BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3134 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Stromnetz-Rückkauf durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Zum 01.01.2016 sollten die Vattenfall Netzservice Hamburg GmbH (VNH) und Vattenfall Metering Hamburg GmbH (VMH) gekauft und auf die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) verschmolzen werden. Diese wiederum ist im Konzernverbund der HGV unter der Hamburg Energienetze GmbH (HEG) konsolidiert, über die die entsprechenden Zukäufe abgewickelt werden sollen . Auf Grundlage der vom Senat in Drs. 21/2313 und 21/2343 gegebenen Informationen ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt: 1. Sind die Kaufpreise von 101,4 Millionen Euro für die VNH sowie von 17,7 Millionen Euro für die VMH an Vattenfall bereits ausgezahlt worden ? a. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? b. Inwieweit kam es gegebenenfalls noch aus welchen Gründen zu welchen Abweichungen von den vereinbarten Kaufpreisen? Ja, es gab keine Abweichungen zu den vereinbarten Kaufpreisen. Die vertraglich vorgesehene Verzinsung der Kaufpreise zwischen dem wirtschaftlichen Vollzugstag 1. Januar 2016 und dem Vollzugstag 18. Januar 2016 betrug für die Vattenfall Netzservice Hamburg GmbH (VNH) 143.650 Euro, für die Vattenfall Metering Hamburg GmbH (VMH) 25.075 Euro. c. Wann wurden die zugrunde liegenden Abtretungsverträge unterzeichnet ? Die Geschäftsanteilsübertragungsverträge wurden am 18. Januar 2016 unterzeichnet und notariell beurkundet. 2. Bis wann soll die Verschmelzung von VNH und VMH auf die SNH abgeschlossen sein? a. Welche Herausforderungen bestehen dabei und wie sollen sie bewältigt werden? b. Mit welchen Gesamtkosten wird für die gesamte Unternehmensneustrukturierung gerechnet? Drucksache 21/3134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Verschmelzung soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 abgeschlossen werden. Die Verschmelzung der beiden Servicegesellschaften VNH und VMH auf die Stromnetz Hamburg GmbH dient der Aufstellung der SNH als integrierter Netzbetreiber. Die primären Herausforderungen sind dabei die Konsolidierung der drei Gesellschaften zu einer großen Netzgesellschaft und eine angepasste interne Leistungsverrechnung. Diese werden durch eine Neustrukturierung der Organisation, eine umfangreiche Anpassung der IT und eine Neukonzeption der internen Umlagenrechnung bewältigt. Die mit der Verschmelzung verbundenen Aufgaben wurden gesamtheitlich in den seit 2014 laufenden Integrationsprojekten und -prozessen bei SNH geplant. Eine monetäre Bewertung der singulären Kosten der Verschmelzung ist daher nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 20/12655 und 20/12908. 3. Jeweils wie viele Beschäftigte sind seit 2014 aus jeweils welchen ehemaligen Vattenfall-Gesellschaften jeweils wann in jeweils welche mehrheitlich im Eigentum der FHH befindliche Gesellschaft gewechselt? Zum Übergang von ehemaligen Vattenfall-Beschäftigten auf die SNH, Metering Hamburg und Netzservice Hamburg siehe Anlage. Mit dem Kauf von Hamburg Verkehrsanlagen GmbH sind weitere 146 Mitarbeiter der ehemaligen Vattenfall Europe Verkehrsanlagen GmbH und zwei Mitarbeiter übergegangen, die 2014 im Rahmen des Carve Out aus den entsprechenden Service-Bereichen von Vattenfall Europe zu Hamburg Verkehrsanlagen gewechselt sind. Die Hamburg Energienetze GmbH (HEG) hat keine Beschäftigten. 4. Hat sich die Prognose bezüglich der Übertragung von 6,5 Millionen Euro Barmitteln zur Deckung von Pensionsrückstellungen für bis zum 31.12.2015 in die SNH übergegangene Beschäftigte aus Serviceeinheiten bewahrheitet1? Wenn nein, welche Abweichungen hat es aus welchen Gründen gegeben ? Im Jahr 2015 wurden von Vattenfall 13,7 Millionen Euro Barmittel zur Deckung von Pensionsrückstellungen an die SNH übertragen. Die prognostizierten 6,5 Millionen Euro bezogen sich ausschließlich auf den Bereich Kundenservice. Für diesen Bereich sind aufgrund versicherungsmathematischer Anpassungen insgesamt 7,7 Millionen Euro übertragen worden. Die verbleibenden 6 Millionen Euro resultieren