BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3073 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ksenija Bekeris (SPD) und Mareike Engels (GRÜNE) vom 29.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Setzt der Senat wirklich einseitig auf Großunterkünfte für geflüchtete Menschen? In den Medien wird seit Beginn der steigenden Flüchtlingszahlen, die auch Hamburg erreichen, immer wieder über geplante große Unterkünfte und über Sorgen und Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner berichtet. Dabei wird gelegentlich der Eindruck vermittelt, es würden ausschließlich Großeinrichtungen geschaffen. Dies verunsichert viele Hamburgerinnen und Hamburger. In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Wunsch nach kleineren und dezentral angesiedelten Flüchtlingsunterbringungen geäußert. Darum fragen wir den Senat: 1. Welche Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterbringungen wurden jeweils mit welcher Platzzahl im Jahr 2015 neu geschaffen ? a. Wie verteilen sich diese Standorte auf die Bezirke? Im Jahr 2015 wurden 28 Zentrale Erstaufnahmen mit insgesamt 18.222 Plätzen und 25 öffentlich-rechtliche Unterbringungen mit insgesamt 6.256 Plätzen neu geschaffen. Zu konkreten Standorten siehe Anlage 1. b. Wie viele neue Standorte hatten weniger als 250 Plätze? 22 der in 2015 neu geschaffenen Standorte hatten 250 oder weniger Plätze. c. Welche neuen Standorte sind jeweils in welcher Größenordnung im Jahr 2016 geplant? Siehe Anlage 2. Von den aktuell konkret geplanten 50 Einrichtungen (ohne Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen) für 2016 haben 17 weniger als 250 Plätze (Anteil 34 Prozent). Die damit geplanten 2.454 Plätze decken damit nur circa 11 Prozent der zurzeit für 2016 bereits konkretisierten 22.457 Plätze ab (ohne Perspektive Wohnen). Der prognostizierte Platzbedarf kann daher nur mit Standorten mit mehr als 250 Plätzen sowie den zusätzlich geplanten Plätzen in Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen gedeckt werden. 2. Auf der Basis welcher Zahlen werden die Planungen für die Schaffung von neuen Unterkünften vorgenommen? Gibt es andere verwendete Planungsgrundlagen, auf die in Hamburg alternativ zurückgegriffen werden könnte und wenn ja: Wie beurteilt der Senat diese Planungsgrundlagen : Drucksache 21/3073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. in anderen Bundesländern? b. in anderen Staaten der EU? c. die in wissenschaftlichen Untersuchungen entwickelt wurden? § 44 Absatz 2 AsylVfG sieht vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen monatlich mitteilt. Das BAMF hat im Jahr 2015 zu drei Zeitpunkten jeweils eine Prognose veröffentlicht, die deutlich unter den tatsächlich zum Ende des Jahres erreichten Zugangszahlen lag. In einer Mitteilung an die Länder vom 18. Februar 2015 ging man zunächst von bundesweit 300.000 Asylantragstellern für das Jahr 2015 aus, am 7. Mai 2015 von 450.000 Asylantragstellern und am 20. August von 800.000 im EASY-System registrierten Personen. Seither wurde keine Prognose mehr veröffentlicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat am 21. Januar 2016 in einer Besprechung mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder angekündigt, bis auf Weiteres keine Prognosen mehr abzugeben. Tatsächlich waren für das Jahr 2015 1.091.894 im EASY-System registrierte Personen zu verzeichnen (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 6. Januar 2016: http://www.bmi.bund.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01/asylantraege-dezember-2015.html). Aufgrund der fehlenden Prognose des BAMF sowie aufgrund länderspezifischer Einflussfaktoren , die den Bedarf an Plätzen für Schutzsuchende bestimmen, sind Hamburg und andere Bundesländer dazu übergegangen eigene Prognosen zu entwickeln. Dabei gehen sie von unterschiedlichen Annahmen aus. So prognostizierte der Niedersächsische Innenminister im Landtag jüngst eine Zahl von bundesweit 1,8 bis 2,5 Millionen Flüchtlingen im Jahr 2016 (LT-PlPr. 17/85, S. 8485). Die Landesregierung von Baden-Württemberg stellt sich in ihren Planungen auf ihren Anteil von bis zu 2,0 Millionen Flüchtlingen ein. Hamburg geht von bundesweit 1,5 Millionen Flüchtlingen aus. Angenommen wird, dass monatlich 3.000 Personen neu nach der Erstverteilung des EASY-Verfahrens (Verfahren zur Erstverteilung der Asylbegehrenden) in Hamburg verbleiben und unterzubringen sind. Das sind 36.000 Personen im Jahr 2016. Die Zahl wurde abgeleitet aus den Durchschnittswerten der Monate August bis November 2015. Weitere Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden hierzu nicht vor. 3. Muss für jeden nach Königsteiner Schlüssel in Hamburg verbleibenden Menschen ein Platz in der öffentlichen Unterbringung vorgehalten werden ? a. Falls nein: Welche Faktoren steigern oder verringern die benötigte Platzzahl? b. Falls nein: Gibt es Unterschiede zwischen Erstaufnahme und Folgeunterbringung ? Nein, neben den Zugängen in Höhe von 3.000 Personen, für die zunächst in einer Erstunterbringung ein Platz vorzuhalten ist, gibt es weitere Zu- und Abgänge, die sich auf den Platzbedarf in Folgeunterkünften außerhalb der Registrierungs- und Verteilsysteme auswirken. Zu den Zugängen zählen Personen, die bisher bei Bekannten untergebracht waren oder die früher minderjährig und daher gesondert untergebracht waren und nun als Erwachsene regulär in Folgeunterkünften unterzubringen sind. Ferner gehören dazu auch diejenigen Personen, die aufgrund von Familienzusammenführungen in Hamburg zu versorgen sind. Reduziert wird diese Zahl durch Abgänge: Personen verlassen Hamburg, kommen in einer normalen Unterkunft unter oder werden in ihre Heimat zurückgeführt. Diese Faktoren führen zu einer Reduzierung der Zahl der neu unterzubringenden Asylbewerber, die über das ganze Jahr gesehen mit −4.500 Personen in die Prognose eingeht. Netto wird daher 2016 ein Zugang in Höhe von 31.500 Personen erwartet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3073 3 Die Zahl der tatsächlich vorzuhaltenden Plätze muss höher ausfallen, da erfahrungsgemäß stets und unvermeidlich 5 – 10 Prozent der vorhandenen Plätze nicht belegt werden können (zum Beispiel weil bei der Unterbringung einer dreiköpfigen Familie der vierte Platz nicht durch eine fremde Person belegt werden kann, Krankheiten wie zum Beispiel Mumps oder Masern temporär dazu führen, dass Unterkunftsplätze nicht belegt werden können, Unterkünfte oder Teile davon renoviert werden müssen oder notwendige Reparaturen eine Belegung von Plätzen zeitweise verhindern). Hierfür wird ein Wert von 3.000 Personen angesetzt („Abzug Belegungsgrenze“). Schließlich enthält die Bedarfsprognose die Position „Ersatz für prekäre Unterkünfte/ Puffer/temporäre Belegung“ mit einem Ansatz von 5.500 Personen. Diese Position hat zum einen das Ziel, die zurzeit noch bestehenden prekären Unterkünfte (Zelte, Baumärkte et cetera) durch dauerhaft nutzbare und erheblich konfliktreduzierende Unterbringungsformen zu ersetzen. Diese Position erfasst auch die Zusatzkapazität, die benötigt wird, um Schutzsuchende aufzunehmen, die sich in Hamburg angemeldet haben, aber später entweder selber weiterreisen oder auf andere Bundesländer