BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3152 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Dennis Thering (CDU) vom 05.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Folgen hat der Umbau des Klostersterns und des Eppendorfer Baums für die Infrastruktur des Stadtteils und der Stadt? Im Zuge der Politik des Senats sollen Klosterstern und Eppendorfer Baum umgebaut werden. Durch massiven Protest der Anwohner sowie der Gewerbetreibenden des Eppendorfer Baums hat Verkehrsstaatsrat Rieckhof Medienberichten zufolge nunmehr entschieden, die Anzahl der Parkplätze im Innenkreisel des Klostersterns, anders als bisher von der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (BWVI) geplant, nicht zu verändern. Diese Entscheidung erscheint allerdings als eine willkürliche Einzelentscheidung, die das Gesamtpaket der fragwürdigen Senatsmaßnahmen nur partiell entschärft und den eigentlichen Herausforderungen nicht Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zu den Planungen am Klosterstern und Eppendorfer Baum ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Am 4. Juni 2015 hat eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Vom 5. bis 12. Juni 2015 standen ein mobiles Informationsbüro und Informationsstände vor Ort. In dieser Zeit sind auch strukturierte dialogische Interviews mit Gewerbetreibenden, Kunden, Anwohnern und anderen Beteiligten geführt worden. Am 13. Juni 2015 wurde ein ganztägiger Workshop mit intensiver Bürgerbeteiligung veranstaltet. Am 1. Dezember 2015 fand eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung zum Abschluss der Planungen statt. Bei allen Veranstaltungen waren fachkundige Personen vor Ort und haben Informationen gegeben, Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen. Insbesondere während des Workshops haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene Vorschläge eingebracht und diskutiert. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die aktuelle Planung sind unter http:// lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klosterstern-umgestaltung/ dokumentiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Während der Senat in Drs. 21/1182 eine Zahl von 65 Parkplätzen am Klosterstern anführte, sind dort laut der Präsentation für die zweite Informationsveranstaltung vom 1. Dezember 20151 44 Parkplätze möglich und wurden 97 Fahrzeuge gezählt. Wie viele Parkplätze gibt es aktuell am Klosterstern? Im Inneren des Kreisels Klosterstern stehen derzeit circa 45 Parkplätze zur Verfügung , wenn alle Pkw längs zur inneren Fahrspur abgestellt werden. Es wird jedoch 1 http://lsbg.hamburg.de/contentblob/4657396/data/klosterstern-praesentation-zur-2- informationsveranstaltung-vom-1-dezember-2015.pdf. Drucksache 21/3152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unter Inkaufnahme von Behinderungen der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und Inkaufnahme von Beschädigungen der abgestellten Fahrzeuge deutlich enger und schräg zur inneren Fahrspur geparkt. Dadurch stehen im Kreiselinneren circa 65 Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus wird auch der mittlere , begrünte und mit Bäumen bewachsene Trennstreifen zum Parken genutzt. Zeitweise sind dadurch insgesamt bis zu 97 abgestellte Pkw gezählt worden. 2. Trifft es zu, dass jüngst entschieden wurde, die Parkplätze am Klosterstern in der bisherigen und in der Antwort auf 1. genannten Anzahl zu erhalten? Wenn ja, a) welche Stelle beziehungsweise welcher Funktionsträger aus welcher Behörde hat die Letztentscheidung hierüber getroffen? b) welche Begründung liegt dieser Entscheidung zugrunde? c) hatten die Einwendungen der örtlichen Bevölkerung und insbesondere der Gewerbetreibenden vor Ort Einfluss auf diese Entscheidung ? Während der Bürgerbeteiligung haben sich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kritisch dazu geäußert, dass die Parkmöglichkeiten im Innenkreisel eingeschränkt werden sollen. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung hat der zuständige Staatsrat entschieden, den Parkplatz im Inneren des Kreisels weitgehend in der derzeitigen Situation zu belassen. Lediglich das Parken auf dem mittleren, begrünten Trennstreifen soll zukünftig unterbunden werden, um Gefährdungen und Behinderungen durch parkende Kfz und Ein- und Ausparkvorgänge zu verhindern. 3. Wie viele Parkplätze gibt es aktuell in der Straße Eppendorfer Baum? In der Straße Eppendorfer Baum zwischen Klosterstern und Hegestraße gibt es 40 allgemeine Parkplätze, zwei Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und acht Stellplätze im eingeschränkten Halteverbot (Ladezonen). 4. Wird es auch einen Bestandsschutz für die Parkplätze in der Straße Eppendorfer Baum geben? Wenn nein, warum nicht? In der Straße Eppendorfer Baum wird es zukünftig 38 allgemeine Parkplätze, zwei Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und zwei Ladezonen mit 23 beziehungsweise 28 Meter Länge (entspricht zusammen neun Stellplätzen) geben. 5. Welche Bäume werden am Klosterstern und im Bereich Eppendorfer Baum im Rahmen des Umbaus gefällt, welche bleiben erhalten? Bitte exakte Auflistung mit Flurkarte. Am Klosterstern und im Eppendorfer Baum sind keine Baumfällungen geplant. Im Eppendorfer Baum sollen zwei Bäume zusätzlich gepflanzt werden. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klostersternumgestaltung /. 6. Schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die weiteren manifesten Einwendungen der Anwohner und Gewerbetreibenden bezüglich des Klostersterns und des Eppendorfer Baums als irrelevant ein? Nein. Viele im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregungen sind in die Planung eingeflossen. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/ 4481992/klosterstern-umgestaltung/. 7. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die provisorische Verschränkung der auf den Klosterstern einmündenden Fahrstreifen des Eppendorfer Baums mit Rückstaubildung mindestens bis zur Hegestraße? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/3152 3 8. Zu welchem Ergebnis kommt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch die im vergangenen Jahr eingerichtete Testphase? Die U-Bahn-Station Klosterstern soll barrierefrei ausgebaut werden. Dazu wird ein Aufzug installiert werden, der aufgrund der Lage der Haltestelle im derzeitigen Fahrbahnbereich des Eppendorfer Baum positioniert werden wird. Dadurch wird zukünftig an der Zufahrt Eppendorfer Baum in den Klosterstern eine der beiden derzeit vorhandenen Fahrspuren entfallen. Die Testphase mit Einrichtung einer einstreifigen Verkehrsführung an der Einmündung vom Eppendorfer Baum in den Klosterstern hat die zuvor berechnete Simulation des zukünftigen Zustands bestätigt. 9. Welche Bedeutung misst der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dem periodischen beidseitigen Verkehr zwischen Flughafen und Innenstadt bei und welche konzeptionelle Alternativstrecke konnte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in dieser Testphase erarbeiten? Bei der Planung wurde auch der zum Flughafen führende Durchgangsverkehr berücksichtigt . Die wegweisende Beschilderung zwischen Flughafen und Zentrum soll nicht verändert werden. 10. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nun bezüglich der Busüberliegerplätze? Wie viele entstehen wo und wie viele Parkplätze müssen dafür weichen? Bitte genaue Aufstellung mit Flurkarte. Im Eppendorfer Baum soll der Überliegerplatz auf der Nordseite entfallen. Auf der Südseite sollen zwei Überliegerplätze verbleiben, von denen einer gleichzeitig die Endhaltestelle der Buslinie 114 ist. Dafür werden keine Parkplätze entfallen. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klosterstern-umgestaltung/. 11. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bezüglich der Ladezonen am Eppendorfer Baum? Bitte genaue Auflistung mit Flurkarte. Siehe Antwort zu 4. sowie http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klostersternumgestaltung /. 12. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bezüglich der Fahrradwege am Eppendorfer Baum und am Klosterstern? Bitte genaue Darstellung mit Flurkarte. Im Eppendorfer Baum wird es beidseitig Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer geben. Die heute noch vorhandenen Radwege in den Nebenflächen werden als Teil der zukünftigen Gehwege umgebaut werden. Im Klosterstern wird es am heutigen rechten Fahrbahnrand einen Radweg geben, der 3 cm höher liegen wird als die Fahrbahn und durch einen 65 cm breiten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt sein wird. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/ klosterstern-umgestaltung/. 13. An welchen Standorten sollen welche Ladezonen für die Einzelhändler in der Straße Eppendorfer Baum zwischen Isestraße und Eppendorfer Baum genutzt werden können? Auf der Nordseite wird es eine 28 Meter lange Ladezone auf Höhe der Hausnummer Eppendorfer Baum 4, auf der Südseite eine 23 Meter lange Ladezone auf Höhe der Hausnummer Eppendorfer Baum 7 geben. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 14. Die Frist zur Stellungnahme durch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der Erstverschickung ist am 6. Januar 2016 abgelaufen. Welche TÖB haben eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, inwieweit widersprechen die Inhalte dieser Stellungnahmen dem Inhalt der Erstverschickung und wann wird die Schlussverschickung erfolgen? Es liegen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange (TÖB) vor: Drucksache 21/3152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Umwelt und Energie, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Finanzbehörde , Bezirksamt Eimsbüttel, Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg, Hamburger Hochbahn AG, Hamburger Stadtreinigung, Handelskammer, Leitungsunternehmen , Taxen-Union Hamburg Hansa e.V. und P + R Betriebsgesellschaft mbH. Die Handelskammer kritisierte den Verlust von Parkplätzen. Die übrigen TÖB gaben eine Vielzahl von inhaltlichen Hinweisen zur weiteren Bearbeitung, die weitgehend berücksichtigt werden konnten. Die Schlussverschickung soll im März 2016 erfolgen. 15. In der Antwort auf Drs. 21/706 hat der Senat im Vorwort den Wortlaut einer im Namen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) herausgegebenen Infozeitung abgedruckt. Darin heißt es unter anderem: „Im Vordergrund stehen dabei neben der Erneuerung des Straßenbelags eine verbesserte Verkehrsführung für alle, die mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind und die Neuordnung des ruhenden (PKW- und Fahrrad-) Verkehrs.“ Welche konkreten Verbesserungen wird es in diesem Kontext für diejenigen geben, die mit dem Auto unterwegs sind? Der Bau eines Radwegs direkt am Fahrbahnrand im Kreisel Klosterstern soll die Unfallgefahren für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrer gleichermaßen mindern. Da zukünftig nicht auf dem mittleren Trennstreifen im Klosterstern geparkt werden darf, entfallen die bisher daraus resultierenden Gefahren für den fließenden Verkehr. Durch die Anlage von Schutzstreifen für Radfahrende im Eppendorfer Baum sind die Radfahrerinnen und Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer. Unfallgefahren können so vermieden werden. Durch den Umbau der Kreuzung Eppendorfer Baum/Hochallee/Isestraße, einschließlich einer optimierten Ampelschaltung wird sich der Verkehrsfluss verbessern.