BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3143 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Projektförderung der freien Tanz- und Theaterszene Am 1. Februar 2016 gab die Kulturbehörde die diesjährige Projektförderung der freien Tanz- und Theaterszene bekannt. Demnach werden in der Spielzeit 2016/2017 insgesamt 33 Projekte mit rund 556.000 Euro gefördert. Insgesamt vier Jurys hatten über 148 eingegangene Förderanträge zu entscheiden . Damit hatten sich laut Kulturbehörde deutlich mehr Bewerber/ -innen um Fördermittel bemüht als in den Vorjahren. Allerdings steht dem gegenüber, dass in der kommenden Spielzeit deutlich weniger Projekte gefördert werden als in den Jahren zuvor. 2012 hatte die Kulturbehörde erstmalig neue Fördermodule angewendet und im Zuge dessen eine Nachwuchs-, eine Festival- und eine Konzeptionsförderungen für die freie Theater- und Tanztheaterszenevergeben. Damit wurden einige der Kernforderungen aus der im Jahr 2011 vorgelegten „Potentialanalyse der freien Theater - und Tanzszene in Hamburg“ umgesetzt. Mit der dreijährigen Konzeptionsförderung solle die künstlerische Spitze genauso gefördert werden wie der Nachwuchs. Die Vergabe eben dieser Konzeptionsförderung allerdings fehlt in der aktuellen Pressemitteilung der Kulturbehörde. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Anträge gab es in welchen Bereichen? Anzahl Anträge und Volumina Spielzeiten 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Sprechtheater Projektanträge 20 27 21 25 20 27 27 21 24 Basisanträge 7 ** 1 3 ** 2 0 0 2 1 4 Volumen in € 475.492 577.400 523.357 521.210 373.735 651.033 649.264 475.168 626.850 Musiktheater Projektanträge 9 13 16 9 10 7 10 11 11 Basisanträge ** 1 ** 1 0 1 0 1 0 Volumen in € 260.101 361.307 382.722 301.350 272.480 165.228 270.186 289.976 227.974 Performance Projektanträge 13 15 18 18 22 22 14 16 31 Basisanträge ** 0 ** 0 0 1 0 3 4 Volumen in € 298.680 260.990 413.320 404.427 441.580 421.098 229.910 381.167 849.937 Drucksache 21/3143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl Anträge und Volumina Spielzeiten 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Tanztheater Projektanträge 19 23 24 16 29 21 28 22 24 Basisanträge 3 1 2 1 0 1 1 3 0 Volumen in € 531.673 627.418 572.849 417.596 813.596 504.022 751.264 588.222 626.242 Kinder-,Jugendtheater Projektanträge 13 25 16 23 20 21 23 21 23 Basisanträge 9 3 2 1 2 2 3 4 3 Volumen in € 254.106 393.501 286.957 378.922 389.300 389.392 476.874 389.543 392.261 Nachwuchs * * * * 15 19 16 17 24 Volumen in € - - - - 74.725 93.034 79.996 81.960 147.301 Konzeption * * * * 7 9 7 8 5 Volumen in € - - - - 731.957 936.708 700.095 840.000 468.150 Festival * * * * 6 4 6*** - - Volumen in € - - - - 123.470 60.200 441.831 - - * keine Antragstellung möglich in dieser Spielzeit ** keine weitere Aufschlüsselung in die Sparten Sprech-, Musiktheater, Performance *** ab Spielzeit 2014/2015 erstmalig für drei aufeinanderfolgende Spielzeiten vergeben, daher keine Vergabe in den beiden folgenden Spielzeiten 2. Wie hoch war das gesamte Antragsvolumen (aufgeschlüsselt nach Sparten )? 3. Wie hat sich Zahl der Anträge seit 2008 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Sparten und Antragsvolumina)? Siehe Antwort zu 1. 4. Wie bewertet der Senat die wachsende Anzahl der Anträge? Die Anzahl der Anträge ist über die Jahre gesehen relativ konstant geblieben. Der Aufwuchs zur Spielzeit 2012/2013 ist auf die Einführung neuer Fördermodule (Konzeption und Nachwuchs) zurückzuführen. 5. Wie hoch ist das gesamte Fördervolumen für die Spielzeit 2016/2017 (gesamt und aufgeschlüsselt nach Sparten)? Das per Juryempfehlung zur Spielzeit 2016/2017 zu vergebende Gesamtfördervolumen für Projektförderungen beläuft sich (ohne Konzeptionsförderung) auf 565.000 Euro, die sich folgendermaßen zusammensetzen: Sprechtheater, Musiktheater, Performance: 215.000 Euro Tanztheater: 200.000 Euro Kinder-, und Jugendtheater: 120.000 Euro Nachwuchsförderung: 30.000 Euro Hinzu kommen die Förderungen nach Juryempfehlungen aus auf drei Jahre angelegten Entscheidungen aus den Vorjahren: Festivalförderung in Höhe von 60.000 Euro (seit der Spielzeit 2015/2016) und laufende Konzeptionsförderungen in Höhe von 140.000 Euro (eingeführt zur Spielzeit 2012/2013). Zusätzlich zu nennen sind strukturelle Fördermodule (zum Beispiel Auftrittsförderung Kinder- und Jugendtheaterszene, Kindertheatertreffen, Tanzraumförderung), die nicht über Juryverfahren vergeben werden, in Höhe von circa 122.000 Euro und die Förderung eines Projekts aus dem Bereich der freien darstellenden Künste in Höhe von 100.000 Euro aus dem Elbkulturfonds. 