BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/31 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 04.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Anwohner in der Straße Am Hehsel wirksam schützen Seit Jahren ist die Verkehrslage in der Straße Am Hehsel stark angespannt. Der Schwerlastverkehr aus dem Gewerbegebiet Barkhausenweg und die mangelnden Parkplätze belasten die Anwohner in der Straße Am Hehsel und in den Nebenstraßen erheblich. Bereits in mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen an den Senat (Drs. 20/3317, Drs. 20/6240) habe ich auf die unhaltbare Situation in der Straße Am Hehsel hingewiesen und hinterfragt, warum die Fachbehörde trotz eines Antrags aus dem Regionalausschuss Alstertal keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen hat. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 04.02.2015 (Drs. 20/14583) heißt es auf die Frage nach der letzten Verkehrszählung: „Die für Verkehrszählungen zuständige Behörde hat in jüngster Zeit keine amtliche Verkehrszählung in der Straße Am Hehsel durchgeführt. Die letzte amtliche Verkehrszählung fand dort am 12. November 1996 statt“. Dies widerspricht Beobachtungen vor Ort und Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Wurde im Zeitraum vom 26.10.2011 bis 27.10.2011 eine Verkehrszählung in der Straße am Hehsel durchgeführt (bitte das genaue Datum und den genauen Zeitraum angeben)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und weshalb wird in der Drs. 20/14583 angegeben, dass die letzte Verkehrszählung 1996 stattfand? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 20/14583. 2. Wurde im Zeitraum vom 19.01.2015 bis 21.01.2015 eine Verkehrszählung in der Straße Am Hehsel durchgeführt beziehungsweise wurden in diesem Zeitraum Messungen durch die Polizei in der Straße Am Hehsel vorgenommen (bitte das genaue Datum und den genauen Zeitraum angeben)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und weshalb wird in der Drs. 20/14583 angegeben, dass die letzte Verkehrszählung 1996 stattfand? Die für Verkehrszählungen zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat auch im Zeitraum vom 19. Januar 2015 bis 21. Januar 2015 keine Verkehrszählung in der Straße An Hehsel durchgeführt. Die Polizei hat in der Zeit vom 20. Januar 2015 bis zum 22. Januar 2015 eine Messung mit einem Verkehrsstatistikgerät in der Straße Am Hehsel durchgeführt. Die Geräte dienen der Polizei dazu, sich einen Überblick über die Verkehrssituation und -struktur zu verschaffen sowie das allgemeine Geschwindigkeitsniveau in einer Straße Drucksache 21/31 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 über einen längeren Zeitraum insbesondere auch im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche Folgemaßnahmen zur Verkehrsüberwachung zu ermitteln. Die Messgeräte erfassen jeweils nur in einer Fahrtrichtung neben der Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen aller Art (Fahrrad bis Lkw) zwar auch die Anzahl und Länge der gemessenen Fahrzeuge, die für eine amtliche Verkehrszählung erforderliche exakte Registrierung der jeweiligen Fahrzeugart ist jedoch nicht möglich. Die Verkehrsstruktur ist im begrenzten Umfang nur indirekt aus den erfassten Fahrzeuglängen abzuleiten. Vom 20. Januar 2015, 8 Uhr, bis zum 21. Januar 2015, 8 Uhr, wurden in der Straße Am Hehsel in Fahrtrichtung Süden insgesamt 1.144 Fahrzeuge gemessen, davon zehn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7 m Länge. Es kann sich bei den gemessenen Fahrzeugen über 7 m Länge sowohl um Lkw als auch um Pkw/ Kleintransporter mit Anhänger handeln. Vom 21. Januar 2015, 8 Uhr, bis zum 22. Januar 2015, 8 Uhr, wurden in Fahrtrichtung Norden 1.053 Fahrzeuge gemessen, davon neun Fahrzeuge mit mehr als 7 m Länge. 3. Wie möchte die zuständige Fachbehörde sicherstellen, dass zukünftige Verkehrszählungen zumindest auf Nachfrage transparent öffentlich gemacht werden? Die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die bereits ausgewerteten Ergebnisse von Verkehrszählungen an Dauerpegeln und Kurzzeitpegeln aus den Jahren 2004 bis 2012 im Internet unter www.hamburg.de/bwvi/startverkehrsbelastung / veröffentlicht. Darüber hinaus werden auch die Ergebnisse zusätzlicher Bedarfszählungen an anderen Örtlichkeiten bei Anfragen mitgeteilt. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird auch zukünftig so verfahren.