BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3135 21. Wahlperiode 09.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Kauf des Fernwärmenetzes durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) In Bezug auf den zum Jahresbeginn 2019 geplanten Rückkauf des Fernwärmenetzes ergibt sich nach Verstreichen der Frist Ende 2015 bezüglich einer Entscheidung zum Bau eines neuen GuD-Kraftwerks in Wedel entsprechender Nachfragebedarf. Als Konsequenz aus dieser „Nicht-Entscheidung“ soll das bisherige Heizkraftwerk (HKW) Wedel länger als 2017 betrieben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) und der Vattenfall GmbH wie folgt: 1. Welche Überlegungen und Pläne bestehen derzeit hinsichtlich eines Vorziehens des Rückkaufs des Fernwärmenetzes? a. Inwieweit fanden bislang oder finden entsprechende Gespräche jeweils wann zwischen jeweils wem statt? b. Was sind die Gründe hierfür? Keine. Im Übrigen: entfällt. 2. Besteht für das HKW Wedel ein Ertüchtigungs- beziehungsweise Nachrüstungsbedarf nach der Heizperiode 2016/2017 aufgrund sich dann verschärfender Grenzwerte für Luftschadstoffe, Lärm- und Staubemissionen ? a. Wenn nein, warum nicht? Ab wann gilt ein entsprechender Ertüchtigungs - beziehungsweise Nachrüstungsbedarf gegebenenfalls dann? b. Wenn ja beziehungsweise wenn ein entsprechender Ertüchtigungsbeziehungsweise Nachrüstungsbedarf im Allgemeinen besteht, wann muss mit den entsprechenden Arbeiten begonnen werden? Mit welchen Kosten muss hierfür in etwa gerechnet werden? Für das Heizkraftwerk (HKW) Wedel ändern sich Immissionsgrenzwerte, insbesondere für Staub. Die erste Änderung ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten, die zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die neuen Grenzwerte zum 1. Januar 2016 erfüllt das HKW Wedel bereits. Für die zweite Stufe werden in den 2016 und 2017 geplanten Grundüberholungen Zusatzanlagen im Bereich der Staubfilter installiert, damit die ab 1. Januar 2019 geltenden Grenzwerte gesichert eingehalten werden. Drucksache 21/3135 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vattenfall hat ein Programm aufgelegt, in dem die wesentlichen Komponenten des Kraftwerks auf ihren Zustand hin untersucht wurden beziehungsweise werden. Soweit erforderlich, werden die betroffenen Komponenten in den für 2016, 2017 und 2018 geplanten Grundüberholungen entweder aufgearbeitet oder ausgewechselt. Die Gesamtaufwendungen hierfür belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund 80 Millionen Euro. 3. Für welchen Anteil der Kosten aus einem möglichen Ertüchtigungsbeziehungsweise Nachrüstungsbedarf des HKW Wedel muss gemäß bisheriger Vereinbarungen die FHH aufkommen? Das HKW Wedel gehört zum Anlagevermögen der Vattenfall Europe Wärme AG. Es gibt keine Vereinbarungen, nach denen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) anteilig für Kosten notwendiger Ertüchtigungsmaßnahmen aufkommen muss. 4. Enthält der nach dem Verstreichen der Entscheidungsfrist für einen Neubau eines GuD-Kraftwerks in Wedel als Referenzwert vereinbarte Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro für das Fernwärmnetz bereits mögliche Kostenbeteiligungen der FHH an einem Ertüchtigungs- beziehungsweise Nachrüstungsbedarf des bestehenden HKW Wedel? Wenn nein, warum nicht? Nein. Kostenbeteiligungen der FHH sind nicht vorgesehen. Die Ermittlung des Kaufpreises für die Anteile an der VWH erfolgt nach dem Ertragswertverfahren und stellt auf die geplanten auf das Jahr 2019 diskontierten Jahresüberschüsse einschließlich des HKW Wedel ab. 5. Inwieweit sind mit dem Fernwärmenetz gegebenenfalls auch noch jeweils welche HKW, Heizwerke (HW) oder sonstige technische Großanlagen auf Hamburger Gebiet zu übernehmen? Im Unterschied zu den Netzgesellschaften Strom und Gas hat Hamburg sich im Jahr 2012 im Zuge der 25,1 Prozent Beteiligung an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH an der gesamten Wertschöpfungskette der Fernwärmeversorgung einschließlich Erzeugungsanlagen und Vertrieb beteiligt (siehe Drs. 20/2392 und 20/10666). Zu den Fernwärmeerzeugungsanlagen der VWH gehören das HKW Tiefstack, das GuD-Werk Tiefstack, das HW HafenCity, das HW Barmbek, das HW Eppendorf, die E-Kesselanlage Karoline, das WUW Spaldingstraße sowie das im Bau befindliche HW Haferweg . a. Bestehen hier gegebenenfalls ähnliche Ertüchtigungs- beziehungsweise Nachrüstungsbedarfe wie in Wedel? b. Inwieweit wurden auch hierfür Kostenübernahmevereinbarungen mit der FHH geschlossen? Nein. Im Übrigen: entfällt. c. Sind jenseits dessen die Kosten für die mögliche Übernahme der HKW, HW oder sonstigen technische Großanlagen bereits in dem oben genannten Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro enthalten ? Wenn nein, mit welchen darüber hinaus gehenden Kosten ist insoweit zu rechnen? Der Mindestkaufpreis bezieht sich auf einen Mindestwert beziehungsweise eine Untergrenze für die Gesellschaftsanteile der Vattenfall Wärme Hamburg, zu deren Vermögen unter anderem die in Antwort zu 5. genannten Anlagen gehören, und das HKW Wedel. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wie wirken sich Ertüchtigungen und Nachrüstungen der Kraftwerke voraussichtlich auf den 2018 neu festzustellenden Wert des Fernwärmenetzes aus? Wirkt eine Kostenbeteiligung der FHH an derartigen Maßnahmen gemäß der bislang getroffenen Vereinbarungen in gleichem Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3135 3 Umfang dämpfend auf einen sich aus dem neuerlichen Wertermittlungsgutachten potenziell ergebenden höheren Kaufpreis? 7. Aus welchen sonstigen Gründen kann der bislang vereinbarte Mindestkaufpreis sich noch erhöhen? Der Mindestkaufpreis kann sich nicht verändern. Der zu zahlende Kaufpreis könnte sich erhöhen, wenn der Unternehmenswert für 100 Prozent der Anteile über 950 Millionen Euro liegen würde. Dies könnte eintreten, wenn sich Erlös-, Aufwands- und Zinspositionen gegenüber den ursprünglichen Annahmen unternehmenswertsteigernd verändern. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. bis 5.