BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3056 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Wünsche des UKE Nach Medienberichten wünscht das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) erhebliche Ausbauten. Ich frage den Senat: 1. Welche Aus- und Umbauten wünscht das UKE? Der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat die im Vorstand des UKE entwickelten mittel- bis langfristigen strategischen Ziele für das UKE und die in Betracht gezogenen Wege zu ihrer (baulichen) Realisierung in jüngster Zeit in öffentlichen Medien dargestellt und erläutert. 2. Welche Kosten werden diese verursachen? Soweit zur Umsetzung der unter 1. angesprochenen Ziele des UKE Baumaßnahmen erforderlich sind, werden die Kosten im Rahmen des jeweiligen Planungsprozesses in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Bestandteile dieses Prozesses sind unter anderem eine Kostenschätzung nach einschlägigen DIN-Vorschriften (zum Beispiel DIN 276) und die Erstellung einer Haushaltunterlage Bau. Der Planungsprozess befindet sich bei den Bauvorhaben, die Anlass für die vorliegende Anfrage sind, noch nicht in der oben genannten Planungsphase. 3. Inwiefern hat das UKE diese Wünsche der zuständigen Behörde vorgetragen ? Die Senatorin der zuständigen Behörde ist Vorsitzende des UKE-Kuratoriums. Die Behörde ist auch aus diesem Grund in einem iterativen Prozess mit der mittel- bis langfristigen Investitionsplanung des UKE einschließlich der Priorisierung unter mehreren Vorhaben befasst. Im Übrigen ist die Investitionsplanung im Jahresturnus Gegenstand einer Kuratoriumsbefassung. 4. Wie beurteilen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Wünsche? Die zuständige Behörde erwartet von dem Vorstand eines Unternehmens der Größenordnung des UKE, das sowohl in Forschung und Lehre als auch auf dem Gebiet der Krankenversorgung im norddeutschen Raum und im Bundesgebiet auf den vorderen Rängen agiert, ein an zukünftigen Anforderungen orientiertes Denken sowie entsprechende Konzepte und Vorschläge. 5. Wer müsste unter welchen Umständen die entstehenden Kosten tragen? Für die Finanzierung von Bauprojekten des UKE ist § 3 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“ (UKEG) maßgeblich. Danach erhält das UKE Deckungsmittel für Investitionen als Zuweisung aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt; diese sind Gegenstand der zwischen Drucksache 21/3056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dem Senat und dem UKE im Februar 2013 abgeschlossenen Hochschulvereinbarung 2014 bis 2020. Je nach dem Nutzungszweck der einzelnen Gebäude kommt auch eine Kofinanzierung mit Bundesmitteln aus dem Förderprogramm „Forschungsbauten“ des Wissenschaftsrates in Betracht. 6. Wann hat Senatorin Fegebank über diese Wünsche mit der Leitung des UKE gesprochen? Wenn sie dies noch nicht getan haben sollte: warum nicht? Wann wird das geschehen? Die Senatorin der zuständigen Behörde ist in der Sitzung des UKE-Kuratoriums vom 18. Dezember 2015 und in deren Vorfeld mit der Investitionsplanung des Klinikums befasst worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.