BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3096 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 01.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Unterrichtsversorgung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher in Hamburgs Erstaufnahmeeinrichtungen? In Hamburg existieren gegenwärtig 33 Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, in denen insgesamt mehr als 18.000 Menschen leben. Laut zuständiger Behörde (Stand 15. Dezember 2015) gab es unter diesen 1.536 schulpflichtige Kinder. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch ist die gegenwärtige Anzahl schulpflichtiger Kinder und schulpflichtiger Jugendlicher in allen Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (Stand 31. Januar 2016)? (Bitte die Gesamtanzahl angeben und bitte zusätzlich jeweils dem Alter entsprechend nach Schulpflichtigen für Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II unterscheiden.) Siehe Drs. 21/3051. 2. Wie viele von diesen Kindern und Jugendlichen werden derzeit an welchen Standorten bereits mit Schulunterricht versorgt? (Bitte mit Nennung der Erstaufnahme in absoluten Anzahlen und in Prozent pro Standort sowie auf alle Erstaufnahmen in Hamburg bezogen in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen erhalten in welchem Stundenumfang, an welchem Standort regelhaften schulischen Unterricht? (Bitte pro Erstaufnahmeeinrichtung die Anzahl der täglichen beziehungsweise wöchentlichen Unterrichtsstunden sowie die Anzahl der Unterrichtstage pro Woche den vorgegebene Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Durch wie viele und welche Personen wird der schulische Unterricht an Erstaufnahmeeinrichtungen dabei jeweils erteilt? (Bitte die Qualifikation der eingesetzten Kräfte sowie die Art ihrer Anstellung beziehungsweise ehrenamtlichen Tätigkeit pro Standort in absoluten Anzahlen den vorgegebenen Parametern entsprechend in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Drs. 21/3051. Zur Qualifikation der eingesetzten Kräfte siehe Drs. 21/1958. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 3. Wie viele Lerngruppen für schulpflichtige Geflüchtete existieren derzeit (Stand 31. Januar 2016) insgesamt in Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg? a. Wie viele dieser Lerngruppen sind dabei im Einzelnen an welchen Standorten installiert und von wie vielen schulpflichtigen Geflüchte- Drucksache 21/3096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten werden sie besucht? (Bitte mit Nennung der Erstaufnahme, der jeweiligen Anzahl von Lerngruppen und der sie besuchenden Schüler /-innen vor Ort in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/3051. b. Welche dieser Lerngruppen gehören zu den letztjährig durch den Senat zusätzlich angekündigten 50 Lerngruppen und wann wurden sie eingerichtet? Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend mit Anzahl und Monatsangabe in die Tabelle zu 3. integrieren.) c. Wann und an welchen Standorten sollen die noch nicht eingerichteten der geplanten 50 Lerngruppen installiert werden? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend mit Monats- und Jahresangabe in die Tabelle zu 3. integrieren.) d. Welche Gründe führt der Senat im Einzelnen für die Verzögerung bei der Einrichtung der vorgesehenen 50 Lerngruppen an? e. Wie viele zusätzliche Lerngruppen an Erstaufnahmeeinrichtungen plant der Senat (abgesehen von den vorgesehenen 50) in diesem Jahr zu schaffen und wo genau? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend mit Monatsangabe der Einrichtung in die Tabelle zu 3. integrieren.) Die Einrichtung von Lerngruppen erfolgt bedarfsgerecht entsprechend dem Aufwachsen von ZEA-Plätzen und auf Basis der Kurzfristprognosen der hierfür zuständigen Behörde. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. sowie Drs. 21/1532, Drs. 21/2644 und Drs. 21/3051. 4. In welchen Fächern und nach welchen Altersstufen unterteilt werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in den gegenwärtigen eingerichteten Lerngruppen in Erstaufnahmen unterrichtet? Siehe Antwort zu 3. Zur Systematik der Beschulung siehe Drs. 20/13705, 21/1532 sowie 21/2644. a. Wie sind die Unterrichtsräume technisch ausgestattet? Die Räume verfügen in der Regel über keine spezielle technische Ausstattung. b. Kommen in den Lerngruppen standardisierte Lehrbücher beziehungsweise Unterrichtsmaterialien zum Einsatz und welche sind das genau? c. Welche standardisierten Lehrpläne existieren zur Unterrichtsführung in den Lerngruppen und wie wurden/werden sie erstellt? Der zielgerichtete DaZ-Unterricht wird mit zehn (zirkulär wiederkehrenden) grundlegenden Sachthemen verbunden, die Möglichkeiten zu handlungsorientierten und sprachanregenden Erweiterungen bieten (kleine Projekte, Ausflüge, Spiele), siehe entsprechende Unterrichtseinheiten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unter http://li.hamburg.de/contentblob/4616024/data/pdfunterrichtseinheiten -zea.pdf). Weitere Lerninhalte sind Mathematik und möglichst – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten – Bewegung/Sport, Musik und Bildende Kunst. Im Übrigen siehe Drs 21/1532. d. Gibt es in den Lerngruppen sozialpädagogisch/kulturmittlerisch versiertes Unterrichtsbegleitpersonal zur Unterstützung der Lehrkräfte? Siehe Drs. 21/1958. 5. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche an welchen Standorten sind (Stand 31. Januar 2016) unterrichtstechnisch noch unversorgt und wie sehen die Planung zu deren Versorgung mit adäquaten Unterrichtsangeboten jeweils im Einzelnen aus? (Bitte mit Nennung der betreffenden Erstaufnahme und Angabe zu deren geplanter Unterrichtsversor- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3096 3 gung sowie den dafür angesetzten Umsetzungsfristen in absoluten Anzahlen wie in Prozent in einer Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/3051. 6. Nach welchen Verfahrensweisen genau und auf welcher rechtlichen Grundlage fußend organisiert die zuständige Behörde die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Hamburg? (Bitte erläutern und betreffende Rechtsquellen beziehungsweise Dienstanweisungen et cetera als PDF beifügen.) Gemäß § 1 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) organisiert die zuständige Behörde das Bildungs- und Betreuungsangebot an ZEA sowie in Basis- und Internationalen Vorbereitungsklassen. Einzelheiten sind in der „Verwaltungsvorschrift über die schulische Betreuung von Flüchtlingen in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete Minderjährige in Hamburg“ festgelegt: http://www.hamburg.de/contentblob/4614970/data/mbl-06-2015.pdf. 7. Wie viele Mitarbeiter/-innen aus dem eigenen Hause stellt die zuständige Behörde in welchem Umfang für die schulische Versorgung in den Erstaufnahmen zur Verfügung? (Bitte betreffende Personen und Wochenarbeitszeit in absoluten Anzahlen sowie deren Qualifikation angeben und deren Arbeitsfelder beschreiben.) Siehe Antwort zu 8. a. Wie viele Mitarbeiter aus dem eigenen Hause stellt die zuständige Behörde, sonstig für organisatorische Aufgaben zur schulischen Versorgung und Sicherstellung des Unterrichts beziehungsweise der Einrichtung von Lerngruppen (Raumbeschaffung, Personalsuche, -einstellung, Arbeitskoordination, Begleitung und Fortschreibung der Unterrichtskonzepte et cetera) ab? (Bitte betreffende Personen mit Wochenarbeitszeit in absoluten Anzahlen sowie deren Qualifikation angeben und deren Arbeitsfelder beschreiben.) Zwei Personen sind derzeit mit voller Stundenzahl ausschließlich mit der Einrichtung und Organisation von ZEA-Lerngruppen befasst. Darüber hinaus ist eine nicht abschließend zu benennende Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde sowie der angeschlossenen Institute in den unterschiedlichsten Kontexten und mit unterschiedlicher Stundenzahl befasst. b. Gibt es weiteres Personal, das außerhalb der jeweils zuständigen Behörde an der Suche beziehungsweise Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie qualifiziertem Personal und/oder an der Organisation der schulischen Versorgung beteiligt ist? Wenn ja, wie viele Personen sind das insgesamt, auf welcher arbeitstechnischen Grundlage (Vertrag) und mit welcher Bezahlung sind sie angestellt? (Bitte betreffende Personen mit Wochenarbeitszeit in absoluten Anzahlen sowie deren Qualifikation, Anstellungsart und Vergütung angeben und deren Arbeitsfelder beschreiben.) Bei der Organisation des Bildungs- und Betreuungsangebot an den ZEA besteht durchgängig Kontakt zu den dortigen Einrichtungsleitungen, dem Sozialmanagement und je nach Einzelfall mit weiteren Personen. Eine systematische Dokumentation dieser Kontakte erfolgt nicht, sodass die in der Fragestellung gewünschte Differenzierung nicht möglich ist. 8. Wie viele Ehrenamtliche sind derzeit (Stand 31. Januar 2016) insgesamt im Rahmen der schulischen Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg mit welchen Aufgabenfeldern tätig (Stand 31. Januar 2016)? (Bitte in absoluten Anzahlen und zusätzlich nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschieden angeben.) a. Gibt es Planungen seitens der zuständigen Behörde, Ehrenamtlichen , die sich im Bereich der Beschulung geflüchteter Kinder und Drucksache 21/3096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jugendlicher in den Erstaufnahmen schon lange engagieren, eine feste Anstellung anzubieten? Wenn ja, bei wie vielen Ehrenamtlichen, mit in welchen konkreten Aufgabenbereichen, zu welchen vertraglichen Konditionen, zu welcher Bezahlung und auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geplant wann geschehen? (Bitte in absoluten Anzahlen und in Prozent gemessen an der Gesamtanzahl der Ehrenamtlichen, nach Tätigkeitsfeldern unterschieden, mit Anstellungsart, Wochenarbeitszeit sowie Rechtsgrundlage der Anstellung in einer Tabelle angeben .) b. Wenn nein, warum nicht und mit welcher fachlichen Begründung wird diesen Ehrenamtlichen ein solches Festanstellungsangebot durch den Senat nicht eröffnet? Die Vermittlung der deutschen Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Daher hält die zuständige Behörde an dem Ziel fest, in den ZEA-Lerngruppen den Unterricht gemäß Hamburgisches Schulgesetz von dafür ausgebildeten Lehrkräften erteilen zu lassen. Ehrenamtliche können in Abstimmung mit der Schulleitung der Stammschule unterrichtsergänzend eingesetzt werden, eine zentrale Erfassung hierzu erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1958 und 21/3051.