aus diversen Einzelübergängen von Beschäftigten aus Vattenfall Gesellschaften, im Wesentlichen aus der Vattenfall Europe Information Services GmbH. 5. Liegen die Daten für die gemäß Kaufvertag bereitzustellenden Deckungsmittel für die Pensionsrückstellungen von VNH und VMH bereits vor? Wenn ja, wie hoch wird der entsprechende Betrag (voraussichtlich) ausfallen ? Wenn nein, wann sollen die Daten vorliegen? Ja, die übertragenen Deckungsmittel für die Pensionsrückstellungen und sonstigen Personalrückstellungen betrugen für die VNH 187.862.933,80 Euro (nur Pensionen 166.425.601 Euro) und für die VMH 32.152.029,05 Euro (nur Pensionen 29.417.606 Euro) und standen am Vollzugstag auf den Konten der VNH und VMH zur Verfügung. 6. Wie hoch ist die Differenz zwischen den unter Frage 0. genannten beziehungsweise den entsprechend zu erwartenden Deckungsmitteln und dem Volumen des im Jahr 2022 endfälligen Gesellschafterdarlehens über 243 Millionen Euro, zu dessen Tilgung sie dienen sollen2? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 13. in Drs. 21/2313. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. b. in Drs. 21/2313. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3134 3 Die rechnerische Differenz zwischen den Deckungsmitteln für Pensions- und Personalrückstellungen zu dem übernommenen Gesellschafterdarlehen beträgt rund 23 Millionen Euro. a. Ist eine vorzeitige (Teil-)Tilgung des Darlehens aus diesen Barmitteln vorgesehen? Wenn nein, was soll mit der zugeflossenen Liquidität bis 2022 geschehen? b. Wie soll der Rest des Darlehens getilgt beziehungsweise refinanziert werden, sofern die von Vattenfall übertragenen Barmittel zur Deckung von Pensionsrückstellungen hierfür nicht ausreichen? Der Darlehensvertrag zwischen der HEG und SNH ist zum 30. November 2015 aufgehoben worden. In Höhe des Gesellschafterdarlehens ist bei der SNH zum 1. Dezember 2015 zur regulatorischen Optimierung der Bilanzstruktur eine Zuführung in die Kapitalrücklage erfolgt. Nach Verschmelzung von SNH, VNH und VMH werden die im Zuge der Anteilsübertragung VNH und VMH erhaltenen Barmittel an die Gesellschafter HEG und HGV ausgekehrt. HGV und HEG werden diese Mittel verwenden, um noch bestehende kurzfristige Finanzierungen im Zusammenhang mit den Anteilserwerben abzulösen. c. Werden auch die unter Frage 0. thematisierten Barmittel zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens verwendet werden? Wenn nein, warum nicht und wofür dienen sie dann? Nein, diese Barmittel sind zur Finanzierung der Gesellschaft eingesetzt worden. d. Wozu wurden die rund 21,5 Millionen Euro Barmittel, die im Rahmen des Vollzugs Kaufvertrag Strom an die HHVA übertragen wurden 1, verwendet? Die Barmittel sind der HGV im Zuge des Cash Poolings zugeflossen und wurden im Rahmen der Konzernfinanzierung verwendet. 7. Aus welchen Gründen erwarten SNH und HEG für 2015 ein negatives Ergebnis, wenn die Gewinnabführung der SNH im 2014 noch bei 34,5 Millionen Euro lag und für 2015 mit circa 3,1 Millionen Euro Mehrbelastungen – darunter bereits der Effekt aus dem weiter gesunkenen Diskontierungszins für Pensionsrückstellungen – gerechnet wurde3? a. Um etwa wie viel höher fallen die entsprechenden Rückstellungszuführungen aus? b. Welche weiteren außerordentlichen Belastungen ergaben sich 2015? c. In etwa welchem Bereich wird sich das jeweilige negative Ergebnis bewegen? Nach der derzeitigen Prognose für den Jahresabschluss 2015 wird SNH vor Gewinnabführung an die HEG ein positives Ergebnis von rund 6 Millionen Euro erzielen. Wesentliche Gründe für den Ergebnisrückgang gegenüber 2014 liegen in höheren Personalaufwendungen (Personalzuwachs um über 100 Personen im Zusammenhang mit der Übernahme von Querschnittsfunktionen aus dem Vattenfall-Konzern), höheren Pensionsaufwendungen (Personalaufwuchs und gesunkener siebenjähriger Durchschnittszins für die Pensionsrückstellungen) sowie höheren Aufwendungen für den Herauslösungsprozess aus dem Vattenfall-Konzern und den Aufbau eigener Strukturen . Die Pensionsrückstellungen werden nach gegenwärtigem Stand Ende 2015 rund 20 Millionen Euro über denen von 2014 liegen. 