BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3085 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Kunstbeutelträger „Phantom verteilt 40.000 Euro an Künstler“ – so die Schlagzeile einer Nachrichtenseite von Ende 2013 (http://www.deutschlandradiokultur.de/reiheschoene -bescherung-phantom-verteilt-40-000-euroan .1013.de.html?dram:article_id=272869). Der „Kunstbeutelträger“ hat im Jahr 2013 insgesamt 40.000 Euro und im Jahr 2014 insgesamt 50.000 Euro an Fördermitteln der Kulturbehörde verteilt. Ausschließlich der zuständige Amtsleiter kennt die ausführende Person, die eine subjektive und nicht an Kriterien gebundene Vergabe dieser Haushaltsmittel betrieben hat. Zwar wurden die Entscheidungen auf einer Internetseite (http://kunstbeutelhamburg .de/) nachvollziehbar dokumentiert, aber eine unmittelbare Kontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip hat nicht stattgefunden. In der Drs. 21/2541 heißt es unter Punkt 12., das Konzept werde „derzeit weiter entwickelt“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde das Projekt „Kunstbeutelträger “ seinerzeit initiiert? Der Entscheidung gingen intensive Diskussionen über ein Jahr der Kulturbehörde mit einer eingeladenen Künstlergruppe über bestehende Förderstrukturen und mögliche Veränderungen voraus. Insbesondere sollte ermöglicht werden, dass Impulsgeber der Hamburger Kunstszene, die bislang aufgrund der bestehenden Förderstrukturen unter Umständen nicht berücksichtigt wurden, eine Förderung erhalten und zugleich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Für dieses Projekt wurde die Website http://kunstbeutel-hamburg.de/ eingerichtet und auf Grundlage der Entscheidungen des Kunstbeutelträgers ein Diskussionsforum über bildende Kunst in Hamburg ermöglicht . 2. Aus welchem Haushaltstitel beziehungsweise welchem Produkt wurden und werden die Fördersummen finanziert? Das Projekt wird beziehungsweise wurde im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 aus dem Produkt „Bildende Kunst“ finanziert. 3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der „Kunstbeutelträgerin“ oder des „Kunstbeutelträgers“? Inwieweit wird insbesondere darauf geachtet, dass sie oder er über keinerlei berufliche beziehungsweise geschäftliche Verbindungen zur Hamburger Kulturszene verfügt? Der Kunstbeutelträger sollte in Hamburg leben beziehungsweise sich häufig dort aufhalten , ein intensives Interesse an den vielfältigen Seiten des Kunstgeschehens im Raum Hamburg haben und seine Entscheidungen für eine Auszeichnung in einem kurzen Statement schriftlich gut begründen können (siehe http://kunstbeutelhamburg .de/). Drucksache 21/3085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Er muss zudem die Kunstszene kennen, das heißt er kann auch berufliche Verbindungen zur Hamburger Kunstszene haben, wie sonstige unabhängige Jurymitglieder auch, die in den verschiedenen Jurys die Kulturbehörde in Bezug auf Förderungen beraten. 4. Wurde bei den bisherigen Durchläufen eine Person bereits mehrfach zum „Kunstbeutelträger“ ernannt? Nein. 5. Erhielt(en) diese Person(en) Zuwendungen finanzieller oder anderer Art durch die Freie und Hansestadt Hamburg inklusive ihrer Landesbetriebe oder im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlicher juristischer Personen? Ja, sie erhielten eine Aufwandsentschädigung von 2.500 Euro (siehe http://kunstbeutel-hamburg.de/). 6. Aus welchem Grund ist der Name der Person(en) der zuständigen Senatorin nicht bekannt? Die Senatorin hat entschieden, dass nur der Amtsleiter den Namen kennt und zu der Person Kontakt hält, damit das beschlossene Inkognito gewahrt bleibt. 7. Wie wurde und wird angesichts der Anonymität des „Kunstbeutelträgers“ sichergestellt, dass die Vergabe staatlicher Fördergelder nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien erfolgte? Die Vorschlagenden (Namen siehe unter http://kunstbeutel-hamburg.de/) der möglichen Kunstbeutelträger hatten die Aufgabe, nur solche Personen zu benennen, die dieser verantwortungsvolle Aufgabe gerecht werden können (siehe Antwort zu 3.). 8. Welche Form von Kulturangeboten und welche Art von Institutionen oder Künstlern sollen beziehungsweise sollten durch den „Kunstbeutelträger“ gefördert werden? Die für ihre künstlerische Arbeit auszuzeichnenden Personen, Gruppen, Organisationen und Institutionen können jede Art von bildender Kunst betreiben. Der Kunstbeutelträger ist aufgefordert, mit dem Geld Personen auszuzeichnen, die deutliche Impulse an die bildende Kunst im Raum Hamburg gesendet haben (siehe http://kunstbeutelhamburg .de/). 9. Auf welcher Grundlage wurde beschlossen, das Projekt 2014 zu wiederholen und auszuweiten? 10. Wurde das Projekt evaluiert? Wenn ja: mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Das Projekt wurde nach der Vergabe 2013 und der Vergabe 2014 intensiv evaluiert. Entscheidung 1 nach Projekt 2013: Wiederholung ohne Modifikationen. Entscheidung 2 nach Projekt 2014: Fortführung mit Modifikationen. 11. Mit welchem Ziel wird das Konzept „derzeit weiter entwickelt“ (Drs 21/2541)? Wie sehen die Überlegungen nach derzeitigem Stand aus? Inwieweit soll gegebenenfalls insbesondere die Summe der zu verteilenden Fördermittel erhöht werden? Die Auswertung der ersten beiden Durchläufe hat eine grundsätzlich positive Resonanz ergeben, insbesondere, dass neue unkonventionelle Förderwege ermöglicht werden, die das Blickfeld erweitern. In der Bewertung umstritten war jedoch die Nominierungsmöglichkeit durch einen begrenzten Personenkreis beziehungsweise Art und Umfang der erfolgten inhaltlichen Diskussion. Das Projekt Kunstbeutel wird nach einer Pause (2015) in einem weiteren Durchlauf im Jahr 2016 durchgeführt werden. Ziel dabei ist, die strittigen Punkte aufzugreifen und das Konzept schrittweise entspre- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3085 3 chend anzupassen. Dabei soll das Projekt weiterhin als Kunstprojekt an sich verstanden werden, bei der die experimentelle, befristete Anordnung im Vordergrund steht. Geplant ist derzeit, dass 2016 zwei Kunstbeutelträger ausgewählt werden, die jeweils 50.000 Euro vergeben dürfen. Die Preisträger sollen in einer Abschlussveranstaltung mit anschließender öffentlicher Diskussion bekannt gemacht werden. Das Projekt soll durch einen externen Partner unterstützt werden. Die Veröffentlichung mit den Details ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen.