BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3095 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Planungsstand zur Sicherung der schulischen Versorgung in Hamburg Mitte, Region 1 Im Süden der Schulentwicklungsplan-Region 1 (Bezirk Mitte) stellt sich die unzureichende Versorgungslage für weiterführende Schulen dar. Das dort vor vier Jahren geplante Gymnasium HafenCity etwa lässt bis heute auf sich warten. Aufgrund der erwartbar ansteigenden Familiendichte in der HafenCity stellt sich die Frage nach der perspektivischen Planung zur Schulentwicklung und deren Umsetzungsstand in diesem Stadtteil und seiner Region. Wir fragen den Senat: Die Darstellung der Informationen in dem angefragten Detailierungsgrad sowie in Tabellenform ist aufgrund der gegebenen Datenlage in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Daten der Schuljahresstatistik 2015 liegen der zuständigen Behörde derzeit noch nicht vor. Die Anmelderunde für die Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahr 2016/2017 ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen in der Schulentwicklungsplan-Region 1 wurden seit 2011/2012 bis 2015/2016 an Gymnasien, wie viele an Stadtteilschulen angemeldet? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformanwahl in absoluten Zahlen sowie in Prozent in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen der Schulentwicklungsplan-Region 1 wurden dabei an regionalen Schulstandorten, wie viele an Schulstandorten der SEPL-Regionen und welchen genau angemeldet? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, nach Gymnasium und Stadtteilschule getrennt, mit Angabe der Nachbarregion, in absoluten Zahlen sowie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) Siehe Drs. 20/3149, 20/6856, 20/11503 und 20/14665. Die Anmeldelage erfasst lediglich die an den Schulen gezählten Erstwunsch- Anmeldungen. § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) eröffnet den Sorgeberechtigten die Wahl einer Schule unabhängig vom Wohnort, daher ist der Wohnort der angemeldeten Schülerinnen und Schüler kein zentral vorzuhaltendes Datum. Die Anmeldebögen werden zum Bestandteil des Schülerbogens, der nach Abschluss des Organisationsverfahrens an die aufnehmende Schule gesendet wird. Um für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 die Wohnadressen aus den Anmeldebögen aus- Drucksache 21/3095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werten zu können, müssten alle Schülerbögen der erfragten Schulen der Klassen 5 aus fünf Jahrgängen händisch ausgewertet werden. Diese Auswertung ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele und welche Gymnasien befinden sich derzeit in der Schulentwicklungsplan -Region 1 in Betrieb? (Bitte jeweils mit Nennung des Standorts, Stadtteils und KESS-Faktors in einer Tabelle angeben.) In der Region 1 gibt es zwei staatliche Gymnasien: Staatliche Gymnasien Standort Stadtteil Sozialindex Gymnasium Klosterschule Westphalensweg 7 St. Georg 5 Gymnasium Hamm Ebelingplatz 8 Hamm 2 a. Wie viele Schüler/-innen besuchten/besuchen diese Gymnasien seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen pro Standort in die Tabelle zu 2. integrieren.) Schule Schülerzahlen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Gymnasium Klosterschule 931 942 926 936 Gymnasium Hamm 680 695 666 643 Die Schülerzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK). b. Um wie viel weichen diese Schüler/-innenzahlen von den 2012 angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Schüler/ -innenzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die auf Basis der Schuljahreserhebung 2011/2012 ermittelten Prognosedaten für das Schuljahr 2012 lauten: Schule Prognose 2012 - Schülerzahlen Gymnasium Klosterschule 941 Gymnasium Hamm 706 c. Wie viele dieser Schüler/-innen stammten/stammen seit 2011/2012 bis 2015/2016 jeweils aus den Schulentwicklungsplanregionen 1, 8 und 13? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion, für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die Wohnstandorte der Schülerinnen und Schüler werden statistisch nicht erfasst, siehe auch Antwort zu 1. und 1. a. d. Wie gestalten sich die dahin gehenden Prognosen des Senats hinsichtlich der Schüler-/-innenanzahl an den betreffenden Gymnasien für das kommende Schuljahr (2016/2017)? (Bitte einzeln pro Standort je mit Herkunftsregion, in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 2. Integrieren.) Die Prognosen der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr werden auf Basis der Schuljahreserhebung 2015/2016 erstellt und sind noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Schüler/-innen mussten in den Anmeldeklassen (Jahrgangsstufen 5, 7 und 11) der Gymnasien in der Schulplanentwicklungs-Region 1 seit dem Schuljahr 2011/2012 bis 2015/2016 aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden? (Bitte pro Standort nach Anmeldejahrgangstufe 5, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3095 3 7 und 11 für jedes Schuljahr gesondert aufgeschlüsselt in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser abgewiesenen Schüler/-innen stammten dabei jeweils aus den Schulentwicklungsplanregionen 1, 8 und 13? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion, in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 3. integrieren.) Siehe Drs. 20/3149, 20/3763, 20/7676, 20/11503 und 21/225. Anmeldeklassen sind lediglich die Eingangsklassen der genannten Schulform, folglich allein die Klasse 5. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 1. a. b. Wie gestalten sich die Prognosen des Senats für die Anzahl der Schüler/-innen, die an den betreffenden Gymnasien für das kommende Schuljahr (2016/2017) aus Kapazitätsgründen in den Anmeldejahrgängen 5, 7 und 11 abgewiesen werden dürften? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen in die Tabelle zu 3. Integrieren .) Siehe Antwort zu 2. d. 4. Wie viele Züge hatten/haben die Eingangsklassen 5, 7 und 11 an den Gymnasien in der Schulentwicklungsplan-Region 1 seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte pro Standort für jedes betreffende Schuljahr einzeln, in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Klassen je Jahrgang Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Gymnasium Hamm Jahrgang 5 4 5 4 4 Jahrgang 7 5 4 4 4 Jahrgang 11 88 SuS* 73 SuS* 5 7 Gymnasium Klosterschule Jahrgang 5 4 4 4 4 Jahrgang 7 4 4 4 4 Jahrgang 11 144 SuS* 148 SuS* 5 7 Quelle: Daten der zuständigen Behörde. SuS = Schülerinnen und Schüler * An diesen Schulen lässt sich retrospektiv für den elften Jahrgang die Anzahl Klassen nicht nachvollziehen; daher ist die Schülerzahl eingetragen. Die Schülerzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen. Diese werden nicht auf die Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan angerechnet. a. Um wie viel weichen diese Eingangsklassenanzahlen von den 2012 für diese Standorte angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 4. integrieren.) Prognosen zur voraussichtlichen Zahl der Eingangsklassen werden von der zuständigen Behörde nicht erstellt. b. Um wie viel weichen diese Eingangsklassenanzahlen von den 2012 für diese Standorte angestrebten Entwicklungszielen des SEPL ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 4. integrieren.) Im Schulentwicklungsplan 2012 sind für die beiden Gymnasien folgende Entwicklungsziele angegeben: Drucksache 21/3095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schule Züge der Klassenstufen 5 bis 12 Gymnasium Klosterschule 4 Gymnasium Hamm 4 Im Übrigen siehe Antwort zu 4. c. Welcher zusätzliche Zugbedarf ergibt sich, eingedenk diesen Entwicklungen , nach Prognose des Senats am jeweiligen Standort beziehungsweise innerhalb der SEPL-Region 1 perspektivisch bis zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 4. integrieren beziehungsweise den Gesamtrestbedarf gesondert angeben.) Ein Ausbau der beiden bestehenden Gymnasialstandorte ist gegenwärtig nicht erforderlich , siehe auch Antwort zu 7. 5. Wie viele Züge hatten/haben die Gymnasien in der Schulentwicklungsplan -Region 1 in den Klassenstufen 5 – 12 gesamtdurchschnittlich seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte pro Standort für jedes betreffende Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Gesamtdurchschnittliche Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 12 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Gymnasium Hamm 4 (Jahrgänge 5 bis 10) plus 88 SuS in Jahrgang 11 und 80 SuS in Jahrgang 12* 4,2 (Jahrgänge 5 bis 10) plus 73 SuS in Jahrgang 11 und 89 SuS in Jahrgang 12* 4,6 4,5 Gymnasium Klosterschule 4 (Jahrgänge 5 bis 10) plus 144 SuS in Jahrgang 11 und 104 SuS in Jahrgang 12* 4 (Jahrgänge 5 bis 10) plus 148 SuS in Jahrgang 11 und 114 SuS in Jahrgang 12* 5,5 4,5 Quelle : Daten der zuständigen Behörde. SuS = Schülerinnen und Schüler * An diesen Schulen lässt sich retrospektiv für den elften und zwölften Jahrgang die Anzahl Klassen nicht nachvollziehen; daher sind die durchschnittliche Anzahl Klassen in den Jahrgängen 5 bis 10 und die Schülerzahl der Jahrgänge 11 und 12 angegeben. Die Schüler- und Klassenzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen . Diese werden nicht auf die Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan angerechnet . a. Um wie viel weichen diese durchschnittlichen Klassenanzahlen der Klassen 5 – 12 von den 2012 für diese Standorte angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 5. integrieren .) Siehe Antwort zu 4. a. b. Um wie viel weichen diese durchschnittlichen Klassenanzahlen der Klassen 5 – 12 von den 2012 für diese Standorte angestrebten Entwicklungszielen des SEPL ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen durchschnittlichen Zuganzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 5. integrieren.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3095 5 Siehe Antwort zu 4. b. c. Welcher zusätzliche Zugbedarf ergibt sich, eingedenk diesen Entwicklungen , nach Prognose des Senats am jeweiligen Standort beziehungsweise innerhalb der SEPL-Region 1 perspektivisch bis zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 5. integrieren beziehungsweise den Gesamtrestbedarf gesondert angeben.) Siehe Antwort zu 4. c. 6. Das Gymnasium Hamm in der Schulentwicklungsplan-Region1 wird laut SEPL 2012 (siehe Seite 16 fortfolgende) als zu minder durch Schüler/ -innen frequentiert ausgewiesen, wodurch dessen Kapazitäten nicht ausgelastet seien, während das Gymnasium Klosterschule in der Planregion stark überangefragt sei. Hat diese Ungleichverteilung bei den Anmeldungen seit 2012 eine Amortisierung erfahren? Wenn ja, inwiefern waren die damit verbundenen Kapazitätsausschöpfungen seit 2011/2012 bis 2015/2016 zeitweise oder durchgängig versorgungstechnisch ausreichend? (Bitte für jedes der betreffenden Schuljahre einzeln angeben und dem jeweiligen versorgungstechnischen Bedarf am Standort sowie in der Planregion 1 tabellarisch gegenüberstellen und bewerten.) Nein. 7. Im SEPL 2012 (vergleiche Seite 16 fortfolgende) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gymnasium Klosterschule aufgrund der hohen Anwahl durch Schüler/-innen bereits damals an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und eine bauliche Erweiterung des Standorts zur besseren Versorgung erforderlich sei. Ist diese bauliche Erweiterung mittlerweile erfolgt? Wenn ja, wann und in welchem Umfang fand diese statt? (Bitte mit Baubeginn und Inbetriebnahmezeitpunkt in Monat und Jahr angeben – gegebenenfalls in Bauphasen unterteilt – und die durchgeführten Baumaßnahmen in Art, räumlichem Zugewinn sowie Kosten, samt der Entlastungsprognose für den gewonnene Kapazitätsspielraum und der Verbesserung der schulischen Versorgungslage mit Inbetriebnahme des Zubaus angeben.) Die Ausbaumaßnahme ist bereits erfolgt. Baubeginn war am 15. Juni 2015. Die Inbetriebnahme durch die Schule erfolgte im Januar 2016. Der Neubau des Gymnasiums umfasst eine Nutzfläche von 769 m² mit zwölf Unterrichtsräumen. Die Fläche schließt einen Ersatzbau für einen abgebrochenen Pavillonbau ein. Die Baukosten beliefen sich auf 1.795.000 Euro. Mit dem Neubau kann das Gymnasium Klosterschule im Raumbestand in der Sekundarstufe I vierzügig geführt werden. In der Sekundarstufe II ist nach dem Ausbau auch eine höhere Anzahl von Lerngruppen organisierbar. Mit der Ausbaumaßnahme wurde die Raumknappheit des Gymnasiums behoben. Es wurden keine Kapazitätsspielräume für eine höhere Zügigkeit in der Sekundarstufe I geschaffen . a. Falls die erforderliche bauliche Erweiterung mittlerweile stattfand: Wurden dadurch die prognostizierten Entlastungs- und Verbesserungseffekte erreicht? (Bitte avisierte Effekte und reale Zustände in Kapazität, Zügigkeit und Versorgungsverbesserung an Standort jeweils für die Schuljahre seit Bauabschluss bis 2015/2016 tabellarisch gegenüberstellen.) Ziel der Ausbaumaßnahme war nicht eine generelle Kapazitätserweiterung, sondern eine kapazitätsgerechte Ausstattung. Diese wurde erreicht. b. Falls die erforderliche bauliche Erweiterung noch nicht stattfand: Wann genau soll diese erfolgen und welche Gründe liegen für die Drucksache 21/3095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Verzögerung seit 2012 bis 2015/2016 vor? (Bitte genauer erläutern und eine Einschätzung des Senats zu den resultierenden Auswirkungen für die resultierende Versorgungssituation in Schulentwicklungsplan -Region 1 bis 2019 abgeben.) Entfällt. 8. Zur Verbesserung der schulischen Versorgungssituation in Hinblick auf Gymnasien wurde, laut SEPL 2012 (vergleiche Seite 15 fortfolgende), der Bau eines zusätzlichen drei- bis vierzügigen gymnasialen Schulstandortes (das Gymnasiums HafenCity) angekündigt, der 2017 betriebsbereit sein und die bauliche Erweiterung um einen zusätzlichen Zug vorsehen sollte. Kann dieses Bauvorhaben zeitlich so noch umgesetzt werden und wenn ja, wie sieht der genaue Bauplan dafür aus? (Bitte mit geplantem Bau- und Betriebsbeginn des Standorts sowie dem vorgesehenen Verfahrensschritten bis Ende 2017 angeben.) a. Wenn nein, wann genau soll nach aktuellen Planungen des Senats der Bau begonnen werden und wann soll der Standort betriebsbereit sein?(Bitte mit Bau- und Betriebsbeginn des Standorts angeben.) b. Wird der entstehende Gymnasialstandort seine (in 2017 beziehungsweise zum gegebenenfalls veränderten Plantermin) bauliche Erweiterbarkeit hinsichtlich der Zügigkeit beibehalten, wenn nein, um wie viele Züge wird sie abweichen? (Bitte Zuganzahl benennen und die Entscheidung begründen.) c. Wie viele Schüler/-innen soll der zusätzliche Standort Gymnasium HafenCity nach gegenwärtigen Planungen des Senats bei seiner Inbetriebnahme beschulen? Siehe Drs. 21/3045. Der Standort soll vorrangig der Versorgung der HafenCity dienen. 9. Wie viele und welche Stadtteilschulen befinden sich derzeit in der Schulentwicklungsplan -Region 1 in Betrieb? (Bitte jeweils mit Nennung des Standorts und der Unterstandorte, Stadtteils und KESS-Faktors in einer Tabelle angeben.) In der Region 1 gibt es zwei staatliche Stadtteilschulen: Staatliche Stadtteilschulen Standort Stadtteil Sozialindex Stadtteilschule am Hafen Neustädter Straße 60/Friedrichstraße 55 Neustadt/ St. Pauli 1 Stadtteilschule Hamburg- Mitte Rostockerstraße 41/ Griesstraße 101 St. Georg/ Hamm 2 a. Wie viele Schüler/-innen besuchten/besuchen diese Stadtteilschulen seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen pro Standort in die Tabelle zu 9. integrieren.) Schule Schülerzahlen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Stadtteilschule am Hafen 1140 1.150 1.144 1.168 Stadtteilschule Hamburg- Mitte Keine Angaben, Neuerrichtung 1.087 1.099 1.072 Die Schülerzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen. b. Um wie viel weichen diese Schüler-/-innenzahlen von den 2012 angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Schüler-/ -innenzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 9. integrieren.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3095 7 Die auf Basis der Schuljahreserhebung 2011/2012 ermittelten Prognosedaten für das Schuljahr 2012 lauten: Schule Prognose 2012 - Schülerzahlen Stadtteilschule am Hafen 1.138 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 1.045 c. Wie viele dieser Schüler/-innen stammten/stammen seit 2011/2012 bis 2015/2016 jeweils aus den Schulentwicklungsplanregionen 1, 8 und 13? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion, für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen in die Tabelle zu 9. integrieren.) Siehe Antworten zu 1. und 1. a. und 2. c. d. Wie gestalten sich die dahin gehenden Prognosen des Senats hinsichtlich der Schüler-/-innenanzahl an den betreffenden Stadtteilschulen für das kommende Schuljahr (2016/2017)? (Bitte einzeln pro Standort je mit Herkunftsregion, in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 9. integrieren.) Siehe Antwort zu 2. d. 10. Wie viele Schüler/-innen mussten in den Anmeldeklassen (Jahrgangsstufen 5, 7 und 11) der Stadtteilschulen in der Schulplanentwicklungs- Region 1 seit dem Schuljahr 2011/2012 bis 2015/2016 aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden? (Bitte pro Standort mit Unterstandorten, nach Anmeldejahrgangstufe 5, 7 und 11 für jedes Schuljahr gesondert aufgeschlüsselt in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser abgewiesenen Schüler/-innen stammten dabei jeweils aus den Schulentwicklungsplanregionen 1, 8 und 13? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion, in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 10. integrieren.) Siehe Antwort zu 3. und 3. a. b. Wie gestalten sich die Prognosen des Senats für die Anzahl der Schüler/-innen, die an den betreffenden Stadtteilschulen für das kommende Schuljahr (2016/2017) aus Kapazitätsgründen in den Anmeldejahrgängen 5, 7 und 11 abgewiesen werden dürften? (Bitte pro Standort je mit Herkunftsregion in absoluten Zahlen sowie in Prozent zur Gesamtschülerschaft ausgewiesen in die Tabelle zu 10. integrieren.) Siehe Antwort zu 2. d. 11. Wie viele Züge hatten/haben die Eingangsklassen 5, 7 und 11 an den Stadtteilschulen in der Schulentwicklungsplan-Region 1 seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte pro Standort mit Unterstandorten, für jedes betreffende Schuljahr einzeln, in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Anzahl der Klassen in den Jahrgängen 5, 7 und 11 der Stadtteilschulen in Region 1 Klassen je Jahrgang Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Stadtteilschule Am Hafen Jahrgang 5 6 8 9 9 Jahrgang 7 11 10 10 10 Jahrgang 11 47 SuS* 39 SuS* 2 4 Stadtteilschule Hamburg-Mitte Jahrgang 5 - 6 8 7 Jahrgang 7 - 4 8 6 Jahrgang 11 - 114 SuS* 4 4 Drucksache 21/3095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Quelle: Daten der zuständigen Behörde. SuS = Schülerinnen und Schüler * An diesen Schulen lässt sich retrospektiv für den elften Jahrgang die Anzahl Klassen nicht nachvollziehen; daher ist die Schülerzahl eingetragen. Die Schüler- und Klassenzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen . Diese werden nicht auf die Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan angerechnet . a. Um wie viel weichen diese Eingangsklassenanzahlen von den 2012 für diese Standorte angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 