BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3155 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Neuordnung der Immobilienaktivitäten der Stadt (2) Aus der Drs. 20/14486 geht hervor, dass der Senat weitreichende strukturelle Änderungen bei den Immobilienaktivitäten der Stadt beschlossen hat. Unter anderem soll der Landesbetrieb Immobilienmanagement (LIG) zukünftig Aufgaben im Portfoliomanagement städtischer Immobilien an die HGV abgeben und auch Immobilien an die HGV übertragen. Auch die Verwaltung des Sondervermögens Schulbau soll an die HGV übergehen. In der Drs. 21/1188 hatte der Senat mitgeteilt, dass viele Überlegungen zur Umsetzung noch nicht abgeschlossen seien. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), der Sprinkenhof GmbH und der IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH (IMPF) wie folgt: 1. Sind die Überlegungen und Planungen zu den künftigen Aufgaben des LIG mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bis wann sollen die Planungen und Überlegungen abgeschlossen sein? Nein. Zeitliche Vorgaben zum Abschluss der Planungen und Überlegungen bestehen nicht. 2. Sind Änderungen bezüglich der Aufsicht und Steuerung des Landesbetriebs Schulbau Hamburg und des Sondervermögens Schulbau geplant? Wenn ja, welche? Die Zuständigkeit für die Gebäudemanagement Hamburg GmbH, den Landesbetrieb Schulbau Hamburg sowie die Steuerung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der HGV zur Verwaltung des Sondervermögens Schulimmobilien wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf die Beteiligungsverwaltung der Finanzbehörde übertragen. 3. Wie ist der Sachstand und der Zeitplan der Zusammenführung von ReGe, IMPF und Sprinkenhof zu einem Gleichordnungskonzern? Es ist vorgesehen, die IMPF rückwirkend zum 1. Januar 2016 mit der Sprinkenhof GmbH zu verschmelzen und in das weitere Vorgehen zur Neuausrichtung der städtischen Immobiliengesellschaften auch die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) einzubeziehen (siehe Drs. 20/14486). Drucksache 21/3155 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch ist der geschätzte Aufwand für den Aufbau des Portfoliomanagements bei der HGV? In welchem Umfang soll für die erweiterten Aufgaben das Personal der HGV aufgestockt werden? 5. In welcher Form liegen bereits jeweils welche Ergebnisse der von der HGV beauftragten Unternehmensberatung zur Entwicklung und zum Aufbau eines Portfoliomanagements vor? Wann sollen welche Maßnahmen umgesetzt werden? Der „Abschlussbericht zur Beratung und operativen Unterstützung beim Aufbau eines Portfoliomanagements für städtische Immobilien“ des beauftragten Gutachters liegt seit Ende Dezember 2015 vor. Derzeit plant die HGV für das Jahr 2016 keine Personalaufstockung für die Aufgaben des Portfoliomanagements. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. 6. Wie ist im Einzelnen der Stand der Prüfungen, ob Bestandsgebäude der Kulturbehörde in das Mieter-Vermieter-Modell überführt werden? Die Bedingungen für ein Mieter-Vermieter-Verhältnis der Immobilie der Neuen Schauspielhaus GmbH klärt die zuständige Behörde derzeit mit dem Deutschen Schauspielhaus und der Sprinkenhof GmbH. Im Übrigen siehe Drs. 21/1188. 7. Werden die Vorgaben des Senats zur Immobilienstrategie aus Drs. 20/14486 bei den kürzlich vorgestellten Bauplänen der Universität Hamburg für ein Gästehaus umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der Neubau eines internationalen Apartmenthauses für die Universität Hamburg (UHH) soll vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zur entsprechenden Verwendung von Rücklagen der UHH als Ausnahme nicht im Mieter-Vermieter-Modell, sondern als Einzelmaßnahme von der UHH aus dort vorhandenen Rücklagen finanziert und verantwortet werden. 8. Gemäß Senatsantwort in der Drs. 21/1188 sollten die Mustermietverträge der Freien und Hansestadt Hamburg als Anlage zur VV-Bau im Herbst 2015 veröffentlichet werden. Wann, wo und in welcher Form ist eine Veröffentlichung erfolgt? Aus welchen Gründen ist gegebenenfalls noch keine Veröffentlichung erfolgt und bis wann soll der Mustermietvertrag in welcher Form veröffentlicht werden? Die sorgfältige Umsetzung der Vorgaben aus der Drs. 20/14486 in die Verwaltungsvorschrift erfordert eine Vielzahl von Detaillierungen und Abstimmungen. Eine Veröffentlichung ist für das Frühjahr 2016 zu erwarten.