BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/305
21. Wahlperiode
28.04.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 21.04.15
und
Antwort des Senats
Betr.:
Frühe Prävention in Hamburgs Bezirken
Chancen für eine gute Gesundheit ab Lebensbeginn können statusbedingt
sehr verschieden sein. Zu den sozialen Determinanten von Gesundheit
gehören soziale und wirtschaftliche Bedingungen wie Arbeits-, Umwelt- und
Wohnbedingungen, Familienformen, soziale Netze.
Langzeitstudien aus den USA belegen einen positiven Effekt frühzeitiger
Intervention auf die Entwicklungschancen von Kindern, auf Bildung und
Gesundheit im weiteren Lebensverlauf. Bei langfristig angelegten Interven-
tionen ist zudem ein positiver Effekt auf öffentliche Kassen belegt.
Während in Deutschland dazu noch keine Studien vorliegen, zeigt das Natio-
nale Zentrum Frühe Hilfen am Beispiel des Projektes „Guter Start ins Kinder-
leben“, dass jeder in eine frühzeitige Unterstützung von Kindern, Jugendli-
chen und deren Eltern investierte Euro im Lebensverlauf ein Vielfaches an
Folgekosten einspart.
Prävention braucht aber eine Infrastruktur für Kinder und ihre Familien. Der
2010 geschlossene „Pakt für Prävention“ hat sich unter anderem zum Ziel
gesetzt, neue Aktivitäten zu entwickeln, vorhandene Aktivitäten zu vernetzen
und besser abzustimmen (Pressemitteilung vom 23.06.2010).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Welche Schlüsselfunktion nimmt der öffentliche Gesundheitsdienst in
Hamburg konkret bei der Prävention von Lebenswelten in den jeweiligen
Bezirken und Stadtteilen ein? Bitte mit aktuellen Beispielen und Zielen
unterlegen.
Der öffentliche Gesundheitsdienst in Hamburg nimmt insbesondere für die Zielgruppe
der Kinder und Jugendlichen – also in den Lebenswelten Familie, Kindertagesstätte
und Schule – eine Schlüsselfunktion ein. Ein spezielles Augenmerk gilt den benachtei-
ligten, besonders belasteten oder schutzbedürft
igen Familien und ihren Kindern. Dies
dokumentiert sich in den §§ 2 und 7 des
Gesundheitsdienstgesetzes (GDG). Gesund-
heitliche Vorsorge, Früherkennung von Kran
kheiten sowie Erhalt und Förderung der
psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sollen dazu beitragen, dass
den Säuglingen und Kindern ein gesundes Aufw
achsen in Hamburg ermöglicht wird.
Zur Erreichung dieser präventiven Ziele bi
etet der ÖGD eine Reihe von Regelangebo-
ten im Rahmen der bezirklichen Mütterberat
ungen, der Schulärztlichen, Schulzahn-
ärztlichen sowie der Jugendpsychiatrischen Dienste an.
- Im Rahmen der Mütterberatung werden Sorgeberechtigte in Fragen der Pflege,
Ernährung und Entwicklung ihres Kindes unt
erstützt. Ärztinnen oder Ärzte des Kin-
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der- und Jugendgesundheitsdienstes bezie
hungsweise Kinderkrankenschwestern
bieten beispielsweise Sprechstunden, Unte
rsuchungen, Hausbesuche, Informatio-
nen zur Kariesprophylaxe und Impfungen, Beratungen über Eltern-Kind-Kuren und
ähnliches an. Die Mütterberatungsstellen der Bezirke arbeiten hierbei eng im
Rahmen des Landesprogramms „Guter Start für Hamburgs Kinder“ mit dem Ham-
burger Hilfesystem zusammen.
- Im Schulärztlichen Dienst besteht das Ziel, mit Blick auf die Gesundheit von Schü-
lerinnen und Schülern die bestmöglichen Voraussetzungen für einen Schulbesuch
zu schaffen und gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen.
- Zur Verbesserung der Zahngesundheit werden in Kindertagesstätten und Schulen
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder angeboten
. Im Falle von Kariesrisiken wird
zum Beispiel ein spezielles Fluoridierungsprogramm zur Zahnschmelzhärtung
angeboten.
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt außerd
em im Infektionsschutz. Dazu hält der
ÖGD spezielle Impfangebote vor, um bestehende Impflücken zu den Standardimp-
fungen speziell bei Kindern und Jugendlichen zu schließen.
Darüber hinaus spielt der ÖGD eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Hamburger
Programms „Frühe Hilfen – Guter Start für Hamburgs Kinder“. Dieses Programm zielt
darauf ab, frühkindliche Entwicklungsbedarfe des Kindes, aber auch Unterstützungs-
bedarf der Familien frühzeitig zu erkennen, und – soweit erforderlich – die Familie in
wohnortnahe Unterstützungsangebote zu vermitteln. Dies geschieht durch das Knüp-
fen von Präventionsketten im Rahmen eines umfangreichen Hilfesystems wie den
niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten, den örtlichen Mütterbera-
tungsstellen sowie wohnortnahen Familient
eams (vergleiche auch www.fruehehilfen-
hamburg.de/).
Eine weitere wichtige Funktion hat der ÖGD im Pakt für Prävention
(http://www.hamburg.de/pakt-fue
r-praevention/), der sich
in verschiedenen Lebenswel-
ten Schwerpunkte gesetzt hat. Darüber hinaus ist zu verweisen auf das Kommunale
Gesundheitsförderungsmanagement (KGFM) in den Hamburger Bezirksämtern. Dazu
gehören Gesundheitsberichterstattung, Durchführung von gesundheitsförderlichen
Maßnahmen und Gesundheitskonferenzen. Über einen integrierten kommunalen
Handlungsansatz und den Aufbau eines multiprofessionellen Netzwerks der Akteure
vor Ort sollen zum Beispiel positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und deren
Familien gefördert werden.
