BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3093 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Männerüberschuss unter Asylzuwanderern: Ursache für Gewalt gegen Frauen und politische Radikalisierung? In der Silvesternacht kam es in zahlreichen deutschen Städten, darunter in Köln, Hamburg, Bielefeld und Stuttgart, zu massiven sexuellen Übergriffen an Frauen durch eine hohe Anzahl muslimischer Asylbewerber. Politiker aller Parteien zeigten sich schockiert und entsetzt über die Ausprägung und das Ausmaß der verübten Straftaten. Als unmittelbare Konsequenz wurde von den Landesregierungen angekündigt, die polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie bei größeren Veranstaltungen zu erhöhen. Die Bundesregierung verabschiedete zudem zwei Gesetzentwürfe für eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Sexualdelikte sowie für eine Absenkung der Hürden für eine Ausweisung straffällig gewordener Asylbewerber. Neben diesen die Symptome des Problems kurierenden Maßnahmen müssen die politisch Verantwortlichen auch die strukturellen Ursachen für Gewalt gegen Frauen identifizieren und bekämpfen. Hierzu können die Erkenntnisse aus anderen Regionen und Ländern, in denen es zu ähnlichen Gewalt- und Sexualdelikten wie in Köln und Hamburg kam, hilfreich sein. Die Entwicklung in Indien zum Beispiel zeigt eine seit Jahren hohe Gewalt, insbesondere auch sexuelle Gewalt, gegenüber Frauen. Die Straftaten werden von einzelnen Männern oder Männergruppen verübt. Sozialwissenschaftler , Vertreter der Vereinten Nationen und Frauenrechtsverbände machen drei Ursachen dafür verantwortlich: 1. den signifikanten Männerüberschuss1; 2. den geringen Sozialstatus der Männer2; 3. das patriarchalische Männerbild3. 1 Vergleiche Meier-Pfister, C. (2013): Interview mit der Geschäftsführerin der United Nations Woman Schweiz, unter: http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Die- Maenner-nehmen-sich-einfach-was-sie-brauchen/story/16926339 (abgerufen am: 14.01.2016); vergleiche Indische Demokratische Frauenvereinigung AIDWA (2012): http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109724445/Indien-schockiert-ueber- Massenvergewaltigungen.html (abgerufen am: 14.01.2016). 2 Vergleiche Seyed, R. (2014): Interview mit der Privatdozentin für Indologie Renate Seyed von der Ludwig-Maximilians Universität München, unter: http://www.ksta.de/politik/- vergewaltigung-in-indien--westliche-kultur-gilt-als,15187246,28050196.html (abgerufen am 14.01.2016). Drucksache 21/3093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle drei Merkmale treffen auf die Asylzuwanderer, welche nach Deutschland und nach Hamburg kommen, in besonderem Maße zu. In der Altersgruppe zwischen 16 und 35 Jahren sind die Asylzuwanderer weit überwiegend männlich (circa 80 Prozent). Drei Viertel der zu uns kommenden Männer können in der Migrantengruppe keine Partnerin finden. Die Geschlechterverteilung mit einer Quote von 80:20 ist im Vergleich zu Indien weit unausgewogener (Indien: 55:454). Die Asylzuwanderer verfügen im Vergleich zur aufnehmenden Gesellschaft über ein niedrigeres durchschnittliches Qualifikationsniveau, über kein oder ein eher geringes Einkommen und infolgedessen über einen sehr niedrigen Sozialstatus. Der überwiegende Teil der zu uns kommenden Männer stammt aus Ländern und Kulturen, in denen sie mit einem patriarchalischen Männerbild aufwachsen . Erschwerend kommt für die Asylmigranten hinzu, dass Sie in der Regel nicht über deutsche Sprachkenntnisse verfügen und aufgrund dieser sprachlichen Barrieren ebenfalls nur sehr geringe Chancen haben, eine Lebenspartnerin außerhalb der Asylgruppe zu finden. Die beschriebenen Umstände geben ernsten Anlass zu der Sorge, dass aus der Gruppe der männlichen Asylzuwanderer, ähnlich wie in Indien, in Zukunft eine hohe Anzahl von Sexual- und Gewaltdelikten gegen Frauen verübt werden könnten. Außerdem stellt die prekäre Mischung aus sexueller Frustration und Perspektivlosigkeit ein zusätzliches Gefährdungspotenzial für politische und religiöse Radikalisierung dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Der Bereich Gewaltkriminalität wird