BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3087 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: S21 nach Kaltenkirchen (2) Senator Horch beantwortet das Bürgerschaftliche Ersuchen vom 24. Juni 2015 (Drs. 21/738) mit einem Schreiben an die Präsidentin vom 28. Dezember 2015 (Drs. 21/2814). Darin bezieht er sich maßgeblich auf meine Kleine Anfrage 12. Juni 2015 (Drs. 21/756), weicht jedoch von den darin gemachten Versprechungen ab. Außerdem enthält sein Schreiben Widersprüchlichkeiten . Ich frage den Senat: 1. Trifft es zu, dass der Senat das in Drs. 21/756, Frage 9., gemachte Versprechen , die Bürgerschaft mit einer eigenen Drucksache über den Stand des Projekts S21 einschließlich der Standardisierten Bewertung zu informieren, nicht einlösen will (vergleiche Seite 1 folgende des Schreibens)? 2. Wenn ja: Auf welcher Grundlage soll dann die Bürgerschaft über die Freigabe entsprechender Mittel entscheiden? Die Standardisierte Bewertung liegt als Veröffentlichung vor (siehe Umdruck 18/4048 des Schleswig-Holsteinischen Landtags). Zur weiteren Umsetzung des Projekts wird die Bürgerschaft mit einer Drucksache voraussichtlich im Sommer des Jahres 2017 befasst werden. Auf dieser Basis wird über die Vergabe von Finanzierungsmitteln zu entscheiden sein. Im Übrigen siehe Schreiben an die Präsidentin der Bürgerschaft vom 28. Dezember 2015. 3. Wie ist es zu verstehen, dass mit 3.900 Fahrten nur 1.900 Fahrgäste transportiert werden (Seite 4 des Schreibens)? 4. Wie ist es zu erklären, dass nun nur noch von einem Fahrgastgewinn von 1.900 Fahrgästen pro Tag die Rede ist, während es vor einem halben Jahr noch 2.600 waren (Drs. 21/756, Fragen 2. und 3: 23.900 Fahrgäste statt 21.300)? Die Angaben widersprechen sich nicht. Die benannte Textstelle bezieht sich auf die Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individual- zum öffentlichen Personennahverkehr . Da jede verlagerte Pkw-Fahrt in der Regel zwei Wegen entspricht (je Person eine Hin- und Rückfahrt), wird bei 3.900 Fahrten von rund 1.900 Fahrgästen ausgegangen . Diese Verlagerung macht den Großteil des Gesamt-Fahrgastzuwachses von 2.600 Personen (23.900 prognostizierte Fahrgäste abzüglich der 21.300 in Drs. 21/756 genannten Fahrgäste) aus. 5. Ist aufgrund dieses geringeren Zuwachses an Fahrgästen mit einem anderen Ergebnis der standardisierten Bewertung zu rechnen? Wenn ja: Ergibt sich nun ein Faktor unter 1,0? Drucksache 21/3087 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. Die Zuwachsprognose bleibt unverändert. 6. Von welchen Berechnungen schreibt Senator Horch auf Seite 4? Wer hat diese Berechnungen angestellt? Was beinhalten diese Berechnungen ? Von welchen Annahmen gehen sie aus? Alle Angaben und Berechnungen entstammen der Standardisierten Berechnung von Intraplan, München. Die eingeflossenen Annahmen resultieren aus dem Projekt. Die Berechnungsmethodik ist standardisiert fest vorgegeben und bundesweit einheitlich. 7. Wieso schreibt Senator Horch in einem Schreiben vom Jahresende 2015, dass die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen „für Ende 2015 vorgesehen“ (Seite 6 des Schreibens) ist? In dem genannten Schreiben wurde der damalige Kenntnisstand widergegeben. 8. Wann wurden die Planfeststellungsunterlagen vollständig wo eingereicht ? Die Planfeststellungsunterlagen zur S21 werden derzeit noch durch die AKN Eisenbahn AG (AKN) erstellt. Geplante Einreichungstermine bei den zuständigen Planfeststellungsbehörden sind nach derzeitigem Stand für den Planfeststellungsabschnittabschnitt 1 (HH-Eidelstedt – Landesgrenze) voraussichtlich für März des Jahres 2016 beziehungsweise für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Landesgrenze – Kaltenkirchen) voraussichtlich für Juni des Jahres 2016 vorgesehen. 9. Wann und wo fanden die in dem Schreiben angekündigten „Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger seit Sommer 2015“ (Seite 6 des Schreibens) statt? Die Informationsveranstaltungen der AKN im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum geplanten Ausbau der Strecke Eidelstedt – Kaltenkirchen zur S21 fanden in Ellerau am 13. Oktober 2015, in Hamburg-Schnelsen am 10. November 2015 sowie in Henstedt-Ulzburg am 25. November 2015 statt. 10. Auf welcher Basis wird der „GVFG-Antrag …bereits jetzt … mit dem Bund abgestimmt“ (vergleiche Seite 6 des Schreibens)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nahm an den projektbegleitenden Arbeitskreissitzungen regelmäßig beratend teil.