BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3137 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 04.02.16 und Antwort des Senats Betr.: U5 Die Planung und der anschließende Bau der U5 Osdorfer Born – Bramfeld steht bevor. Während einige Parteien bemüht sind, die notwendige Bürgerbeteiligung zu organisieren, hat der Senat gemäß den Veröffentlichungen in den Medien offensichtlich schon Fakten geschaffen. So wurde eine zeitliche Priorisierung schon vorgenommen und auch der Streckenverlauf für Teilstrecken schon kommuniziert. Aufgrund der bisher häufig geübten Vorgehensweise des Senats, die Bürgerschaft erst nachträglich in Planungsprozesse einzubinden, und auch vor dem Hintergrund der von allen Seiten geforderten frühzeitigen Bürgerbeteiligung scheint es daher geboten, zunächst den aktuellen Planungs- und Beschlussstand zu hinterfragen. Wir fragen den Senat: Der Senat wird den Ausbau des U-Bahn-Netzes schrittweise unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorantreiben. Der bisher gelebten formellen Beteiligung im Planfeststellungsverfahren bei ÖPNV-Großvorhaben und der intensiven Baustellenkommunikation während der Bauphase wird ein informelles Verfahren vorangestellt. Dieses begleitet die Planungen der U-Bahn-Netzerweiterung bis zum formellen Verfahren . Mit dem Planfeststellungsverfahren werden die Ergebnisse des informellen Beteiligungsverfahrens mit dem formellen Verfahren verzahnt. Zu den jeweils aufeinander aufbauenden Stufen der technischen Planung wird analog eine aufeinander aufbauende Prozessarchitektur zur Bürgerbeteiligung hinzugefügt. In diesem Zusammenhang wurden folgende bezirkliche Gremien über den Planungsstand in öffentlichen Sitzungen informiert: Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona am 16. Juli 2015, Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr der Bezirksversammlung Wandsbek am 24. September 2015, Ausschuss für Verkehr der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 30. September 2015. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG wie folgt: 1. Existieren bereits irgendwie geartete, durch Beschlüsse der Gremien untermauerte Entscheidungen zu bestimmten Trassenvarianten? Wenn ja: welche? Bitte ausführlich aufgliedern: Beschlussgremium, Rechtsgrundlage und genauen Beschlussumfang angeben. Drucksache 21/3137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 20/13739 und Drs. 21/1736. Die Entscheidungen zu möglichen Trassenkorridoren werden im weiteren Planungsprozess verifiziert werden. Die endgültige Festlegung erfolgt dann im Planfeststellungsverfahren aufgrund von § 28 Personenbeförderungsgesetz. 2. Gemäß den bisherigen Aussagen des Senates aufgrund von Fragen im Verkehrsausschuss erfolgte die Planung der neuen U-Bahn-Strecke in der jetzt bevorzugten Variante, „weil es den Bedarf gibt“. Welche Voruntersuchungen (unter anderem Bedarfsanalysen, Machbarkeitsstudien) für die neue U-Bahn-Strecke wurden konkret im Vorfeld erstellt und wo sind diese öffentlich einsehbar? Die HOCHBAHN hat im Rahmen einer Konzeptstudie städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinnvolle U-Bahn-Erweiterungen unter Berücksichtigung bestehender Planungen zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes entwickelt. Diese Konzeptstudie wurde Ende 2014 abgeschlossen und bildet die Grundlage für die derzeit laufenden Planungsschritte. Mit der Drs. 20/13739 hat der Senat die Bürgerschaft über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Konzeptstudie informiert. 3. Welche Aspekte haben dazu geführt, von der im Flächennutzungsplan dargestellten (behördenverbindlichen) Trassenvariante abzuweichen? 4. Ist der Flächennutzungsplan in Bezug auf künftige Schnellbahntrassen obsolet beziehungsweise inwiefern werden die dort dargestellten Strecken noch beachtet? 5. Erfolgt noch die (nachträgliche) Änderung des Flächennutzungsplanes? Die Schnellbahntrassen im Flächennutzungsplan entsprechen den grundlegenden städtebaulichen Leitvorstellungen und sind aufgrund der tatsächlichen Stadtentwicklung einer kontinuierlichen verkehrsplanerischen Überprüfung unterworfen. Die tatsächliche Weiterentwicklung der Stadt führt zu veränderten Bedarfen, die in den aktuellen Planungen berücksichtigt werden. Die Linienführung der U5 berücksichtigt zahlreiche Trassen beziehungsweise Trassenkorridore , für die auch der Flächennutzungsplan eine Schnellbahn vorsieht. Die Abweichungen ergeben sich aus zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen und sind in der Konzeptstudie dokumentiert. Der Flächennutzungsplan wird, soweit notwendig, entsprechend fortgeschrieben. 6. Der Senat bezieht sich in der Stadtentwicklung gemäß eigener Aussagen auf das Modell der „wachsenden Stadt“, in dem perspektivisch von 2 Millionen Einwohnern ausgegangen wird. Aufgrund der Überlastung des Straßennetzes ist davon auszugehen, dass der dadurch induzierte zusätzliche Verkehr kein Kfz-Verkehr sein kann, sondern über den ÖPNV zu organisieren ist. Inwieweit erfolgt auf der Grundlage der „wachsenden Stadt“ eine integrierte Entwicklungsplanung des Schnellbahnnetzes und gegebenenfalls der daraufhin abzustimmenden Buslinien für einen definierten Zeitraum von zum Beispiel 30 Jahren, oder existiert diese bereits? Die Wechselwirkungen zwischen Siedlungsentwicklung und Weiterentwicklung der Verkehrsnetze sind Gegenstand der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Schnellbahnnetzes. Unabhängig davon wird der ÖPNV insbesondere auch im Busverkehr, den sich ständig wandelnden Mobilitätsbedürfnissen entsprechend, bedarfsgerecht angepasst. 7. Im Falle, dass eine Entwicklungsplanung des öffentlichen Verkehrsnetzes in der Metropolregion existiert: wann wurde dies von welchen Gremien beschlossen und wo ist dies dokumentiert? Eine Entwicklungsplanung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. 8. Wie ordnet sich der Linienverlauf der U5 in das Gesamtkonzept ein? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3137 3 Mit den Planungen zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes werden Siedlungsräume der Stadt, die bislang nur durch den Busverkehr erschlossen wurden, an das Schnellbahnnetz angebunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1736. 9. Wie wurde die Bürgerschaft beziehungsweise der Verkehrsausschuss in die Planung bisher eingebunden und wie soll die Beteiligung künftig erfolgen? Siehe Vorbemerkung, Antwort zu 1. und Drs. 21/1736. 10. Wie wird der zeitliche Ablauf der Planung zur U5 sein? Wann und in welchem Format erfolgt die Information der Öffentlichkeit über mögliche Trassenvarianten und die Auswertung der dann vorgebrachten Anregungen der Bürger? Siehe Drs. 21/1736. Die Ergebnisse der Konzeptstudie werden im weiteren Verfahren durch Machbarkeitsuntersuchungen , Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Entwurfsplanungen sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanungen vertieft und konkretisiert. Erst mit Durchlaufen dieser aufeinanderfolgenden Planungsschritte können bauliche, genehmigungsrechtliche und verkehrliche Fragestellungen zunehmend detaillierter beantwortet sowie die erforderlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Für den Planungsprozess werden insgesamt mehrere Jahre benötigt. Über Zwischenergebnisse wird in den zuständigen Ausschüssen informiert. Eine Bürgerbeteiligung ist im Rahmen der Entwurfsplanung vorgesehen.