BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3133 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 03.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Situation von schwangeren Flüchtlingen Ich frage den Senat: 1.) Welche Anzahl an geflüchteten schwangeren Frauen ist seit 2014 in Hamburg registriert und untergebracht worden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . Es erfolgt keine statistische Erfassung von Schwangerschaften bei der Registrierung oder der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, siehe auch Drs. 21/548 und 21/1813. 2.) Welche Anzahl an Geburten hat es seit 2014 bei geflüchteten Frauen in Hamburg gegeben? a. Welche Anzahl dieser Geburten fand in Krankenhäusern statt? b. Welche Anzahl in anderen Einrichtungen (bitte benennen)? c. Welche Anzahl außerhalb von medizinischen Einrichtungen? Wenn zutreffend, wo? Siehe Drs. 21/1813. Weder das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein noch sonstige Behörden verfügen über Daten zu Geburten von „geflüchteten Frauen“. Die standesamtliche Registrierung von Neugeborenen umfasst nicht den Aufenthaltsstatus der Eltern. Eine Auswertung des ausländerbehördlichen IT-Fachverfahrens im Sinne der Fragestellung würde zum einen nicht die gewünschten Ergebnisse liefern können, weil Familienverbände nur unzureichend zu ermitteln sind. Zum anderen bedürften die Ergebnisse einer solchen Datenbankabfrage einer händischen Nachbearbeitung und Plausibilitätskontrolle von mehreren Tausend Vorgängen, die innerhalb der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Die Anzahl der Geburten in Zuwandererhaushalten wird seit 2015 von f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) statistisch erfasst. 2015 sind in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung 290 Kinder geboren worden. Für Januar 2016 liegen noch keine Daten vor. Die Anzahl der in öffentlich-rechtlicher Unterbringung geborenen Kinder von „geflüchteten Frauen“ im Jahr 2014 kann nicht benannt werden. Eine händische Feststellung der Daten würde eine Prüfung sämtlicher infrage kommender Haushalte bedeuten, die 2014 untergebracht waren. Da es sich um mehrere Tausend Daten handelt ist eine Erhebung im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Werdende Mütter haben darüber hinaus keine Verpflichtung, mitzuteilen, wo sie ihre Kinder zur Welt bringen, dementsprechend wird hierzu keine Statistik geführt. Drucksache 21/3133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3.) Welche Maßnahmen werden in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen zum Schutz von schwangeren Frauen unternommen? Schwangere Personen können sich, wie alle Bewohnerinnen und Bewohner, bei Bedarf an das Sozial- und Unterkunftsmanagement wenden. Im Einzelfall können dann entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, zum Beispiel die Zuweisung eines ruhigeren Schlafplatzes (im Rahmen der baulichen Möglichkeiten der Unterkunft ). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer der an Krankenhäuser angegliederten Erstaufnahmeeinrichtungen (Asklepios Klinik Harburg und HELIOS Mariahilf Klinik). Darüber hinaus siehe Drs. 21/1813 und 21/548. 4.) Erhalten schwangere Frauen in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen eine auf ihre Schwangerschaft abgestimmte Ernährung? Wird darauf geachtet, dass sie ausreichend Nahrung und Getränke zu sich nehmen? In den Erstaufnahmeeinrichtungen nehmen Schwangere an der Regelversorgung teil. Bei ärztlich festgestellten Sonderbedarfen erfolgt dies in Rücksprache mit dem jeweiligen Caterer. Das Sozialmanagement achtet im Rahmen der personellen Möglichkeiten darauf, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend Nahrung und Flüssigkeit zu sich nehmen. Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung durch Hebammen und Ärzte. In den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gibt es grundsätzlich keine Vollverpflegung. Sie verfügen über Bewohner-Küchen, in denen sich die Bewohner eigenständig versorgen. Insofern gestalten schwangere Frauen in Wohnunterkünften ihre Ernährung nach ihren persönlichen Vorstellungen. 