BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3147 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Berliner U-Bahn-Täter aus Hamburg: Hat Resozialisierung versagt? (II) Der mutmaßliche Täter Hamin E. aus Hamburg befand sich bis zum 18.01.2016 in Behandlung in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll (Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2989 vom 02.02.2016). Bereits am 19.01.2016 hat er eine 20-jährige Frau in Berlin vor die U-Bahn gestoßen, die anschließend verstarb. Zudem sind derzeit vier Ermittlungsverfahren wegen Diebstahlsdelikten gegen den mutmaßlichen Täter anhängig. Auch nach seiner Haftentlassung war er seit Jahren regelmäßig in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Informationen über die Maßnahmen der Resozialisierung und der sozialen Dienste der Justiz in Hamburg liegen bisher nicht vor. Die Bewertung des Behördenhandelns sei noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wurden jeweils wann wegen jeweils welcher Tatvorwürfe gegen den mutmaßlichen Täter in welchem Jahr innerhalb und außerhalb Hamburgs geführt (bitte nach Straftatbeständen und Jahren auflisten)? Siehe Drs. 21/2958. 2. Welche Kenntnisse haben die zuständigen Behörden über die Aufenthalte des mutmaßlichen Täters in Kliniken in Hamburg und außerhalb Hamburgs? Wann endete die Betreuung des mutmaßlichen Täters auf Grundlage welcher Entscheidung? Siehe Drs. 21/2958, 21/2969 und 21/2989. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist der Senat gehindert, etwaige darüber hinausgehende Kenntnisse der zuständigen Behörden zu freiwilligen Klinikaufenthalten mitzuteilen. 3. Wann wurde der mutmaßliche Täter aus der JVA Hahnöfersand entlassen ? Wie lange wurde der mutmaßliche Täter danach durch soziale Dienste der Justiz betreut? Siehe Drs. 21/2958 und 21/2989. 4. Wie lange werden in Hamburg im Durchschnitt Resozialisierungsmaßnahmen und sich anschließende Maßnahmen der sozialen Dienste der Justiz befristet eingesetzt? An welcher Position steht Hamburg im Vergleich zu anderen Städten, wie Berlin, München und Frankfurt am Main? Die Dauer der einzelnen Resozialisierungsmaßnahmen wird in Hamburg statistisch nicht erfasst. Allein im Jahr 2015 waren über 5.000 Personen in der Zuständigkeit der Dienste des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe, davon knapp 3.000 bei der Erwachsenenbewährungshilfe. Um die durchschnittliche Dauer von Resozialisierungsmaßnahmen zu ermitteln, müssten mehrere Tausend Akten ausgewertet werden. Dies Drucksache 21/3147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In jedem Fall handelt es sich jedoch um befristete Maßnahmen, an die sich die allgemeinen Hilfsangebote anschließen, siehe Drs. 21/2989. 5. Sollte der mutmaßliche Täter ausgewiesen werden? Wenn ja, seit wann und aus welchen Gründen, auf welcher rechtlichen Grundlage? Am 29. September 2004 erging gegen den Betroffenen eine Ausweisungsverfügung der zuständigen Behörde aufgrund der §§ 45, 46 Nummer 2 sowie § 47 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 Satz 1 des damals geltenden Ausländergesetzes aus den in diesen Vorschriften genannten Ausweisungsgründen. 6. Gab es rechtliche Streitigkeiten um seine mögliche Ausweisung? Wenn ja, warum, wie lange dauerten diese an, vor welchen Gerichten und mit welchem Ergebnis? Was wurde dann von welcher Behörde veranlasst ? Siehe Drs. 21/2958. 7. Welche Konsequenzen zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus dem Vorfall? Welche konkreten Maßnahmen werden von welcher Stelle nun ergriffen? Siehe Drs. 21/2989.