verteilt werden. So ist den Zugangszahlen zu entnehmen, dass rund zwei Drittel der in Hamburg Ankommenden zumindest kurzfristig bis zur Weiterreise oder Verteilung auf andere Länder untergebracht werden mussten, wofür entsprechende Kapazitäten in Anspruch zu nehmen waren (von September bis November waren dies monatlich jeweils circa 6.000 -7.000 Personen). Es ergibt sich somit folgende Gesamtrechnung: Zum Ende des Jahres 2015 bestehende Plätze 39.000 Neue Zugänge gemäß Erstverteilung nach EASY- System + 36.000 Fluktuationsbilanz - 4.500 Abzug Belegungsgrenze + 3.000 Ersatz für prekäre Unterkünfte/Puffer/temporäre Belegung + 5.500 Zum Ende des Jahres 2016 benötigte Plätze 79.000 4. Gibt es eine grundsätzliche Präferenz in den Planungen der benötigten Unterkünfte für oder gegen große Standorte? a. Welche Vor- und Nachteile bieten in diesem Zusammenhang unterschiedliche Größen von Einrichtungen? Grundsätzliche Präferenz ist es, eine Vielfalt an verschiedenen Unterkünften und Standortgrößen vorzuhalten. Große Einrichtungen helfen, den dringenden Platzbedarf zu decken und bieten Synergieeffekte bei Planung, Erschließung, Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, der Baulogistik sowie beim Betrieb der Einrichtung. Die mit der Bereitstellung eines Standortes verbundenen Aktivitäten sind mit Aufwänden und Risiken (zum Beispiel ungeeigneter Baugrund, Genehmigungsverfahren, Beteiligungsverfahren ) verbunden. Diese vergrößern sich, wenn eine Anzahl von kleinen Standorten alternativ zu einem großen Standort hergerichtet werden müssen. Kleine Einrichtungen unterstützen den Ansatz, viele Stadtteile in die Versorgung von Schutzsuchenden einzubinden und finden bei den Anwohnern in der Planungsphase höhere Akzeptanz. Nach einer Inbetriebnahme auch von größeren Einrichtungen wie in der Berzeliusstraße stellt sich häufig heraus, dass auch hier gute Erfahrungen gemacht werden. Würde man bei 40.000 erforderlichen Plätzen im Jahr 2016 Standorte mit 250 oder 500 Plätzen je Einrichtung zugrunde legen, müssten 160 beziehungsweise 80 Standorte in einem Jahr mobilisiert werden. Das ist weder planerisch noch technisch möglich. So deckten im Jahr 2015 die 22 neuen kleinen Einrichtungen bis 250 Plätze (Anteil 42 Prozent) mit 3.648 Plätzen nur rund 15 Prozent der 24.478 insgesamt neu geschaffenen Plätze in 53 Einrichtungen ab. Ohne große Einrichtungen hätte der Platzbedarf nicht abgedeckt werden können, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2864. Drucksache 21/3073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Bezirk Straße Plätze in 2015 neu geschaffen bis 250 Plätze ZEA Altona Osdorfer Landstraße, Reichspräsident-Ebert- Kaserne (ZEA) 60 ja ZEA Harburg Asklepios Klinik Harburg (ZEA) 90 ja ZEA Eimsbüttel Behrmannplatz (ZEA) 150 ja ZEA Hamburg-Mitte Kurdamm (ZEA) 250 ja ZEA Hamburg-Mitte Wendenstraße (Turnhalle) 250 ja ZEA Hamburg-Nord Wiesendamm, Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 250 ja bis 600 Plätze ZEA Hamburg-Mitte Feuerwehrakademie Bredowstraße , Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 300 ja ZEA Eimsbüttel Niendorfer Straße (ZEA) 320 ja ZEA Hamburg-Mitte Karl-Arnold-Ring (ZEA) 325 ZEA Altona Blomkamp, Graf Baudissin Kaserne (ZEA) 350 ja ZEA Harburg Geutensweg (ZEA) 358 ja ZEA Wandsbek Holstenhofweg (ZEA) 383 ZEA Wandsbek Ohlstedter Platz (ZEA) 410 ja ZEA Harburg Neuland I, Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 504 ja ZEA Eimsbüttel Vogt-Kölln-Straße 512 ja ZEA Bergedorf Osterrade (ZEA) 520 ja ZEA Altona Albert-Einstein-Ring (ZEA) 550 ja ZEA Eimsbüttel Kieler Straße (ZEA) 550 ja ZEA Harburg Harburger Poststraße (ZEA) 570 größer 600 Plätze ZEA Hamburg-Nord Sportallee/Heselstücken (ZEA) 662 ZEA Wandsbek Oktaviostraße (ZEA) 728 ja ZEA Hamburg-Nord Grellkamp (ZEA) 746 ja ZEA Harburg Schwarzenberg (ZEA) 750 ZEA Eimsbüttel Papenreye (ZEA) 764 ja ZEA Wandsbek Jenfelder Moorpark -Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 800 ja ZEA Eimsbüttel Hörgensweg, Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 850 ja ZEA Harburg Neuland (ZEA) 866 ja ZEA Eimsbüttel Flagentwiet 888 ja ZEA Bergedorf Kurt-A.