6. Wie hoch war die durchschnittliche Antragshöhe im Rahmen der diesjährigen Projektmittelvergabe? Die durchschnittliche Antragshöhe beträgt 21.961,81 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3143 3 7. Warum werden in diesem Jahr im Bereich Sprechtheater/Musiktheater/ Performance insgesamt weniger Projekte gefördert als in den Vorjahren? Die Einführung des Mindestlohngesetzes hat die Beachtung der Honoraruntergrenze bei den freien darstellenden Künsten zur Folge. Entsprechend sind viele Anträge mit erhöhten Honorarkosten eingereicht worden. Dies wirkt sich im Ergebnis auf die Zahl der geförderten Anträge aus. 8. Wie begründet der Senat, dass es in Hamburg keine erkennbare Kontinuität der Förderung für Gruppen gibt? 9. Warum wurde die Vergabe der Konzeptionsförderung in der aktuellen Pressemitteilung des Senats ausgeklammert? 10. Verzögert sich die Entscheidung über die Konzeptionsförderung ab der Spielzeit 2016/2017? Wenn ja, warum? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Mit der Konzeptionsförderung wurde zur Spielzeit 2012/2013 ein kontinuierliches Förderinstrument eingerichtet, das Künstlerinnen und Künstlern eine dreijährige Planungssicherheit gewährte. Die weiteren Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Hamburg ist Ausbildungshochburg im Bereich der darstellenden/ performativen Künste. Welche Schritte unternimmt die Regierung, um Hamburg langfristig zum attraktiven Arbeitsmittelpunkt der Absolventen dieser Studiengänge zu machen? Das übergeordnete Ziel der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH ist es, die Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft in Hamburg zu verbessern und dazu beizutragen , dass in dieser stetig wachsenden Wirtschaftsbranche Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Ein Schwerpunkt ist dabei die Entwicklung einer wirtschaftlich erfolgreichen Existenzgrundlage bei Hamburgs Akteuren der Kreativwirtschaft, zu denen auch Absolventinnen und Absolventen im Bereich der darstellenden und performativen Künste gehören. Dies geschieht über die Verbesserung des Immobilienangebots , Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Beratung und Coaching sowie Weiterbildungsangebote und Vernetzungsformate (siehe dazu auch Drs. 20/13047). 12. Welche Forderungen der „Potentialanalyse der freien Theater- und Tanzszene in Hamburg“ sind bereits umgesetzt worden und für welche ist zu wann eine Umsetzung vorgesehen? Die Nachwuchs- und Konzeptionsförderung wurde zur Spielzeit 2012/2013 eingeführt. Eine dreijährige Festivalförderung läuft seit der Spielzeit 2014/2015. 13. Wie begründet der Senat, dass es in Hamburg, neben der Projektförderung , keine eigenen Struktur-Förderinstrumente auf Antrag für die freien darstellenden Künste gibt? Es gibt für die freien darstellenden Künste das Instrument der Basisförderung. Während Produktionsförderungen der Realisierung einzelner Theater- und Tanzproduktionen dienen, stellt die Basisförderung eine Unterstützung zur Sicherung der Arbeitsgrundlage dar. Bezuschusst werden zum Beispiel Probenraum- oder Büromiete, die Anschaffung technischer Ausstattung, Werbematerial, Honorar für eine Projektleitung et cetera. Dies ermöglicht den Künstlerinnen und Künstlern, Arbeitsgrundlagen zu schaffen, die über die Projektarbeit nicht oder nur schwer abgedeckt werden können. 14. Welche Förderungen entsprechen festen Haushaltstiteln und welche Förderungen nicht? Die Förderung der Kinder- und Jugendtheater sowie die Förderung der Sprech-, Musik- und Tanztheater, von Performance und der Nachwuchs- und Festivalförderung erfolgt aus der Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen, Bibliotheken“ innerhalb des Produktes „Theater und Tanzszene“. Die Finanzierung der Konzeptionsförderung ist keinem festen Produkt zugeordnet. 15. Vor dem Hintergrund der notwendigen Planungssicherheit für Kulturschaffende : Wie beurteilt der Senat den Zustand, dass einzelne Förde- Drucksache 21/3143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 rungen von Jahr zu Jahr immer wieder neu entschieden/beantragt beziehungsweise aus der Kultur und Tourismustaxe finanziert werden? Ziel der Förderung der professionellen freien Theater- und Tanzszene in Hamburg ist es, frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern und Gruppen die Möglichkeit zu bieten , unabhängig von einer festen Spielstätte Produktionen zu erarbeiten und sie der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mit Projektförderungen, die jährlich neu verhandelt werden, ist es möglich, die vielfältigen Facetten der Szene zu berücksichtigen und jedem Antrag die Chance auf Förderung zu erhalten.