BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3114 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 02.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Landesleistungszentrum Handball/Judo – Aktueller Stand Der Bau eines Landesleistungszentrums Handball/Judo (LLZ) in Hamburg verzögert sich bereits seit Jahren (siehe Drs. 20/13703). Zuletzt gab der Senat in der Drs. 20/13703 an, der Baubeginn sei nun für das Jahr 2015 vorgesehen, die Fertigstellung für das Jahr 2016. Vor dem Hintergrund, dass die Vorplanungen für das LLZ nach Auskunft des Senats bereits seit 2008 abgeschlossen sind, drängt sich mehr und mehr der Eindruck auf, dass bei der Realisierung des LLZ für Handball und Judo in Hamburg ernste Probleme zu bewältigen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand des geplanten Landesleistungszentrums (LLZ) Handball/Judo? Die baufachliche Planung des Objektes wurde abgeschlossen. Die Kostenermittlung bis zur Leistungsphase 3 gemäß HOAI wurde fertiggestellt, sodass nun eine Kostenberechnung für das Projekt vorliegt. Diese wurde am 26. November 2015 der zuständigen Behörde vorgelegt und mit den Verbänden erörtert. Es wurde vereinbart, eine intensive Kostenprüfung vorzunehmen. Als Vorgabe wurde dabei eine Reduzierung der Investitionskosten auf ein Volumen von 8 Millionen Euro festgelegt. Im Erörterungstermin am 26. November 2015 wurde weiterhin vereinbart, dass der bisherige Zeitplan zur Umsetzung des Projektes ausgesetzt wird. 2. Wie bewertet der Senat den Planungs- und gegebenenfalls Umsetzungsfortschritt des LLZ auch vor dem Hintergrund, dass die Vorplanungen – nach eigenen Angaben – bereits seit 2008 abgeschlossen sind? Die Vorplanungen wurden unter anderem aufgrund sportfachlicher Anforderungen der Verbände, zum Beispiel Tribünenplätze, zusätzliche Mattenräume, breitere Türen und dadurch bedingte neue Brandschutz- und Sicherheitsplanungen, nach 2008 noch einmal geändert. Mit der Umsetzung wurde bisher nicht begonnen, da die Kostenberechnung aktuell von den Projektbeteiligten überprüft wird und die Bäderland Hamburg GmbH bisher zwar mit der Planung, noch nicht aber mit der Realisierung des Projektes beauftragt ist. Voraussetzung einer Beauftragung zur Realisierung ist zunächst die Reduzierung der derzeit vorliegenden Kostenberechnung auf den geplanten Kostenansatz sowie die Klärung rechtlicher Fragestellungen. Der Senat hat sich im Übrigen mit dem Planungsfortschritt nicht befasst. 3. Ist der in der Drs. 20/13703 avisierte Umsetzungsbeginn der Maßnahme im Jahr 2015 erfolgt? Nein. Drucksache 21/3114 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, wann genau wurden welche Umsetzungsschritte begonnen ? Entfällt. b. Wenn nein, aus welchen Gründen hat sich die Umsetzung erneut verzögert? Siehe Antworten zu 1. und 2. 4. Wird der in der Drs. 20/13703 angegebene Zeitkorridor für die Fertigstellung des LLZ (2016) eingehalten? Siehe Antwort zu 1. a. Wenn ja, wann im laufenden Jahr ist mit der Inbetriebnahme des LLZ zu rechnen? Entfällt. b. Wenn nein, wann wird dann mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des LLZ gerechnet? Siehe Antworten zu 1. und 2. 5. Hat es im Vergleich zu Drs. 20/13703 eine Veränderung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Umsetzung des LLZ gegeben? Nein. a. Wenn ja, wann haben sich die Verantwortlichkeiten jeweils aus welchen Gründen geändert? Entfällt. 6. Wer ist Bedarfs- beziehungsweise Realisierungsträger der Maßnahme? Wer ist der Projektverantwortliche? Wer soll Betreiber des LLZ werden? Siehe Antworten zu 1. und 2. 7. Gibt es mit dem zukünftigen Betreiber bereits einen Zuwendungsvertrag ? Nein. a. Wenn ja, in welcher Höhe und wann wurde dieser Vertrag geschlossen ? Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht und wann soll es einen solchen Vertrag geben? Ein Zuwendungsbescheid kann erst auf Antrag des Realisierungsträgers erstellt werden . Hierzu bedarf es zunächst der Auswahl und Beauftragung. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 8. Mit welchen Gesamtkosten plant der Senat mittlerweile für das Gesamtprojekt ? Welche Kosten sind bislang an welchen Stellen im Rahmen der Maßnahme entstanden? Die intensive Kostenprüfung findet aktuell durch die Projektverantwortlichen statt. Nach Mitteilung der Bäderland Hamburg GmbH wird die erforderliche Senkung der Investitionskosten ohne substanzielle Folgen für das bisher geplante Funktionskonzept des Landesleistungszentrums auf einen Betrag von unter 8 Millionen Euro gelingen . Diese Prüfung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2016 abgeschlossen sein. Bislang sind Planungskosten in Höhe von 986.872,84 Euro entstanden. 9. Wird der Senat den bisherigen Kostenrahmen einhalten können (Drs. 20/13703: 6 Millionen Euro)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3114 3 Wenn nein, warum nicht und an welchen Stellen wird zwischenzeitlich mit Mehrkosten gerechnet? 10. Sind die im Haushalt für die Realisierung der Maßnahme eingestellten Mittel auskömmlich? Wenn nein, auf welche Weise soll die Finanzierung der Mehrkosten erfolgen? Siehe Antworten zu 1., 2. und 8. 11. Gibt es bereits unterzeichnete Mietverträge mit den Verbänden, die das LLZ nach seiner Fertigstellung nutzen sollen? a. Wenn ja, mit welchen Verbänden wurden Verträge geschlossen? b. Wenn nein, für wann ist die Unterzeichnung derartiger Verträge geplant? Die zur Sicherung der Betriebskosten erforderlichen Nutzungs- und Mietverträge liegen im Entwurf vor und bedürfen der Einarbeitung von Anforderungen aus dem von der zuständigen Behörde vorzulegenden Zuwendungsantrag mit dem Realisierungsträger . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. b.