BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3140 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Abruptes Ausscheiden eines städtischen Geschäftsführers – Was wussten Bürgermeister Scholz, Wirtschaftssenator Horch und sein Staatsrat? Am 3. Februar hat die Senatspressestelle bekanntgegeben, dass der bisherigere Geschäftsführer der Hamburg Marketing GmbH (HMG) sowie der Hamburg Tourismus GmbH (HHT), Herr Dietrich von Albedyll, von allen Ämtern zurücktritt. Vorausgegangen war ein Presseartikel über mögliche Interessenkonflikte durch die von Herrn von Albedyll geplante Beratertätigkeit nach seinem Ausscheiden aus dem städtischen Unternehmen sowie die bereits im November 2015 mit einem Geschäftspartner von HHT gegründete Albedyll Tourismus GmbH. Der hektische Aktionismus auf Senatsseite überrascht allerdings insofern, da diese Pläne von Herrn von Albedyll bereits im letzten Jahr in Presseartikeln öffentlich dargestellt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. „Rücktritt von allen Ämtern“ – Im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer mehrerer GmbHs war Herr von Albedyll bislang in diversen Gremien vertreten. 1.1. Von welchen Ämtern im Einzelnen ist Herr von Albedyll zurückgetreten ? Herr von Albedyll hat die Ämter Geschäftsführer der Hamburg Marketing GmbH (HMG), Geschäftsführer der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) und Geschäftsführer der Hamburg Travel GmbH (HT) niedergelegt. 1.2. Mit jeweils welcher Wirkung wird der Rücktritt vollzogen? Die Niederlegungen wurden jeweils am 3. Februar 2016 mit sofortiger Wirkung erklärt. 1.3. Wie genau erfolgt jeweils die interimistische Nachfolgeregelung? Der Aufsichtsrat der HMG hat in einem schriftlichen Verfahren Herrn Dr. Strittmatter mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der HMG bestellt. Das Abstimmungsverfahren wurde am 9. Februar 2016 abgeschlossen. Eine Bestellung von Herrn Dr. Strittmatter ab dem 1. April 2016 zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der HMG war bereits auf der Aufsichtsratssitzung der HMG am 8. Dezember 2015 erfolgt. Der Aufsichtsrat der HHT hat in einem schriftlichen Verfahren Herrn Dr. Strittmatter mit sofortiger Wirkung bis zum 30. April 2016 zum Geschäftsführer der HHT bestellt. Das Abstimmungsverfahren wurde am 4. Februar 2016 abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der HT hat Herrn Dr. Strittmatter am 4. Februar 2016 mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der HT bestellt. Drucksache 21/3140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.4. Wann und in welcher Form wird die gesellschaftsrechtliche Abberufung als GmbH-Geschäftsführer in den einzelnen Gesellschaften vollzogen? Das Amt des Geschäftsführers endet mit der Niederlegung durch den Amtsinhaber. Die Gesellschaften veranlassen jeweils schnellstmöglich die Austragung aus dem Handelsregister. 2. „Lückenlose Aufklärung“ – In der oben erwähnten Miteilung der Senatspressestelle erklärt Staatsrat Rieckhof, dass „die im Raum stehenden Sachverhalte … selbstverständlich lückenlos aufgeklärt werden.“ 2.1. Welche Sachverhalte im Einzelnen sollen in welcher Form aufgeklärt werden? Im Rahmen der Aufklärung sollen die Geschäftsbeziehungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 der Gesellschaften des HMG-Konzerns, nämlich HMG, HHT, HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), HT und Hamburg Convention Bureau GmbH (HCB), jeweils mit Unternehmen, an denen Herr Wolfgang Raike nach den vorliegenden Informationen beteiligt ist oder Funktionen innehat (nachfolgend als „Raike-Unternehmen“ bezeichnet) identifiziert und dargestellt werden . Außerdem werden die bisher angeschobenen Marketing-Projekte, welche aber noch nicht beendet oder abgebrochen worden sind und jeweils eine Verbindung zwischen den HMG-Gesellschaften und den Raike-Unternehmen aufweisen, betrachtet werden. Die Marketing-Projekte und Verträge der HMG-Gesellschaften mit den Raike- Unternehmen werden auf betriebswirtschaftlichen Bezug seitens der jeweiligen HMG- Gesellschaften und Einhaltung HMG-interner Vergaberegelungen geprüft werden. Überdies wird der Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft „Albedyll Tourismus GmbH“ im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll bei der HHT dargestellt werden. 