BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3070 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 29.01.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Dezember 2015 (III)? Leider ergibt sich aus der bisher vom Senat verwendeten Aufstellung, aus welchen Gründen ein Geduldeter seine Duldung erhielt, der Wunsch nach Konkretisierung. Wir fragen den Senat: 1. Bisher wurde ausgerechnet bei der absolut größten Gruppe der Geduldeten als Grund „Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen“ genannt. Bitte diese „sonstigen Gründe“ erläutern und wenn möglich für jeden Monat des Jahres 2015 nachvollziehbar aufschlüsseln. Die Erfassung der Erteilungsgrundlagen im Ausländerzentralregister (AZR) erfolgt bundesweit nach einheitlichen Kategorien. Der Sachverhalt „Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen“ umfasst die Fallkonstellationen, die nicht unter die übrigen Duldungsgründe fallen. Hierbei kann es sich unter anderem um Aussetzungen der Abschiebungen wegen Krankheit, Eingaben, Rechtsmittelverfahren oder noch nicht abgeschlossene Prüfungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels handeln . Auch wenn diese (oder die übrigen) Gründe in der Person eines Familienangehörigen vorliegen, kann für die übrigen Familienmitglieder eine Duldung „aus sonstigen Gründen“ ausgestellt werden. Eine gesonderte statistische Erhebung dieser einzelnen „sonstigen Gründe“ ist nicht vorgesehen und findet nicht statt; eine händische Ermittlung ist bei knapp 3.500 Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG „aus sonstigen Gründen“ (vergleiche Drs. 21/2976 zum Stand 31.12.2015) in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Duldungen waren 2015 für drei und wie viele für sechs Monate ausgegeben? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Duldungen werden für variable Zeiträume erteilt. Die Zahl der als Ersterteilung erfassten Duldungserteilungen im Jahr 2015 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Erteilungszeitraum Weniger als 3 Monate 3 bis 6 Monate Mehr als 6 Monate Januar 2015 310 22 2 Februar 2015 281 18 0 März 2015 385 27 0 April 2015 343 35 0 Mai 2015 328 20 0 Drucksache 21/3070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Erteilungszeitraum Weniger als 3 Monate 3 bis 6 Monate Mehr als 6 Monate Juni 2015 586 31 0 Juli 2015 479 42 0 August 2015 323 36 0 September 2015 458 43 0 Oktober 2015 325 43 0 November 2015 317 118 0 Dezember 2015 282 141 0 (Quelle: Einwohner-Zentralamt) Dargestellt sind jeweils die Ersterteilungen im jeweiligen Monat. Auch Verlängerungen werden im ausländerbehördlichen Fachverfahren als Ersterteilung erfasst, sofern sie verspätet erfolgen (zum Beispiel bei Vorsprache nach Ablauf der Gültigkeit). Bei den Zahlenwerten handelt es sich jeweils um die erfasste Tätigkeit, ein Rückschluss auf die dahinterliegende Personenzahl ist nicht zulässig. 3. Wie viele Duldungen wurden 2015 um jeweils welchen Zeitraum verlängert ? Die Anzahl der im ausländerbehördlichen Fachverfahren erfassten Duldungsverlängerungen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Erteilungszeitraum Weniger als 3 Monate 3 bis 6 Monate Mehr als 6 Monate Januar 2015 1.005 438 1 Februar 2015 1.024 361 9 März 2015 1.115 500 5 April 2015 1.197 427 0 Mai 2015 1.073 408 2 Juni 2015 1.349 466 4 Juli 2015 1.346 536 0 August 2015 1.031 472 3 September 2015 977 714 2 Oktober 2015 1.226 506 1 November 2015 943 489 3 Dezember 2015 770 498 6 (Quelle: Einwohner-Zentralamt) Im Übrigen siehe die Erläuterungen zu 2.