Anlage. Wie viele bezirkliche P+R-Anlagen sind im Jahr 2015 in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH überführt worden, bei welchen ist dies geplant und wie viele bezirkliche P+R-Anlagen gibt es aktuell noch? 27. Welche P+R-Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, gibt es aktuell? Wie viele Stell-/Parkplätze gibt es dort jeweils, wie viele davon sind gebührenpflichtig und wie genau stellen sich die Gebühren bei Tages-, Monats- und Jahreskarten dar? Siehe Drs. 21/2242. 28. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+R- Anlagen Ochsenzoll, Poppenbüttel, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Haben sich insbesondere Veränderungen im Vergleich zu den Einlassungen in Drs. 21/516 und Drs. 21/2242 ergeben? Zu den Antworten in den Drs. 21/516 und 21/2242 haben sich keine Veränderungen ergeben. 29. Vom 1. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 war es möglich, die sogenannte 30-Tage-Karte zum Standardpreis von 20 Euro zu erwerben , dafür aber abweichend 45 Tage die P+R-Anlagen nutzen zu dürfen. Dieses Sonderangebot wurde in Drs. 21/1591 als „Marketing-Aktion mit dem Ziel der Kundengewinnung und der Kundenbindung“ bezeichnet. Hauptzielgruppen waren demnach potenzielle Kunden, „die in der Vergangenheit – vor Einführung der Entgeltpflicht – die Erfahrung gemacht hatten, dass sie wegen der häufig übervollen Anlagen dort keinen Platz fanden.“ Laut Drs. 21/2242 wurden in dem oben genannten Aktionszeitraum 2.536 30-Tage-Karten verkauft, allerdings konnten Mitte November 2015 weder die dafür angefallenen Marketingkosten genannt noch die Wirksamkeit der Rabattaktion bewertet werden. Daher: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3044 7 a) Wie hoch sind die für die Rabattaktion angefallenen Marketingkosten (für Plakatgestaltung und -druck, Anzeigenschaltung und Ähnliches )? Bitte gesamt angeben und zusätzlich nach den einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln. Für die Rabattaktion fielen insgesamt Marketingkosten in Höhe von 11.000 Euro an, die in den in der Antwort zu 2. dargestellten Betriebskosten enthalten sind. Die Kosten für Plakate und die Schaltung von Anzeigen betrugen jeweils 2.000 Euro, die Personalkosten beliefen sich auf 7.000 Euro. b) Ist die Rabatt- beziehungsweise Marketingaktion mittlerweile ausgewertet ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird die Auswertung abgeschlossen sein und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Die Zahl der im Zeitraum vom 1. September 2015 bis 15. Oktober 2015 verkauften 30- Tage-Karten betrug 2.536 und lag damit um circa 500 höher als die Zahl verkaufter 30-Tage-Karten in anderen durchschnittlichen 45-Tage-Zeiträumen seit dem 1. April 2015. Da die Zahl der verkauften Tageskarten in dem genannten Rabatt-Zeitraum zugenommen hat, ist von einem Anstieg der P+R Nutzung auszugehen. Insofern wurden die Ziele der Rabatt-Aktion – Kundenbindung und Kundengewinnung – erreicht. c) Wird es weitere Rabattaktionen geben? Wenn ja, wann und in welcher Form? Hierzu wurde noch keine Entscheidung getroffen. 30. Auf welchen P+R-Anlagen wurden im Jahr 2015 für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet, wie viele Park-/Stellplätze sind dadurch weggefallen und inwiefern wurden die weggefallenen Stell-/Parkplätze zahlenmäßig an anderer Stelle ausgeglichen ? Bitte je Standort die Zahl der dadurch weggefallenen Parkbeziehungsweise Stellplätze nennen und angeben, bis wann diese alternative Nutzung geplant ist. Siehe Drs. 21/2242. 31. Auf welchen weiteren P+R-Anlagen ist die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2016 geplant? Bitte je Standort die Zahl der dadurch wegfallenden Park- beziehungsweise Stellplätze nennen und angeben, ab wann diese alternative Nutzung geplant ist. Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen auf P+R-Anlagen für das Jahr 2016 vorgesehen. 32. Mit Drs. 21/2242 wurden stichprobenartig im Januar und Februar 2015 erhobene Zahlen zur Auslastung der P+R-Anlagen mitgeteilt. Gibt es für bestimmte Anlagen bereits aktuellere Zahlen? Wenn ja, wie lauten diese? Nein. 33. Mit Drs. 21/2242 hat der Senat mitgeteilt, dass mittelfristig geplant sei, die Auslastungssituation der P+R-Anlagen dauerhaft technisch zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Wie lautet der aktuelle Planungsstand dieser Zielsetzung des Senats und zu wann wird die technische Erfassung der Auslastungssituation eingeführt? Die Planungen für eine Frei-/Besetzt-Erfassung auf drei Pilot-Anlagen (Veddel, Berne, Horner-Rennbahn) sind abgeschlossen. Eine Installation ist für das erste Halbjahr 2016 vorgesehen, die Inbetriebnahme wird unverzüglich nach der Installation erfolgen.