2.2. Wer wird im Einzelnen mit der Aufklärung der Sachverhalte durch welche Stelle beauftragt? Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der HMG, der Staatsrat der zuständigen Behörde, hat den HMG-Konzern am 3. Februar 2016 aufgefordert, einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung zu beauftragen. Die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers ist am 4. Februar 2016 erfolgt. 2.3. Wann wird mit einem Ergebnis der lückenlosen Aufklärung gerechnet und wem wird es vorgelegt? Mit einem Ergebnis wird voraussichtlich Ende Februar gerechnet. Die Ergebnisse werden dem jeweiligen Aufsichtsrat vorgelegt. 3. Wann und in welcher Form war der Erste Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der HMG im Einzelnen mit der letzten Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll und der Vertragsauflösung befasst? Welche Regelungen über Nebentätigkeiten sowie Tätigkeiten nach der Dienstzeit von Herrn von Albedyll wurden dabei vereinbart? 4. Wann und in welcher Form war Staatsrat Rieckhof als Aufsichtsratsvorsitzender der HHT im Einzelnen mit der letzten Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll und der Vertragsauflösung befasst? Welche Regelungen über Nebentätigkeiten sowie Tätigkeiten nach der Dienstzeit von Herrn von Albedyll wurden dabei vereinbart? Herr von Albedyll hatte seinen Anstellungsvertrag bei der HHT. Vertragsverlängerung und Vertragsauflösung wurden durch die Unternehmensgremien der HHT behandelt. Da die Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll zu unveränderten Konditionen durchgeführt wurde, bedurfte es keines Beschlusses des Aufsichtsrates der HMG. Mit der Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll war der Erste Bürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der HMG nicht befasst. Der Aufsichtsrat der HHT hat Staatsrat Rieckhof als seinen Vorsitzenden am 17. Juni 2015 aufgefordert, mit Herrn von Albedyll Gespräche über eine Vertragsverlängerung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3140 3 aufzunehmen, um einen geregelten, möglichst nahtlosen Übergang zu einem Nachfolger zu gewährleisten. Staatsrat Rieckhof hat nach Abschluss der Gespräche am 16. Juli 2015 in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender die Durchführung eines Aufsichtsratsbeschlusses der HHT im schriftlichen Verfahren angeordnet. In dem Beschluss wurde er gebeten, einen Anstellungsvertrag mit Herrn von Albedyll mit Laufzeit bis 31. März 2016 abzuschließen. Das Abstimmungsverfahren wurde am 7. August 2015 nach Eingang aller Voten mit einer Zustimmung des Aufsichtsrates abgeschlossen. Den Anstellungsvertrag hat er am 8. September 2015 unterzeichnet. Die Anstellungsverträge von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen sehen standardmäßig vor, dass die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer über die ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft , deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist – auch nach Ablauf ihres Anstellungsvertrages –, Verschwiegenheit zu wahren haben. Sie verpflichten sich außerdem, bei ihrem Ausscheiden alle in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, an die Gesellschaft zurückzugeben. Darüber hinausgehende Regelungen wurden in der letzten Vertragsverlängerung und der Vertragsauflösung nicht vereinbart. Der Erste Bürgermeister wurde am 3. Februar 2016 über die Konditionen der Vertragsauflösung informiert. Daraufhin ordnete er die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren des Aufsichtsrates der HMG an. Die Konditionen der Vertragsauflösung wurden dem Aufsichtsrat der HMG zur Zustimmung vorgelegt. Am 3. Februar 2016 hat Staatsrat Rieckhof die Durchführung eines Umlaufbeschlusses des Aufsichtsrates der HHT zum Auflösungsvertrag mit Herrn von Albedyll angeordnet . Den Auflösungsvertrag hat er am 3. Februar 2016 unterschrieben. 