BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3159 21. Wahlperiode 12.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 05.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Hamburg Tourismus GmbH Ich frage den Senat 1. Wann hat der Aufsichtsrat der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) seit Anfang 2014 jeweils getagt? Wie lange dauerten jeweils die Sitzungen? Der Aufsichtsrat der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) tagt regelhaft drei Mal im Jahr. In den Jahren 2015 und 2016 hat jeweils eine Sondersitzung stattgefunden. 2014: 04. April (1 Std. 50 Min ), 12. Mai (1 Std. 45 Min.), 08. Oktober (1 Std. 30 Min.) 2015: 26. März (1 Std. 50 Min.), 30. April (1 Std. 15 Min.), 17. Juni (1 Std. 50 Min.), 29. Oktober (2 Std.) 2016: 14. Januar (1 Std. 50 Min.) 2. Hat der Aufsichtsrat der HHT Ausschüsse eingesetzt? Wenn ja, welche und mit jeweils welcher Besetzung? Wann haben diese Ausschüsse seit Anfang 2014 jeweils getagt? Nein. 3. Welche Maßnahmen und Geschäfte der HHT bedürfen im Einzelnen der Zustimmung des Aufsichtsrats? Die folgenden Maßnahmen und Geschäfte bedürfen gemäß § 8 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrags der HHT der Zustimmung des Aufsichtsrats: Bestellung, Anstellung und Abberufung der Geschäftsführer beziehungsweise Geschäftsführerinnen, Bestellung und Abberufung von Prokuristen beziehungsweise Prokuristinnen und Generalbevollmächtigten, Außertarifliche Regelungen für Mitarbeiter, Marketingpläne, in denen das finanzielle Volumen sowie Werbeschwerpunkte festzulegen sind, Wirtschaftsplan und seine Änderungen sowie Entscheidungen über Aufträge, die im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen sind oder bei denen die Ansätze im Wirtschaftsplan überschritten werden, Grundstücksgeschäfte sowie Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, Aufnahme von Anleihen oder Krediten ab einer vom Aufsichtsrat festzulegenden Wertgrenze, sofern damit das mit dem Wirtschaftsplan genehmigte Auftragsvolumen überschritten wird, Drucksache 21/3159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Festlegung von Grundsätzen und Handlungsrahmen für die Aufnahme und Gewährung von Krediten und Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Verpflichtungen zum Einstehen für fremde Verbindlichkeiten , Allgemeine Vereinbarungen und Maßnahmen zur Regelung der arbeits- und versorgungsrechtlichen Verhältnisse der Beschäftigten, mit finanziellen Auswirkungen, Abschluss von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen ) für Geschäftsführungen, Gründung anderer Unternehmen, der Erwerb, die Veräußerung sowie Belastung von Beteiligungsrechten, die Maßnahmen i.S.d. § 14 Absatz 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der HHT sowie die Errichtung, Verlegung und Aufhebung von Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten. Weitere, in § 10 Absatz 1 der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrats für die Geschäftsführung festgelegte, zustimmungsbedürftige Geschäfte sind: Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit besonderer Bedeutung, namentlich von solchen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Festlegung von Grundsätzen für derivative Finanzgeschäfte, soweit es sich nicht um Geschäfte in Euro über Zinsswaps, Forward rate agreements (FRA’s), Optionen auf Zinsswaps, Zinscaps und Zinsfloors zur betrags- und fristenkongruenten zinsmäßigen Gestaltung bilanzieller Positionen oder zur Sicherung von im Finanzplan genehmigter Kreditaufnahmen handelt, Rechtsgeschäfte, an denen Aufsichtsratsmitglieder persönlich oder als Vertreter beziehungsweise Vertreterin einer Handelsgesellschaft beziehungsweise einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wirtschaftlich beteiligt sind, Abschluss oder Änderung von Anstellungsverträgen mit Beschäftigten der zweiten Führungsebene, Vereinbarung von Abfindungen bei Dienstbeendigung, sofern diese drei Bruttomonatsgehälter übersteigen, Einleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen die Freie und Hansestadt Hamburg oder ihre Unternehmen sowie von grundsätzlicher Bedeutung oder mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro; der Abschluss von Vergleichen und der Erlass von Forderungen, sofern der durch den Vergleich gewährte Nachlass oder der Nennwert erlassener Forderungen eine vom Aufsichtsrat festzulegende Wertgrenze übersteigt, Gewährung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen von mehr als 500 Euro im Einzelfall und wenn 2.500 Euro p.a. überschritten werden, Wahrnehmung der Gesellschafterrechte bei Tochtergesellschaften und wichtigen Beteiligungen, soweit sie in personeller oder finanzieller Hinsicht von besonderer Bedeutung sind, Abschluss, wesentliche Änderung und die Aufhebung von Unternehmensverträgen , Aufnahme neuer Geschäftszweige im Rahmen des Unternehmensgegenstandes oder die Übernahme neuer Aufgaben sowie die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete , Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Unternehmens, durch Mitglieder der Geschäftsführung. 4. In welcher Form wurden seit Anfang 2014 der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Mitglieder des Aufsichtsrats der HHT außerhalb der Sitzungen über die Angelegenheiten der Gesellschaft informiert? Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit der Geschäftsführung einen regelmäßigen Jour fixe. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in Form von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3159 3 Quartalsberichten über Angelegenheiten der Gesellschaft informiert. Weiter finden Gespräche im Vorwege der Aufsichtsratssitzungen zu deren Vorbereitung statt. 5. Wann hat die Gesellschafterversammlung seit Anfang 2014 jeweils getagt? Wie lange dauerten jeweils die Sitzungen und wer hat die Freie und Hansestadt Hamburg dort jeweils vertreten? Die Gesellschafterversammlung der HHT hat seit 2014 ausschließlich Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht Gesellschafterin der HHT. Gesellschafter der HHT sind die Hamburg Marketing GmbH, der Tourismusverband Hamburg e.V. die Handelskammer Hamburg und der DEHOGA Hamburg Hotel- und Gaststättenverband e.V. 6. Wann wurde dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat zuletzt die Entlastung erteilt? Die Gesellschafterversammlung der HHT hat der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat mit Beschluss vom 17. Juli 2014 zuletzt Entlastung erteilt. 7. Was sind die genauen Aufgaben der Hamburg Travel GmbH? Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von touristischen Dienstleistungen und Produkten, insbesondere von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Eintrittskarten aller Art. Die Hamburg Travel GmbH fungiert aus haftungsrechtlichen Gründen als Vermittler im Verhältnis zum Endkunden, damit die reiserechtlich notwendige Differenzierung zwischen Veranstalterprodukten einerseits und Vermittlungsleistungen andererseits darzustellen ist. 8. Wann und in welcher Form hat sich der Aufsichtsrat der HHT mit den Angelegenheiten der Hamburg Travel GmbH befasst? Der Aufsichtsrat der HHT befasst sich regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen im Rahmen des Berichts der Geschäftsführung, des Beschlusses des Wirtschaftsplans und der Quartalsberichterstattung mit den Angelegenheiten der Hamburg Travel GmbH. 9. Wann und durch wen wurde dem Geschäftsführer der Hamburg Travel GmbH zuletzt die Entlastung erteilt? Die Gesellschafterversammlung der Hamburg Travel GmbH hat der Geschäftsführung mit Beschluss vom 9. Februar 2016 zuletzt Entlastung erteilt.