8. Etwa wie hoch lagen die jährlichen Ausgaben von SNH für Erhaltung, Ausbau und Modernisierung des Verteilungsnetzes vor Abschluss der 3 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 4. und 11. in Drs. 21/2313. Drucksache 21/3134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kooperationsvereinbarung mit der FHH im Jahr 20144? Inwieweit war diese Kooperationsvereinbarung, und damit die Selbstverpflichtung zur Investition von 2 Milliarden Euro in das Stromnetz bis zum Jahr 2024, Teil des wettbewerblichen Vergabeverfahrens hinsichtlich des Konzessionsvertrags ? Die Tätigkeit des Verteilnetzbetreibers ist anlagenintensiv und unterliegt jährlichen Schwankungen. Im Jahr 2014 wurden Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur inklusive Messeinrichtungen für insgesamt 182,1 Millionen Euro realisiert . Die Selbstverpflichtung der SNH zur Ertüchtigung des Hamburger Stromnetzes ergibt sich aus § 10 Absatz 2 des Konzessionsvertrags und war Ergebnis der Verhandlungen im Rahmen des Abschlusses des Konzessionsvertrages. 9. Belastet die Zahlung des Kaufpreises der VNH und VMH das Ergebnis der HEG (rückwirkend) für das Jahr 2015 oder ist hiermit erst beim Ergebnis des Jahres 2016 zu rechnen? Nein, eine Belastung aus den Finanzierungskosten entsteht erst ab 2016. 10. Sind die „Erörterungen und Gespräche“ hinsichtlich des „Ausgleichsanspruch (s) von Vattenfall für Steuereffekte aus dem Übergang der Netzservicegesellschaften “ mittlerweile abgeschlossen5? a. Wenn ja, wie hoch liegt dieser Anspruch etwa? Wann war beziehungsweise ist er durch wen zu zahlen? Wie wurde beziehungsweise wird er finanziert? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll der Abschluss der „Erörterungen und Gespräche“ erfolgen? Nein, weil noch keine Einigung erzielt wurde. Zeitliche Vorgaben zum Abschluss der Gespräche bestehen nicht. 4 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 2. in Drs. 21/2343. 5 Vergleiche Senatsantworten zu Frage 14. in Drs. 21/2313 und zu Frage 8. in Drs. 21/400. A nz ah l P er so ne n Zi el U rs pr un g 1. 2. 20 14 - 30 .0 6. 20 14 1. 7. 20 14 - 31 .1 22 01 4 1. 1. 20 15 - 30 .6 .2 01 5 1. 7. 20 15 - 31 .1 2. 20 15 01 .0 1. 20 16 G es am ter ge bn is M et er in g H am bu rg G m bH V at te nf al l M et er in g H am bu rg G m bH 0 0 0 0 10 8 10 8 M et er in g H am bu rg G m bH E rg eb ni s 10 8 10 8 N et zs er vi ce H am bu rg G m bH V at te nf al l N et zs er vi ce H am bu rg G m bH 0 0 0 0 73 0 73 0 N et zs er vi ce H am bu rg G m bH E rg eb ni s 73 0 73 0 S tro m ne tz H am bu rg G m bH V at te nf al l S tro m ne tz H am bu rg G m bH 14 2 0 0 0 14 2 V at te nf al l G m bH 7 2 0 1 10 V at te nf al l E ur op e B us in es s S er vi ce s G m bH 0 5 0 10 47 62 V at te nf al l E ur op e In fo rm at io n S er vi ce s 2 1 6 6 2 17 V at te nf al l N et zs er vi ce H am bu rg G m bH 5 4 2 1 1 13 V at te nf al l E ur op e K un de ns er vi ce G m bH 0 0 35 0 35 V at te nf al l E ur op e In no va t.G m bH 2 0 0 0 2 V at te nf al l E ur op e N et co m G m bH 0 0 1 0 1 St ro m ne tz H am bu rg G m bH E rg eb ni s 15 8 12 44 18 50 28 2 G es am te rg eb ni s 15 8 12 44 18 88 8 11 20 H in w ei se : 1. D ie In ha be rw ec hs el a n di e FH H in 0 2/ 20 14 u nd 0 1/ 20 16 s in d en th al te n. H ie rb ei h an de lt de s si ch u m d ie Ü be rtr ag un g de r g es am te n U nt er ne hm un g . 2. ni ch t b er üc ks ic ht ig t s in d: -Z ug än ge v on V at te nf al lm ita rb ei te rn ü be r d en e xt er n A rb ei ts m ar kt (A us tri tt => E in tri tt) -Z ug än ge z ur S N H v om e xt er ne n A rb ei ts m ar kt s in d ni ch t e nt ha lte n. -Z w is ch en ze itl ic he A bg än ge (K ün di gu ng / be fr. A V / R en te ) s in d eb en fa lls n ic ht b er üc ks ic ht ig t. 3. In kl . A us zu bi ld en de & S on st ig e (P ra kt ik an te n, W er ks tu nd en , T ra in ee s) A uf G ru nd d er E in sc hr än ku ng en a us P kt . 2 is t e in e H er le itu ng d es a kt ue lle n Pe rs on al be st an de s ni ch t m ög lic h. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3134 5 Anlage 3134ska_text 3134ska_Antwort_Anlagefre