5.) Gibt es in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen besondere Rückzugsorte für schwangere Frauen? Bitte für jede Einrichtung getrennt angeben . Bei der Belegungsplanung werden besondere Bedarfe von schwangeren Frauen nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der verschiedenen Unterkünfte können nicht in jedem Fall spezielle Rückzugsräume für verschiedene Personengruppen geschaffen werden. Folgende Erstaufnahmeeinrichtungen verfügen über spezielle Rückzugsmöglichkeiten für Schwangere: - Wiesendamm - Kieler Straße (eingeschränkt) - Wendenstraße (eingeschränkt) - Blomkamp - Schnackenburgallee - Kurt-A.-Körber-Chaussee - Papenreye (derzeit aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht nutzbar) In weiteren Unterkünften ist die Einrichtung von Rückzugsräumen geplant. Zu den Ausstattungsstandards der öffentlich-rechtlichen Unterbringung siehe im Übrigen Drs. 19/3572. 6.) Werden in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen für Schwangere gesonderte Hygieneräume mit Toiletten und Duschen beziehungsweise Badewannen vorgehalten? Welche besonderen hygienischen Maßnahmen werden unternommen, um Schwangere zu unterstützen? Es gibt grundsätzlich für Frauen und Männer getrennte Sanitärbereiche, daneben jedoch keine gesonderten Hygieneräume. Zu den Hygienestandards in den Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs. 21/2095. Dort werden Schwangere vom Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w) mit einem Hygienepaket ausgestattet. Auch in anderen Einrichtungen können Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel Desinfektionsmittel erhalten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3133 3 Bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung in abgeschlossenem Wohnraum stehen die sanitären Einrichtungen nur den Bewohnern dieser Wohneinheit zur Verfügung. Für alle Unterkünfte gilt ein Hygieneplan nach Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes. Bei Gemeinschaftsunterbringung erfolgt eine externe Reinigung der sanitären Anlagen nach Maßgabe der Hygienepläne, bei Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit kümmern sich die Bewohner eigenverantwortlich um die Reinigung ihrer sanitären Einrichtungen. Im Übrigen siehe zu den Details der sanitären Ausstattung in Wohnunterkünften Drs. 19/3572. 7.) Wie ist die medizinische Betreuung von schwangeren Frauen in Erstaufnahme - und Folgeeinrichtungen geregelt, gibt es eine spezielle Betreuung und Beratung sowie feste Ansprechpartner? In den Unterkünften finden regelmäßig ärztliche Sprechstunden statt, bei denen auch Hebammen vor Ort sind. In einigen Unterkünften finden zudem spezielle Schwangerensprechstunden statt. Fester Ansprechpartner ist außerdem das Sozialmanagement . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an niedergelassene Ärzte zu wenden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.. 8.) Welche Unterstützung erhalten schwangere Frauen unter den Flüchtlingen bei Arztterminen und medizinischer Versorgung? 9.) Wie wird sichergestellt, dass Neugeborene unter den Flüchtlingen eine gute medizinische Versorgung erhalten? Eine Erstversorgung von Schwangeren findet im Rahmen der allgemeinmedizinischen Sprechstunden in den Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme statt. Das Sozialmanagement der Einrichtungen berät und unterstützt Schwangere sowie Mütter mit Neugeborenen, zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von gynäkologischer Betreuung oder dem Kontakt zu Hebammen. In vielen zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen werden pädiatrische Sprechstunden angeboten. Im Übrigen siehe Drs. 21/547, 21/548, 21/1813 sowie 21/2467. 10.) Wie wird sichergestellt, dass Kinder und Neugeborene unter den Flüchtlingen zu den U-Untersuchungen gebracht werden? Siehe Antwort zu 3. sowie Drs. 21/1813 und 21/548. Das Sozialmanagement unterstützt bei Terminen und kann bei Bedarf Dolmetscher organisieren. Im Übrigen ist es ein Grundsatz der Sozialberatung, Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnunterkünften zur Nutzung der angebotenen medizinischen Leistungen zu motivieren. 11.) Wie viel Prozent der Kinder unter den Flüchtlingen haben 2014 und 2015 an den U-Untersuchungen teilgenommen? Bitte nach Jahren und nach U-Untersuchungen aufschlüsseln und die Vergleichswerte der Gesamtbevölkerung angeben. Statistische Erhebungen, die nach „Kindern unter den Flüchtlingen“ und anderen Kindern differenzieren, liegen nicht vor.