-Körber-Chaussee (Zentrale Erstaufnahme, ZEA) 900 ja ZEA Wandsbek Bargkoppelstieg 1.200 ja ZEA Altona Rugenbarg (ZEA) 1.380 ja ZEA Hamburg-Mitte Dratelnstraße (ZEA) 1.584 ZEA Altona Schnackenburgallee, Zentrale Erstaufnahme (ZEA) 2.092 ja Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3073 5 öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) Bezirk Straße Plätze in 2015 neu geschaffen bis 250 Plätze örU Wandsbek Schreyerring 6 örU Altona Borselstraße 8 örU Wandsbek Waldreiterring 8 örU Altona Max-Brauer-Allee 12 örU Harburg Osterbaum 12 örU Eimsbüttel Hornackredder 22 örU Altona Grünewaldstraße 25 örU Harburg Sinstorfer Weg 26 örU Altona Bahrenfelder Straße 28 örU Wandsbek my Bed 28 örU Harburg Stader Straße 30 örU Eimsbüttel Langelohhof 32 örU Eimsbüttel Lohkoppelweg 38 örU Wandsbek Kirchhofstwiete 47 örU Hamburg-Nord Erdkampsweg 64 örU Eimsbüttel Wegenkamp 75 örU Hamburg-Nord Langenhorner Chaussee 80 örU Hamburg-Nord Hornkamp 83 örU Wandsbek Borstels Ende 90 örU Eimsbüttel Niendorf-Markt, Paul-Sorge- Straße (Park & Ride Platz) 92 ja örU Hamburg-Nord Borsteler Chaussee 94 örU Hamburg-Mitte Hütten 96 örU Altona Waidmannstraße 98 örU Hamburg-Nord Holsteinischer Kamp 100 ja örU Altona Notkestraße 100 örU Bergedorf Sandwisch 100 örU Harburg Lewenwerder I 110 örU Wandsbek Litzowstraße 110 örU Wandsbek Rahlstedter Straße 118 örU Wandsbek Bahngärten 120 ja örU Hamburg-Mitte Billbrookdeich 124 örU Hamburg-Mitte Georg-Wilhelm-Straße (Kurdamm ) 126 örU Altona Eimsbütteler Straße 129 örU Hamburg-Mitte Spliedtring 130 örU Hamburg-Mitte Am Veringhof (Sanitasstraße) 132 ja örU Eimsbüttel Lokstedter Höhe 132 örU Bergedorf Mittlerer Landweg (P&R Parkplatz) 140 ja örU Wandsbek Großlohe 142 örU Wandsbek Bargteheider Str. 148 örU Altona Holstenkamp 150 örU Hamburg-Nord Hufnerstraße 150 ja örU Bergedorf Weidenbaumsweg 150 ja örU Eimsbüttel Pinneberger Straße 156 örU Bergedorf Ladenbeker Furtweg 160 örU Hamburg-Mitte Wendenstraße 164 örU Harburg Am Radeland 168 ja örU Wandsbek Volksdorfer Grenzweg 168 ja örU Wandsbek Waldweg 168 örU Hamburg-Mitte Eiffestraße 170 ja örU Hamburg-Mitte Hinrichsenstraße 176 örU Bergedorf Achterdwars 178 Drucksache 21/3073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) Bezirk Straße Plätze in 2015 neu geschaffen örU Hamburg-Mitte Grüner Deich (nach Umbau) 178 ja örU Eimsbüttel Bornmoor 186 örU Eimsbüttel Grandweg 197 örU Harburg Lewenwerder II 198 ja örU Hamburg-Nord Freiligrathstraße 200 ja örU Bergedorf Friedrich-Frank-Bogen 200 örU außerhalb Nostorf/Horst 200 örU Harburg Wetternstraße 206 örU Wandsbek Flughafenstraße 208 ja örU Altona Holmbrook 208 ja örU Hamburg-Nord Fibigerstraße 213 örU Harburg Harburger Binnenhafen 216 ja örU Wandsbek Steilshooper Allee 231 örU Altona Sibeliusstraße 232 örU Hamburg-Nord Jugendparkweg 240 örU Hamburg-Nord Dakarweg 244 örU Wandsbek Duvenstedter Damm 246 bis 600 Plätze örU Hamburg-Nord Alsterberg / Suhrenkamp 260 örU Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 260 örU Altona Kroonhorst 267 örU Harburg Winsener Strasse 271 örU Bergedorf Rahel-Varnhagen-Weg 287 örU Altona August-Kirch-Straße 288 ja örU Hamburg-Mitte Weddestraße 288 ja örU Altona Sieversstücken 300 örU Hamburg-Nord Eschenweg 304 ja örU Wandsbek Poppenbütteler Weg 312 örU Bergedorf Curslacker Neuer Deich II 320 örU Hamburg-Mitte An der Hafenbahn 330 örU Hamburg-Nord Opitzstraße 330 örU Wandsbek August-Krogmann-Straße 346 örU Wandsbek Walddörferstr. 