Abgesehen von der Arbeit in den Mütterber
atungsstellen und dem Frühe-Hilfen-
System sind als präventive Maßnahmen des
ÖGD auf bezirklicher Ebene einige wei-
tere Beispiele zu benennen, die das Ziel haben, mit einem lebensweltorientierten
Ansatz zur Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung beizutragen:
- Im Bezirk Hamburg-Mitte wird im Rahmen des Paktes für Prävention beispielswei-
se das Projekt „Gesund Aufwachsen in Rothenburgsort“ durchgeführt. Die Weiter-
entwicklung einer Gesundheits- und Prävent
ionskette soll das gesunde Aufwach-
sen verbessern.
- Für den Bezirk Altona sind beispielhaft die Bewegungsförderungsprojekte der AG
Bewegung und der Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz anzuführen. Es
handelt sich um gesundheitsförderliche Aktivitäten in den Quartieren bestimmter
Altonaer Stadtteile.
- Der Bezirk Eimsbüttel führt zum Beispi
el Angebote zur gesun
dheitlichen Aufklärung
dem Bedarf der Stadtteilbewohner entsprechend durch.
- Im Bezirk Hamburg-Nord werden gesu
ndheitsfördernde Angebote im RISE-Gebiet
Essener Straße koordiniert und implementiert.
2. Gibt es einen verbindlichen Personalschlüssel zur Besetzung aller Stel-
len und Funktionen für Hamburgs Gesundheitsämter? Woran bemisst er
sich, zum Beispiel Arzt, Ärztin je
Schüler/-in, Mütterberatungsschwestern
je Familienbedarf im Bezirk, im Stadtteil et cetera?
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Nein. Den Bezirksämtern obliegt im Rahmen des Personalkostenbudgets die gegebe-
nenfalls erforderliche Prioritätensetzung für eine bestmögliche Wahrnehmung und
Organisation der Aufgaben und des Einsatzes der zur Verfügung gestellten Haus-
haltsmittel.
3. In wie vielen Bezirken in Ha
mburg gibt es einen Babybegrüßungs-
Hausbesuch wie im Bezirk Hamburg-Mitte? Wie bewertet der Senat die
Arbeit des Hausbesuchsdienstes als Teil der Frühen Hilfe?
In allen sechs weiteren Bezirken in Ha
mburg gibt es Babybe
grüßungs-Hausbesuche
ähnlich wie im Bezirk Hamburg-Mitte. Diese werden teilweise allen Neugeborenen des
Bezirkes, teilweise selektiv angeboten und
erfolgen im Kontext der Frühen Hilfen.
Zur Bewertung der Arbeit des Hausbesuchsdienstes als Teil der Frühen Hilfen siehe
Drs. 20/12881.
4. Wie viel Personal mit welcher Qualifikation ist notwendig für den Baby-
begrüßungsdienst für alle Bezirke und Stadtteile für Hamburg? Wie hoch
wären/sind die Kosten dafür?
In Hinblick auf die Qualifikation handelt
es sich in der Regel um Kinderkranken-
schwestern, gegebenenfalls mit einer Zusatzqualifikation als (Familien-)Gesundheits-
und Kinderkrankenschwester.
Vor dem Hintergrund, dass derzeit Baby-Hausbesuche in den Bezirken in unterschied-
lichem Umfang angeboten werden und sowohl integriert in die Arbeit der Mütterbera-
tungsstellen der Bezirksämter als auch im
Kontext der Frühen Hilfen erfolgen, ist eine
Angabe zu Personalbedarf und Qualifikation sowie eine genaue Bezifferung der Kos-
ten für flächendeckende Babybegrüßu
ngs-Hausbesuche nicht möglich.
5. Wie werden die Früherkennungsunter
suchungen in Hamburg für Kinder
der U1 bis U9 (einschließlich der 7a) wahrgenommen? Bitte die Entwick-
lungstendenz der einzelnen Altersgruppen/Lebensmonate der letzten
drei Jahre aufzeigen.
Auf Grundlage der vorgelegten Untersuchung
shefte bei den Schulärztlichen Untersu-
chungen 2012 bis 2014 ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle berechneten
Teilnahmequoten für die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9:
Kindervorsorgeuntersuchung
2012 (in %)
2013 (in %)
2014 (in %)
U1 (unmittelbar nach Geburt)
96,0
96,3
95,9
U2 (3. – 10. Lebenstag)
95,7
96,2
95,7
U3 (4. – 6. Lebenswoche)
95,5
95,8
95,5
U4 (3. – 4. Lebensmonat
94,8
95,1
94,7
U5 (6. – 7. Lebensmonat)
94,0
94,5
94,3
U6 (10. – 12. Lebensmonat)
94,1
94,2
94,6
U7 (21. – 24. Lebensmonat)
92,5
92,6
92,7
U7a (34. – 36. Lebensmonat)*
37,2
56,9
63,8
U8 (43. – 48. Lebensmonat)
89,4
89,8
90,4
U9 (60. – 64. Lebensmonat)
90,7
91,2
91,6
*) Die U7a wurde am 1. Juli 2008 eingeführt. Sie wird zwar zunehmend besser, aber immer
noch deutlich weniger angenommen als alle
anderen Vorsorgeuntersuchungen und muss
weiter bekannt gemacht werd
en. Zu diesem Zweck hat die BGV eine Kampagne zur Bewer-
bung der Kindervorsorgeuntersuchungen gesta
rtet (vergleiche auch www.hamburg.de/
u-untersuchungen/440636
8/kampagne-u7a/).