11. integrieren.) Siehe Antwort zu 4. c. b. Um wie viel weichen diese Eingangsklassenanzahlen von den 2012 für diese Standorte angestrebten Entwicklungszielen des SEPL ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 11. integrieren.) Im Schulentwicklungsplan 2012 sind für die beiden Stadtteilschulen folgende Entwicklungsziele angegeben: Schule Züge der Klassenstufen 5-10 Züge der Klassenstufen 11-13 Stadtteilschule am Hafen 6 2 Stadtteilschule Hamburg- Mitte 6 3 c. Welcher zusätzliche Zugbedarf ergibt sich, eingedenk diesen Entwicklungen , nach Prognose des Senats am jeweiligen Standort beziehungsweise innerhalb der SEPL-Region 1 perspektivisch bis zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 11. integrieren beziehungsweise den Gesamtrestbedarf gesondert angeben.) Eine Kapazitätserweiterung der beiden Stadtteilschulen ist gegenwärtig nicht geplant. Ein kapazitätsgerechter Ausbau insbesondere für die Ganztagsversorgung ist für die Stadtteilschule Hamburg-Mitte bereits erfolgt beziehungsweise im Bau. Im Zusammenhang mit der Konzentration der Standorte der Stadtteilschule am Hafen auf drei Standorte wird auch für die Stadtteilschule am Hafen ein kapazitätsgerechter Ausbau geplant. Über Umfang und Art der Maßnahme hat die zuständige Behörde noch nicht entschieden. 12. Wie viele Züge hatten/haben die Stadtteilschulen in der Schulentwicklungsplan -Region 1 in den Klassenstufen 5 – 10 und den Klassenstufen 11 – 13 gesamtdurchschnittlich seit 2011/2012 bis 2015/2016? (Bitte pro Standort mit Unterstandorten, für jedes betreffende Schuljahr einzeln, in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Gesamtdurchschnittliche Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Stadtteilschule Am Hafen Klassenstufen 5-10 8,2 8,3 8,5 7,8 Klassenstufen 11-13 47 SuS in Jahrgang 11 und 17 SuS in Jahrgang 12* 39 SuS in Jahrgang 11, 37 SuS in Jahrgang 12 und 17 SuS in Jahrgang 13* 2,3 2,7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3095 9 Gesamtdurchschnittliche Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Stadtteilschule Hamburg-Mitte Klassenstufen 5-10 nicht vorhanden 6,8 7,0 7,3 Klassenstufen 11-13 nicht vorhanden 114 SuS in Jahrgang 11, 124 SuS in Jahrgang 12 und 71 SuS in Jahrgang 13* 5,7 5,3 Quelle: Daten der zuständigen Behörde. SuS = Schülerinnen und Schüler * An diesen Schulen lässt sich retrospektiv für den elften, zwölften und 13. Jahrgang die Anzahl Klassen nicht nachvollziehen; daher sind die Schülerzahlen der Jahrgänge 11 bis 13 angegeben. Die Schülerzahlen beziehungsweise Klassenzahlen der einzelnen Schuljahre beinhalten auch die gegebenenfalls vorhandenen Schülerinnen und Schüler in den Internationalen Vorbereitungsklassen. Diese werden nicht auf die Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan angerechnet. a. Um wie viel weichen diese durchschnittlichen Klassenanzahlen der Klassen 5 – 12 und der Klassen 11 – 13 von den 2012 für diese Standorte angestellten Entwicklungsprognosen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Eingangsklassenanzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 12. integrieren.) Siehe Antwort zu 4. a. b. Um wie viel weichen diese durchschnittlichen Klassenanzahlen der Klassen 5 – 12 und der Klassen 11 – 13 von den im SEPL 2012 für diese Standorte angestrebten Entwicklungszielen ab? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen durchschnittlichen Zuganzahlen entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 12. integrieren.) Siehe Antwort zu 11. b. c. Welcher zusätzliche Zugbedarf ergibt sich, eingedenk diesen Entwicklungen , nach Prognose des Senats am jeweiligen Standort beziehungsweise innerhalb der SEPL-Region 1 perspektivisch bis zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 12. integrieren beziehungsweise den Gesamtrestbedarf gesondert angeben.) Siehe Antwort zu 11. c. 13. Den Ausführungen des SEPL 2012 (vergleiche Seite 16) nach sollte die Stadtteilschule am Hafen auf drei Standorte verteilt werden und eine sechszügigen Sekundarstufe I sowie eine eigene zweizügige Oberstufe in Kooperation mit einer beruflichen Schule erhalten. Die Stadtteilschule Hamburg-Mitte hingegen sollte sich auf zwei Standorte verteilen und ebenfalls eine sechszügige Sekundarstufe I und eine dreizügige Oberstufe bekommen. Ist diese Neustrukturierung so vollzogen worden? Ja. a. Laut SEPL 2012 (vergleiche Seite 15 fortfolgende) sollten beide damalige Neugründungen ihre Überkapazitäten mittels vorausgesetzter Mehrfrequentierung durch Schüler/-innen aus den Nachbarregionen abbauen, was der zentralen Lage wegen als gegeben gesehen wurde. Hat sich diese Annahme bestätigt und wie hat sich Drucksache 21/3095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 die Kapazität der beiden Standorte seit 2011/2012 bis 2015/2016 entwickelt? (Bitte für jedes der betreffenden Schuljahre einzeln angeben und Über- beziehungsweise Unterkapazitäten kenntlich machen.) Durch die Einrichtung von zusätzlichen Internationalen Vorbereitungsklassen an den beiden Stadtteilschulen sind die Raumkapazitäten gut ausgelastet. b. Wie viele Schüler/-innen aus den SEPL- Nachbarregionen, und aus welchen genau, besuchten/besuchen seit 2011/2012 bis 2015/2016 die beiden Stadtteilschulen? (Bitte für jedes betreffende Schuljahr zu beiden Standorten nach Sekundarstufe I und II aufgeschlüsselt mit Nennung der SEPL- Herkunftsregion in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Tabelle angeben.) Siehe Antworten zu 1. und 1. a. und 2. c. c. Wie sieht die Prognose für die Kapazitätsentwicklung und die Frequentierung durch Schüler/-innen aus SEPL-Nachbarregionen – eingedenk dieser Daten – bis zum Schuljahr 2018/2019 aus? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 13. a. fortschreiben und bewerten.) Schulgenaue Prognosen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr werden von der zuständigen Behörde nicht erstellt. 14. Sind die gegenwärtigen Kapazitäten der bestehenden Stadtteilschulen in der SEPL-Region 1 – nach Einschätzung des Senats – bemessen am realen schulversorgungstechnischen Bedarf ausreichend? (Bitte erläutern inwiefern beziehungsweise inwiefern nicht.) Ja. a. Plant der Senat im Falle von fehlenden Kapazitäten bauliche Erweiterungen der existierenden Stadtteilschulstandorte? Wenn ja, wie genau sehen diese aus, welche Entlastung wird durch sie erwartet und bis wann sollen sie erfolgen beziehungsweise betriebsbereit sein? (Bitte mit Art, räumlichem Zugewinn, Anzahl der entstehenden Mehrplätze und geplanten Kosten des Zubaus sowie dem Bau- und Schulbetriebsbeginn für jeden betreffenden Standort beziehungsweise Unterstandort gesondert angeben.) Siehe Antwort zu 11. c. b. Plant der Senat im Falle von fehlenden Kapazitäten Neubauten von Stadtteilschulen in der SEPL-Region 1? Wenn ja, an welchen Standorten, in welcher Größe, welche Entlastung wird durch sie erwartet und bis wann sollen sie erfolgen beziehungsweise betriebsbereit sein? (Bitte mit Zuganzahl, räumlichem Umfang, Anzahl der entstehenden Mehrplätze und veranschlagten Kosten für jeden geplanten Neubau sowie dem Bau- beziehungsweise Schulbetriebsbeginn am neuen Standort.) Die Planungen hierzu sind in der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. c. Plant der Senat im Falle überhängiger Kapazitäten den betriebstechnischen Rückbau (zum Beispiel durch Zugverringerungen) oder gar die teilweise Schließung bestehender Stadtteilschulstandorte beziehungsweise Unterstandorte? Wenn ja, welche Standorte/Unterstandorte in der SEPL-Region 1 sind von derartigen Maßnahmen gegebenenfalls betroffen? (Bitte mit Umfang und zeitlicher Planung der Kapazitätsverringerung für jeden bestehenden Standort/Unterstandort einzeln erläutern.) Nein.