350 örU Bergedorf Brookkehre I 380 ja örU Wandsbek August-Krogmann-Straße II 400 ja örU Hamburg-Mitte Mattkamp 400 örU Hamburg-Nord Tessenowweg 428 örU Harburg Am Aschenland 458 örU Bergedorf Curslacker Neuer Deich I 580 örU Hamburg-Nord Kiwittsmoor (Park & Ride- Platz) 590 örU Hamburg-Mitte Berzeliusstraße 600 ja größer 600 Plätze örU Hamburg-Mitte Billstieg 650 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3073 7 Anlage 2 geplante Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in 2016 (Stand 05.01.2016) Bezirk Straße Plätze bis 600 Plätze ZEA Mitte Normannenweg (ZEA) 280 ZEA Nord Grellkamp (ZEA) 280 ZEA Altona Paul-Ehrlich-Straße (ZEA) 600 größer 600 Plätze ZEA Wandsbek Bargkoppelstieg (ZEA) 700 ZEA Wandsbek Hellmesbergerweg (ZEA) 800 ZEA Wandsbek Fiersbarg (ZEA) 952 ZEA Wandsbek Bargkoppelweg (ZEA) 1.000 ZEA Eimsbüttel Schmiedekoppel (ZEA) 1.800 geplante öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) in 2016 (Stand 05.01.2016) Bezirk Straße Plätze bis 250 Plätze örU Bergedorf Kurt-A.-Körber-Chaussee 40 örU Bergedorf Kurt-A.-Körber-Chaussee 39 50 örU Bergedorf Brookkehre I 58 örU Wandsbek Farmsener Landstraße 65 örU Altona Alsenstraße 80 örU Altona Saga-Wohnungen 100 örU Wandsbek Moosrosenweg 100 örU Nord Heinrich-Hertz-Straße 116 örU Nord Jugendparkweg 120 örU Altona Blomkamp, Graf Baudissin Kaserne 130 örU Wandsbek Lademannbogen 160 örU Altona August-Kirch-Straße (Erweiterung) 182 örU Eimsbüttel Sophienterrasse 190 örU Altona Björnsonweg 192 örU Harburg Cuxhavener Straße 196 örU Eimsbüttel Große Bahnstraße 200 örU Eimsbüttel Ellerbeker Weg 225 örU Eimsbüttel Hagendeel II 250 bis 600 Plätze örU Wandsbek Sieker Landstraße 270 örU Harburg Neuenfelder Fährdeich 280 örU Nord Freiligrathstraße 284 örU Eimsbüttel Hagendeel I 288 örU Nord Hufnerstraße 293 örU Mitte Eiffestraße 334 örU Wandsbek Meilerstraße 348 örU Mitte Friesenstraße 350 örU Wandsbek Elfsaal 350 örU Wandsbek Rodenbeker Straße 364 örU Harburg Leuchtkäferweg 400 örU Harburg Sinstorfer Kirchweg 400 örU Nord Papenreye / Borsteler Bogen 400 örU Altona Sieversstücken II 444 örU Mitte Friesenstraße 500 Drucksache 21/3073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 geplante öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) in 2016 (Stand 05.01.2016) Bezirk Straße Plätze örU Wandsbek Poppenbütteler Berg / Ohlendieck 500 örU Wandsbek Grunewaldstraße 528 örU Eimsbüttel Duvenacker 600 größer 600 Plätze örU Altona Notkestraße 650 örU Wandsbek Am Stadtrand 688 örU Nord Am Anzuchtgarten (Friedhof Ohlsdorf) 700 örU Mitte Baakenhafen 720 örU Altona Luruper Hauptstraße, "Parkplatz Grün" 900 örU Harburg Am Aschenland II 3.000 Unterkünfte mit perspektive Wohnen für 2015/2016 (siehe Drs. 21/1838) Bezirk Straße Wohneinheiten Hamburg-Mitte östlich Haferblöcken ca. 300 Hamburg-Mitte Haßloredder bis zu 500 Altona Suurheid ca. 750 Eimsbüttel Duvenacker 115 bis 120 Eimsbüttel Hörgensweg ca. 600 Eimsbüttel Ellerbeker Weg 35 Hamburg-Nord Osterfeldstraße 480 Hamburg-Nord Ohkamp/Flughafenstraße 150 bis 200 Wandsbek Am Rehagen ca. 390 Wandsbek Glashütter Landstraße ca. 300 Wandsbek Elfsaal 207 Wandsbek Ohlendieck / Poppenbüttler Berg 300 Bergedorf Mittlerer Landweg 780 Harburg Sandbek-West noch offen