BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3063 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Irrläufige GEZ-Rundfunkbeitragsbescheide Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhebt gemäß eigener Darstellung „(…) den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.“1 Der Beitrag ist dabei quartalsweise jeweils zur Mitte eines Quartals fällig. Soweit die oder der jeweilige Beitragszahler/-in nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, erhalten sie oder er entsprechende Zahlungsaufforderungen durch den Beitragsservice. Sobald ein Beitragskonto einen Rückstand ausweist, werden vom Beitragsservice häufig keine weiteren Zahlungsaufforderungen in den Folgequartalen mehr verschickt, während die Zahlungsverpflichtung dennoch kraft Gesetzes weiterläuft und sich ein Zahlungsrückstand somit – gegebenenfalls unbemerkt – von Quartal zu Quartal weiter erhöht. Dabei wird jeweils ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des Zahlungsrückstands, mindestens jedoch 8 Euro, fällig. In zahlreichen Fällen erweisen sich vom Beitragsservice versendete Schriftstücke im Laufe des Verfahrens zur Begleichung eines (vermeintlichen) Zahlungsrückstandes als Irr- beziehungsweise Rückläufer, da die jeweils angeschriebene Person verstorben oder umgezogen ist oder beispielsweise ein Unternehmen liquidiert beziehungsweise eine Betriebsstätte geschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie viele Irr- beziehungsweise Rückläufer gab es beim Beitragsservice in den Jahren seit 2012 bei postalischen Anschreiben an Beitragszahlerinnen und Beitragszahler? Jeweils wie viele davon waren a. Zahlungsaufforderungen, b. Zahlungserinnerungen, c. Festsetzungsbescheide, d. Mahnungen? 1 Vergleiche http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/index_ger.html. Drucksache 21/3063 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.1. Wie viele Beitragskonten waren in den genannten Jahren von der Problematik der Irr- beziehungsweise Rückläufer betroffen? 1.2. Wie viele dieser Fälle betrafen jeweils das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beziehungsweise den NDR? (Bitte für alle Fragen jeweils jahresweise auflisten.) Informationen über Irr- und Rückläufer bei postalischen Anschreiben werden nach Auskunft des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht ausgewertet. 2. In wie vielen der unter 1.d. beziehungsweise 1.1. genannten Fälle seit 2012 wurden schließlich Vollstreckungsersuchen gestellt? In wie vielen Fällen konnten die entsprechenden Forderungen tatsächlich beigetrieben werden? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Antwort zu 1. 3. Welche Kosten sind durch die Irr- beziehungsweise Rückläufer beim Beitragsservice jeweils für welche Zwecke in den Jahren seit 2012 entstanden ? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Antwort zu 1. 4. Wie oft und jeweils wann wurde der (Mindest-)Säumniszuschlag in den Jahren seit 2010 jeweils durch wen erhöht? Wie hoch lag er dann jeweils? Mit Genehmigung der Satzung des NDR über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren 1997 wurde der Säumniszuschlag auf 10,00 DM festgelegt. Nach Einführung des Euro wurde der Betrag lediglich umgerechnet auf 5,11 Euro. Mit der Einführung des Rundfunkbeitrages ab 01.01.2013 gab es eine Anpassung. Danach beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber 8,00 Euro. 5. Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen Ende 2015 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Welchen absoluten Anteil machte daran jeweils der Säumniszuschlag aus? Das Gesamtvolumen offener Forderungen des Norddeutschen Rundfunks im Vollstreckungsverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg beläuft sich auf rund 12,6 Millionen Euro zum Stand 31. Dezember 2015. Der Anteil der Säumniszuschläge am Gesamtbetrag der offenen Forderungen ist nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Ermittlung der Daten wäre eine manuelle Prüfung von rund 31.000 offenen Vollstreckungsersuchen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 6. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren seit 2012 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag? (Bitte jahresweise auflisten.) Seit Anfang 2013 erhält die K.HH Vollstreckungsersuchen zur Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und rückständiger Rundfunkbeiträge. Zur Gesamthöhe der Einnahmen siehe Drs. 21/2163. Für eine Differenzierung der ab 2013 vereinnahmten Forderungen nach Rundfunkgebühr und Rundfunkbeitrag wäre eine manuelle Prüfung jeder Einzahlung zu den rund 22.750 mit erfolgreicher Beitreibung abgeschlossenen Vollstreckungsersuchen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Die eigenen Erträge der K.HH aus Vollstreckungstätigkeiten im Zusammenhang mit säumigen Rundfunkgebühren beziehungsweise Rundfunkbeiträgen stellen sich wie folgt dar: 2012 2013 2014 2015* Einnahmen aus Gebühren/Beitrag Beitreibung GEZ bzw. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 495.515,13 € 465.358,96 € 589.324,69 € 709.691,08 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3063 3 2012 2013 2014 2015* Erstattung für Auslagen Beitreibung GEZ bzw. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 7.793,74 € 13.290,48 € 15.058,84 € 24.992,93 € Summe 503.308,87 € 478.649,44 € 604.383,53 € 734.684,01 € * Vorläufiges Ergebnis aufgrund noch laufender Jahresabschlussarbeiten