unter dem bundesweiten Straftatenschlüssel 8920 geführt und umfasst folgende Deliktsbereiche: 01**** Mord 0200** Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111*** Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 21**** Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfah- rer gemäß §§ 249 bis 252, 255, 316a StGB 2210** Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 231 StGB 222*** Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weibl. Genitalien gemäß §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233*** Erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB 234*** Geiselnahme gemäß § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB 3 Vergleiche Roß, J. (2014): Was ist los mit dem indischen Mann? unter: http://www.zeit.de/2014/25/vergewaltigung-indien-gewalt-frauen (abgerufen am 14.01.2016); vergleiche Mühlmann, S. (2013): „Frauen in Indien sind zum Geschlechtsverkehr da“, unter: http://www.welt.de/vermischtes/article119315443/Frauen-in-Indien-sind-zum- Geschlechtsverkehr-da.html (abgerufen am 14.01.2016). 4 CIA Factbook (2015): Sex Ratio, unter: https://www.cia.gov/library/publications/the-worldfactbook /fields/2018.html (abgerufen am: 14.01.2016). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3093 3 Die Fallzahlen für Sexualstraftaten werden anhand des Straftatenschlüssels 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ dargestellt. In der PKS werden durch Gruppen begangene Straftaten der Gewaltkriminalität nicht gesondert erhoben. Durch Gruppen begangene Sexualstraftaten werden in der PKS bei Vergewaltigung/sexuelle Nötigung gesondert erfasst: Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen) gemäß § 177 Absatz 2 Nummer 2 StGB (Straftatenschlüssel 111200) Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen gemäß § 177 Absatz 2 Nummer 2 StGB (Straftatenschlüssel 111300) Rückschlüsse auf die Fallzahl der von tatverdächtigen männlichen Asylbewerbern begangenen, hier erfragten Straftaten sind nicht möglich, da zu jedem aufgeklärten Fall nur erfasst wird, dass mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Die Anzahl der Tatverdächtigen wird in einer von der Fallzählung getrennt erhobenen Tatverdächtigen-Tabelle in der PKS erfasst. Von daher sind Angaben dazu, wie viele der erfassten tatverdächtigen männlichen Asylbewerber wie viele der erfassten Straftaten (Fälle) begangen haben, nicht möglich. In der PKS werden bei Tatverdächtigen unter anderem die Nationalität, das Geschlecht und der Asylstatus erfasst. Für Straftaten mit Opfererfassung wird unter anderem das Geschlecht eines Opfers erfasst. Die genannten Daten werden standardisiert in unterschiedlichen Tabellen ausgewertet. Eine verknüpfende Auswertung im Sinne der Fragestellung ist standardisiert nicht vorhanden. In der PKS wird der Aufenthaltsstatus Asylbewerber ausgewertet. Nach Wohnort wird nicht differenziert. Angaben zu einem Status ehemaliger Hamburger Asylbewerber werden in der PKS nicht erfasst. Das Herkunftsland von Tatverdächtigen ist in der PKS kein Erfassungskriterium und wird nicht erhoben. Es wird lediglich die Nationalität des Tatverdächtigen erfasst. Eine Zuordnung von weiblichen Opfern zu tatverdächtigen Asylbewerbern ist in der PKS nicht möglich. Dargestellt werden kann nur, wie viele weibliche Personen Opfer einer Straftat geworden sind. Eine Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung zu Asylbewerbern wird nicht erhoben. Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht differenziert. Maßgeblich für die Erfassung von Straftaten in der PKS ist nicht die Tatzeit (zum Beispiel 31. Dezember 2015/1. Januar 2016), sondern der Zeitpunkt der Erfassung des Falls in der PKS nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung sämtlicher Ermittlungsvorgänge und Handakten der Polizei des erfragten Zeitraumes notwendig. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Männer in der Gruppe der in Hamburg jährlich aufgenommenen Asylbewerber der Jahre 2011 – 2015? Bitte für jedes Jahr gesondert angeben. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Anteil der männlichen Personen mit Aufenthaltsgestattung in % 2011 65,9 2012 66,2 2013 64,0 2014 66,6 2015 68,8 (Quelle: Ausländerzentralregister; Stand: jeweils am 31.12.) Drucksache 21/3093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung von Gewaltund Sexualstraftaten gegen Frauen, verübt durch männliche Hamburger Asylbewerber oder ehemalige männliche Hamburger Asylbewerber seit 2011? Bitte auch die Herkunftsländer der straffällig gewordenen Asylbewerber angeben. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung kollektiv begangener Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Frauen, verübt durch männliche Hamburger Asylbewerber oder ehemalige männliche Hamburger Asylbewerber seit 2011? Bitte die Vorfälle aus der Silvesternacht in Hamburg mit einbeziehen! Für die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppen und ohne das Merkmal „überfallartig“ durch Gruppen sind über alle Jahre sehr geringe Zahlen oder keine festgestellten tatverdächtigen Asylbewerber geführt. So sind für den ersten Tatbestand nur für 2014 zwei Tatverdächtige, für den zweiten Tatbestand nur 2011 ein Tatverdächtiger und 2013 fünf Tatverdächtige Asylbewerber aufgeführt. Bezüglich der Vorfälle in der Silvesternacht sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen . Mit Stand 2. Februar 2016 wurden folgende Straftaten angezeigt: zwei Anzeigen (zwei Geschädigte) wegen Vergewaltigung, 187 Anzeigen (333 Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller Nötigung, 31 Anzeigen (36 Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/sexueller Nötigung und anschließendem Diebstahl, acht Anzeigen (neun Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/ sexueller Nötigung und anschließendem Raub, fünf Anzeigen (sechs Geschädigte) wegen Beleidigung auf sexueller Basis/ sexueller Nötigung sowie Körperverletzung, drei Anzeigen (sieben Geschädigte) wegen sonstiger Fälle (kein Sexualdelikt). Zur Koppelung der Daten „Asylbewerber“ und „Herkunftsland“ siehe Vorbemerkung. Die Situation in Deutschland und auch in Hamburg war im Jahr 2015 von einem starken Anstieg und Aufenthalt von Personen, die als Asylbewerber erfasst wurden, geprägt. Die Entwicklung der Zahlen einzelner Deliktsbereiche in der Polizeilichen Kriminalstatistik spiegelt diesen Anstieg wider, zum Beispiel der festgestellten Tatverdächtigen im Erfassungsbereich „Gewaltkriminalität“. Ausgehend von einem sehr niedrigen Zahlenniveau sind bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mehr Tatverdächtige festgestellt worden, die ausländerrechtlich im Status Asylbewerber geführt wurden. 4. Sollte der Senat keine konkreten Erkenntnisse zur Herkunft, dem Geschlecht und dem Asylstatus straffällig gewordener Gewalt- und Sexualstraftäter gegen Frauen besitzen, weil dies durch die Polizeistatistiken bislang nicht erfasst wurde, hält der Senat es aus Gründen der besseren Ursachenerforschung und Kriminalitätsbekämpfung für sinnvoll , die konkreten Daten über Herkunft, Geschlecht und Asylstatus von Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Frauen zukünftig zu erheben? a) Wenn ja, ab wann werden die Daten erhoben? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn sich der Senat nicht damit befasst hat, betrachtet er die Befassung mit diesem Sachverhalt als dringlich? Ab dem Jahr 2016 erfolgt bei nicht deutschen Tatverdächtigen bei der Erfassung in der PKS bezüglich des Aufenthaltsstatus eine erweiterte Differenzierung nach folgenden Kategorien und Unterkategorien: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3093 5 Asylverfahren o Asylbewerber o International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte Duldung, Kontingentflüchtlinge o Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) sowie Kontingentflüchtlinge Für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung besteht kein Bedarf für eine darüber hinausgehende Auswertung und Verknüpfung von Daten. Für die operative Kriminalitätsbekämpfung wird auf interne Lageauswertungen zurückgegriffen. 