BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3088 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Soziale und ökologische Mindeststandards Im rot-grünen Koalitionsvertrag ist auf Seite 106 festgehalten: „Gemeinsam mit dem organisierten Sport und den Veranstaltern werden verbindliche ökologische und soziale Mindeststandards entwickelt und angewandt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Stand und Inhalt haben die Entwicklungen der sozialen und ökologischen Mindeststandards? Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja, bitte ausführen. Die Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ (siehe Drs. 20/2948) enthält in den Dekadenzielen 4 und 5 sozial- und umweltpolitische Zielsetzungen, deren Ausgestaltung und Umsetzung durch die Akteure der Zukunftskommission Sport (ZKS) erfolgt. Die Einhaltung geltender und die Entwicklung neuer sozialer und ökologischer Mindeststandards werden laufend fortgesetzt. Die Berichterstattung über die Ergebnisse erfolgt mit dem jährlich erscheinenden Hamburger Sportbericht. Insbesondere bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen ist die Einhaltung von Umweltkriterien eine wichtige Voraussetzung der Genehmigung und der Förderung. Die Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen beinhaltet als wesentliches Kriterium die Nachhaltigkeit von Sportveranstaltungen. Sie enthält außerdem den Hinweis auf den „Leitfaden für umweltfreundliche Sportgroßveranstaltungen “ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes und auf die Broschüre „Events: Das gleiche in Grün“ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg. Bereits im Zuwendungsantrag sind daher durch die Veranstalter Maßnahmen zur Nachhaltigkeit im Sinne von Umwelt- und Klimafreundlichkeit zu benennen und im Rahmen der Organisation ist mindestens eine Maßnahme aus den in der Förderrichtlinie für Sportveranstaltungen genannten Maßnahmen oder eine vergleichbare Maßnahme nachweisbar umzusetzen. Die Bewertungskriterien, nach denen die Höhe der Zuwendung für eine Sportveranstaltung festgelegt wird, enthalten neben den Maßnahmen zur Nachhaltigkeit auch soziale und integrative Aspekte. Diese beziehen sich auf die Einbeziehung von benachteiligten Menschen. Bei der Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen berät und unterstützt das Landessportamt die Veranstalter unter Berücksichtigung dieser Kriterien. Darüber hinaus gelten im Bereich des Baus und der Sanierung öffentlicher Sporteinrichtungen und der Förderung von Maßnahmen privater Träger sowie bei der Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen die in den Tarifvereinbarungen getroffenen Mindeststandards , die Zahlung des Mindestlohns und die Beachtung umweltbezogener Baustandards. Drucksache 21/3088 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Gespräche und Verabredungen haben zur Einführung verbindlicher ökologischer und sozialer Mindeststandards im Sport bislang stattgefunden? Die ZKS tagt regelmäßig. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Akteurinnen und Akteure wie zum Beispiel die Behörde für Umwelt und Energie, die im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzeptes auch den Sport berücksichtigt, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirksämter, die bei Quartierentwicklungen und den dabei zu berücksichtigenden Mindeststandards den Sport im Rahmen der sozialen Infrastruktur einbeziehen. 3. Bis wann wird die Entwicklung dieser Standards voraussichtlich abgeschlossen sein? 4. Liegt bereits ein Zeitplan für die Umsetzung der erarbeiteten Standards vor? Wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. 5. Welche Akteure wurden in die Entwicklung mit eingebunden beziehungsweise werden noch mit eingebunden? Die in der ZKS vertretenen Akteurinnen und Akteure des Hamburger Sports, die Veranstalterinnen und Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen, die zuständigen Behörden sowie die Bezirksämter.