5. Seit wann genau hatten jeweils welche Senatsmitglieder und Staatsräte Kenntnis von der geplanten Tätigkeit von Herrn von Albedyll als Berater im Bereich Tourismus? Herr von Albedyll hat am 9. November 2015 in einem Gespräch Herrn Staatsrat Rieckhof in dessen Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der HHT mitgeteilt, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst der HHT eine selbständige Tätigkeit im Bereich der touristischen Beratung und auch im Betrieb von Hotels anstrebe. Eine Unterrichtung von Senatsmitgliedern oder weiteren Staatsräten über die geplanten Tätigkeiten von Herrn von Albedyll als Berater in den Bereichen Tourismus und Hotelbetrieb hat vor deren Veröffentlichung in der Presse am 9. Dezember 2015 nicht stattgefunden . Darüber hinaus hat Herr von Albedyll im Zusammenhang mit seiner letztmaligen Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung der HMG am 8. Dezember 2015 erwähnt, dass er nach seinem Ausscheiden im Bereich Tourismusberatung tätig sein wolle. 6. Haben der Erste Bürgermeister, der Wirtschaftssenator, der HHT-Aufsichtsratsvorsitzende sowie Dienststellen oder öffentliche Unternehmen im Verantwortungsbereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit Herrn von Albedyll über mögliche Berateraufträge nach seinem planmäßigen Ausscheiden als HHT/HMG-Geschäftsführer gesprochen ? Wenn ja, wann und für welche Aufträge? Nein. 7. Seit wann genau hatten jeweils welche Senatsmitglieder und Staatsräte Kenntnis von der Gründung der Albedyll Tourismus GmbH mit Sitz in den Geschäftsräumen des Mitgesellschafters Wolfgang Raike? Die Eintragung der Albedyll Tourismus GmbH in das Handelsregister vom 11. Dezember 2015 und die notarielle Gründung der GmbH vom 23. November 2015 sind der Leitung der zuständigen Behörde seit dem 2. Februar 2016 bekannt. 8. Wann genau haben Gesellschaften der Unternehmensgruppe Raike seit Anfang 2014 jeweils welche Aufträge im Einzelnen von der Freien und Hansestadt Hamburg sowie von den Gesellschaften der HMG-Gruppe Drucksache 21/3140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und weiteren Beteiligungsgesellschaften im Verantwortungsbereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erhalten? Wie hoch war jeweils das Auftragsvolumen und wie erfolgte die Auftragsvergabe? Die Unternehmensgruppe Raike hat nach derzeitigem Wissensstand seit Anfang des Jahres 2014 keine Aufträge von der Freien und Hansestadt Hamburg bekommen. Die Unternehmensgruppe Raike hat seit Anfang des Jahres 2014 nach Abfrage der öffentlichen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Aufträge von Folgenden erhalten: Auftrag erteilt Vergabe Auftragssumme (netto) Hamburg Port Authority Kommunikationsberatung Mai 2014 Freihändige Vergabe* 1.000 € Kommunikationsberatung November 2014 1.000 € Kommunikationsberatung September 2014 EU- Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb 244.570 € Hamburger Verkehrsverbund GmbH Publikation "Auf nach Hamburg" (als Kooperationspartner der HHT) Januar 2014 Nicht durch den HVV erfolgt; Dienstleisterauswahl und freihändige Vergabe* durch die HHT im Jahr 2013 5.000 € Publikation "Auf nach Hamburg" (als Kooperationspartner der HHT) Januar 2015 5.000 € Publikation "Auf nach Hamburg" (als Kooperationspartner der HHT) Januar 2016 5.000 € Flughafen Hamburg GmbH Anzeige in „Auf nach Hamburg“, Januar 2014 Januar 2014 Nicht durch den Flughafen erfolgt; Dienstleisterauswahl und freihändige Vergabe* durch die HHT im Jahr 2013 1.350 € Anzeige in „Auf nach Hamburg“, Februar 2015 Februar 2015 1.350 € Anzeige in „Auf nach Hamburg“, Mai 2015 Mai 2015 650 € * Die Aufträge wurden gemäß den für die Unternehmen geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben, die Vorschriften der VOL wurden eingehalten. Unterhalb des EU-Schwellenwertes von T€ 207 gilt der Grundsatz, dass die Leistungen in einem wettbewerblichen, transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren zu vergeben sind. Dieses kann bei der Art der hier zu vergebenden Leistungen durch eine Freihändige Vergabe mit Einholung von Vergleichsangeboten erfolgen. Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) ist Kooperationspartner der HHT bei der Publikation „Auf nach Hamburg“. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) hat in dieser Publikation Anzeigen geschaltet. Die HHT ist Herausgeber und hat somit die Vergabe der Medialeistung für die Umsetzung vorgenommen. Die Unternehmensgruppe Raike hat nach bisherigem Kenntnisstand seit Anfang des Jahres 2014 von den Unternehmen der HMG-Gruppe folgende Aufträge erhalten: Auftrag Erteilt Vergabe Auftragssumme (netto) Hamburg Marketing GmbH Tagestourismuskampagne März 2014 Freihändige Vergabe* 43.081 € Tagestourismuskampagne Januar 2015 60.553 € Tagestourismuskampagne Januar 2016 20.000 € Hamburg Tourismus GmbH Anzeige HHCard April 2014 Freihändige Vergabe* 1.000 € Pitch Honorar April 2014 1.000 € Vermarktung China Time Juni 2014 1.100 € Flyer Hamburg ist Weihnachten August 2014 1.600 € Marketing in der Region November 2014 5.400 € Partnertreffen in der Region Januar 2015 420 € Anzeige U3 Entdecke Deine Region März 2015 900 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3140 5 Auftrag Erteilt Vergabe Auftragssumme (netto) Distribution Flyer HHCard April 2015 1.600 € Kommunikationsstrategie August 2015 1.725 € Distribution Weihnachtsflyer September 2015 1.600 € Marketing in der Region. Barrierefreiheit September 2015 600 € HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH Keine Hamburg Convention Bureau GmbH Keine * Die Aufträge wurden gemäß den für die Marketingunternehmen geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben , die Vorschriften der VOL wurden eingehalten. Unterhalb des EU-Schwellenwertes von T€ 207 gilt der Grundsatz, dass die Leistungen in einem wettbewerblichen, transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren zu vergeben sind. Dieses kann bei der Art der hier zu vergebenden Leistungen durch eine Freihändige Vergabe mit Einholung von Vergleichsangeboten erfolgen. 9. War Herr Raike in den letzten zwölf Monaten Teilnehmer von Delegationsreisen des Senats beziehungsweise einzelner Senatsmitglieder oder von ähnlichen Veranstaltungen? Wenn ja, wann, bei welchen Anlässen, aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung? Herr Raike hat in seiner Funktion als Stellvertreter des Vorsitzenden des Tourismusverbands Hamburg e.V. an einer Delegationsreise der BWVI vom 28. November 2015 bis 5. Dezember 2015 nach Kuba und Miami teilgenommen. 10. Wann und aus welchen Gründen gab es seit der letzten Vertragsverlängerung von Herrn von Albedyll bei HHT und HMG dienstliche Termine, an denen Herr Raike teilgenommen hat? Unbeschadet einer datenschutzrechtlichen Bewertung wird eine systematische Erfassung dieser Termine im Unternehmen nicht vorgenommen. 11. Seit wann genau hatten jeweils welche Senatsmitglieder und Staatsräte Kenntnis von der geplanten Tätigkeit von Herrn von Albedyll im Hotelbereich ? Siehe Antworten zu 5. und zu 7. 12. Seit wann genau hatten jeweils welche Senatsmitglieder und Staatsräte Kenntnis von den zukünftigen Geschäftspartnern von Herrn von Albedyll im Hotelbereich? Siehe Antworten zu 5. und zu 7. 13. Welche Geschäftsbeziehungen im Einzelnen hatte die HHT seit Anfang 2014 mit Gesellschaften der Geschäftspartner von Herrn von Albedyll im Hotelbereich? Herr von Albedyll hat am 3. Februar 2016 schriftlich versichert, dass es neben der Albedyll Tourismus GmbH keine weiteren Gesellschaften gibt und dass sich auch keine weiteren Gesellschaften in Gründung befinden, an denen er beteiligt ist. Über den Geschäftspartner der Albedyll Tourismus GmbH hinaus liegen dem Senat keine Informationen über weitere etwaige Geschäftspartner von Herrn von Albedyll vor. 14. Wie hoch war in den Jahren 2014 und 2015 das Geschäftsvolumen, das Hotels in Hamburg und Umgebung durch die HHT vermittelt wurde? Wie erfolgt dabei die Auswahl der Hotels und in welcher Form war der HHT- Geschäftsführer daran beteiligt? Jahr 2014: 3.099.900 Euro Jahr 2015: 2.469.800 Euro Drucksache 21/3140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Auswahl erfolgt ausschließlich durch den Gast selbst. An diesem Prozess ist die Geschäftsführung nicht beteiligt. 15. In der Drs. 21/2238 sagt der Senat in Bezug auf den Hotelentwicklungsplan , dass die HHT private Investoren mit Datenmaterial rund um das Thema Tourismus unterstützt und das die HHT persönliche Consultinggespräche mit potenziellen Investoren geführt hat. 15.1. Wann und in welcher Form haben die Geschäftspartner von Herrn von Albedyll im Hotelbereich Datenmaterial von der HHT erhalten? Siehe Antwort zu 13. 15.2. An wie vielen Consultinggesprächen mit potenziellen Investoren hat Herr von Albedyll seit der letzten Vertragsverlängerung als Geschäftsführer teilgenommen? Wie viele Consultinggespräche fanden dabei mit den künftigen Geschäftspartner von Herrn von Albedyll im Hotelbereich statt? Das Unternehmen hat hierzu keine Kenntnisse. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. 