5. Integrationskonzepte sehen häufig vor, Migranten über Sprachkurse, dezentrale Unterbringung, Beteiligung in Sport- oder Musikvereinen in die aufnehmende Gesellschaft zu integrieren. Diese Maßnahmen können aber nicht das unausgewogene Geschlechterverhältnis im Bereich der Gruppe der Asylzuwanderer beeinflussen. Sieht der Senat im unausgewogenen Geschlechterverhältnis ein Problem für die Integration und die Lebensqualität der überwiegend männlichen Asylbewerber? a) Wenn ja, welche Lösungsansätze werden hierfür diskutiert? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn sich der Senat mit der Frage nicht befasst hat, sieht er dies zukünftig als dringliche Aufgabe an? Das Integrationsverständnis des Senats ist dem Integrationskonzept „Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ zu entnehmen, siehe hierzu Drs. 20/7049 oder http://www.hamburg.de/integration/service/115238/integrationskonzept/. Soweit zielgruppenspezifische Ansätze erforderlich sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren und so weiter zu ermöglichen, wird bereits entsprechend nach diesen Zielgruppen differenziert (zum Beispiel Stärkung der Weiterbildung von Müttern mit Migrationshintergrund, Abbau der Arbeitslosigkeit von ausländischen Frauen/Männern). Darüber hinaus werden in allen Handlungsfeldern unabhängig von Zugangszahlen die Folgen einer vielfältiger werdenden Gesellschaft diskutiert; dazu gehören unter anderem Themen wie „Geschlechtergerechtigkeit“ (siehe Drs. 20/7126) und „Inklusion“ (siehe Drs. 20/6337). 6. Wird im Senat darüber diskutiert, sich dafür einzusetzen, die Hilfe für Flüchtlinge vorzugsweise auf die Aufnahme von Familien, Frauen sowie älteren und kranken Menschen zu konzentrieren? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn der Senat sich nicht damit befasst hat, sieht er die Befassung damit als dringlich an? Nein. Unterstützung ist Flüchtlingen im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen zu gewähren. Unterschiedliche Unterstützungsleistungen sind nur im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen zulässig. Das Geschlecht ist dabei schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 Grundsetz kein zulässiges Kriterium. 7. Bietet der Senat alleinstehenden männlichen Asylzuwanderern regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Rückkehrperspektiven in ihre Heimatländer oder konkrete Gespräche zu spezifischen Rückkehrförderprogramme an? a) Wenn ja, wie regelmäßig finden diese Angebote statt? Drucksache 21/3093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b) Sind diese Veranstaltungen und Beratungsgespräche für die Asylzuwanderer obligatorisch? c) Wenn nein, warum nicht? Hamburg beteiligt sich neben dem Bund und den anderen Ländern an den humanitären Rückkehrprogrammen des „Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany (REAG)“ und des „Government Assisted Repatriation Programme (GARP)“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Hierbei handelt es sich um Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Asylsuchenden. Die Federführung für diese Programme hat der Bund. Ergänzt werden diese Programme durch eine landeseigene Förderung zur Erleichterung der Rückkehr der Betroffenen in ihr Heimatland oder zur Weiterwanderung in ein Drittland. Die Beratung zur Förderung der freiwilligen Rückkehr führt in Hamburg zentral das Flüchtlingszentrum (Träger ist die Zentrale Information und Beratung gGmbH) im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration durch. Hierbei handelt es sich um eine langjährig etablierte und fundierte Beratung, die regelmäßig (täglich) angeboten wird. Dieses Beratungsangebot wird über verschiedene Wege bekannt gemacht. Unter anderem besteht hierzu eine enge Zusammenarbeit mit den Erstaufnahme - und Folgeunterkunftseinrichtungen für Flüchtlinge. Sofern ein Rückkehrwunsch gegenüber dem Sozialmanagement der Betreiber dieser Unterkunftseinrichtungen oder gegenüber Behörden, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Migrantenorganisationen geäußert wird, werden die Ratsuchenden zur Beratung an das Flüchtlingszentrum verwiesen. Im Übrigen erfolgt im Zuge einer Vorsprache beim Einwohner-Zentralamt speziell eine Rückkehrberatung für Personen aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans. Alle Angebote stehen unabhängig vom jeweiligen Geschlecht.