BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3110 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 02.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Genmanipuliertes Futter Über den Hamburger Hafen wird genmanipuliertes Futter umgeschlagen. Der Umschlag dieser Ware ist nicht unbedenklich. Daher frage ich den Senat: Wie wird dafür Sorge getragen, dass beim Umschlag von genmanipuliertem Futter im Hamburger Hafen und auf den Wegen vom Hafen zum Bestimmungsort kein Saatgut verstreut wird und sich aussät? Über den Hamburger Hafen werden gentechnisch veränderte Produkte mit lebenden GVO (gentechnisch veränderter Organismus) angeliefert und umgeschlagen. In der Regel hat die GVO-Ware Lebensmittelstatus und wird weiterverarbeitet. Im Verarbeitungsprozess fällt unter anderem als Nebenprodukt Extraktionsschrot (Futtermittel) an. Die verarbeiteten Produkte sind inaktiviert und damit nicht mehr vermehrungsfähig. Darüber hinaus werden in geringem Umfang gentechnisch veränderte Produkte an Kunden weitergegeben. Dieses Material ist entsprechend zu kennzeichnen. Für den Transport der Waren gelten keine GVO-spezifischen zusätzlichen Rechtsvorschriften. Für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ist die Vorlage eines Umwelt-Monitoringplans durch den Antragsteller zwingend vorgeschrieben , der die Umschlagbetriebe und Silobetreiber unter anderem vorsorglich dazu verpflichtet , verschüttetes Gut aufzunehmen und aufkeimende Pflanzen zu bekämpfen. Im Rahmen des Monitorings sollen schädliche Effekte gentechnisch veränderter Pflanzen erfasst werden, um mögliche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt durchführen zu können. Derzeit liegen aus den Monitoringberichten von Genehmigungsinhabern keine Erkenntnisse zur ungewollten Ausbreitung nach Verladung, Verarbeitung oder Transport in Deutschland vor.