15.3. Auf wessen Veranlassung sind die Consultinggespräche sowie die Herausgabe von Datenmaterial jeweils erfolgt? Entfällt. 16. Warum genau war die HHT beziehungsweise deren Geschäftsführer mit der Erstellung des Hotelentwicklungsplans befasst? Ausgangspunkt ist die Studie „Perspektive – Hamburg Tourismus 2025“, die die HHT im Juli des Jahres 2014 bei der dwif-Consulting GmbH beauftragt hatte. Eines der in dieser Studie identifizierten Handlungsfelder ist ein gezielter Kapazitätsausbau der Hotellerie in Hamburg. Die HHT war im weiteren Verlauf mit der Aufbereitung der aus den erwarteten Tourismusströmen entstehenden Bedarfe an Übernachtungskapazitäten befasst. Federführend für den sogenannten Hotelentwicklungsplan und die darin zu erstellende quantitative wie qualitative Analyse der Bedarfslage für Hotelansiedlung sowie die Ermittlung der Angebotsmöglichkeiten hinsichtlich geeigneter Grundstücke ist die HWF. Im Übrigen siehe Drs. 21/2361. 17. Wurde nach Kenntnis der geplanten Anschlusstätigkeiten von Herrn von Albedyll der Auftrag der Erstellung eines Hotelentwicklungsplans geändert ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Erstellung eines sogenannten Hotelentwicklungsplanes erfolgt unabhängig von Herrn von Albedyll. 18. Wann waren der Erste Bürgermeister, der Wirtschaftssenator und der HHT-Aufsichtsratsvorsitzende jeweils im Einzelnen mit der Erstellung des Hotelentwicklungsplans befasst? Der Erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der HMG. Der Präses der zuständigen Behörde ist Mitglied des Aufsichtsrates der HMG. Staatsrat Rieckhof ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der HHT und der Gesellschafterversammlung der HMG. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der HMG wurden am 17. Juli 2015 im Rahmen eines Berichts über die Studie „Perspektive – Hamburg Tourismus 2025“ und am 8. Dezember 2015 im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung durch die Geschäftsführung auch mit dem Thema Hotelentwicklungsplan befasst; die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der HMG am 16. November 2015; die Mitglieder des Aufsichtsrates der HHT am 29. Oktober 2015. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3140 7 Außerdem wurde am 27. Januar 2016 im sogenannten Marketing-Board bei der zuständigen Behörde über den Hotelentwicklungsplan berichtet. Das Marketing-Board ist ein städtisches Gremium zur Koordinierung der Marketingaktivitäten der für das Hamburg-Marketing relevanten öffentlichen Unternehmen. Mitglieder sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der entsprechenden Gesellschaften. Den Vorsitz hat Herr Staatsrat Rieckhof. 19. Wann soll der Hotelentwicklungsplan in welcher Form veröffentlicht werden ? Über Termin und Form einer Veröffentlichung wurde noch nicht entschieden. 20. Hält der Senat die Anschlusstätigkeiten von Herrn von Albedyll nach seinem Ausscheiden als Geschäftsführer städtischer Gesellschaften für unproblematisch? Maßstab für die Beurteilung der Anschlusstätigkeiten Herrn von Albedylls ist für den Senat die geltende Rechtslage. Auf dieser Grundlage ist festzustellen, dass Herrn von Albedyll Anschlusstätigkeiten nicht verboten sind. 21. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat der Senat ergriffen, um Interessenkonflikte im Bereich der HHT zu vermeiden? 22. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat der Senat ergriffen, um sicherzustellen , dass interne Dokumente, Planungen, Einschätzungen et cetera der HHT nicht für private Geschäftszwecke genutzt werden? Die HHT unterliegt dem Hamburg Corporate Governance Kodex. Es gelten in der HHT die standardmäßigen Regeln der Gesellschaftsverträge und der Geschäftsanweisungen der Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen und die Geschäftsführerverträge entsprechen dem Muster der Anstellungsverträge öffentlicher Unternehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. Darüber hinausgehende Maßnahmen wurden durch die zuständige Behörde nicht ergriffen. 23. In der letzten Legislaturperiode hatte der Senat eine Überarbeitung des Musteranstellungsvertrags für Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen in Bezug auf Regelungen zu Nebentätigkeiten angekündigt. Ist eine Überarbeitung inzwischen erfolgt? Wenn ja, in welchen Punkten? Wenn nein, warum nicht? Nein, die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.