BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3168 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (III) Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag-Lloyd AG (HL) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter Olaf Scholz verbunden . Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Trotz der erfolgreichen Fusion mit der chilenischen Reederei CSAV wurde dieser Wert zum Jahresende 2014 auf 1,004 Milliarden Euro gesenkt, mithin wurden circa 152 Millionen Euro abgeschrieben. Alle HL-Aktien stehen seitdem mit einem Kurs von 41,22 Euro je Aktie in den Büchern der Stadt.2 Der Börsengang von HL erfolgte Anfang November 2015 zu einem Ausgabekurs von 20 Euro pro Aktie. Im Dezember 2015 berichtete der HL-Großaktionär TUI, dass er seine Aktien auf einen Buchwert von circa 23 Euro je Aktie abgewertet habe. Der aktuelle Börsenkurs der HL-Aktie erreichte am 08. Februar 2016 einen neuen Tiefststand und notiert derzeit um circa 15,60 Euro. Das Unternehmen beabsichtigt, diesen Monat vorläufige Jahresergebnisse zu präsentieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Vorstand der Hapag-Lloyd AG (HLAG) führt die operativen Geschäfte des Unternehmens , zu denen auch die Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit gehört, in eigener Verantwortung. Er berichtet dem Ausschuss Öffentliche Unternehmen regelmäßig über den Verlauf der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft . Vorläufige Daten zu Jahresabschlüssen, Wirtschaftsplanungen, Prognosen und andere interne Informationen der HLAG, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens darstellen, dürfen im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht veröffentlicht werden. Dieses wäre rechtlich nicht zulässig, würde die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens schwächen und die Vermögensposition seiner Anteilseigner gefährden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Wird die Prognose von HL, 2015 ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften , eingehalten werden? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 2. und 3. in Drs. 21/709. Drucksache 21/3168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? 2. Wie hoch lagen beziehungsweise liegen das (bereinigte) EBIT und Konzernergebnis von HL 2015 etwa? 3. Wie sieht die derzeitige Ergebnisprognose für 2016 aus? Mit welchen besonderen Chancen und Risiken wird seitens HL gerechnet? Siehe Vorbemerkung. 4. Ist im Rahmen der Aufstellung des (vorläufigen) Jahresabschlusses 2015 der HGV bereits entschieden worden, mit welchem Wert die Anteile an der Hapag-Lloyd AG zum 31.12.2015 bilanziert wurden? Wenn ja, wie hoch liegt dieser Gesamtbuchwert und welchem Wert je Aktie entspricht dies? 5. Sah oder sieht der Senat beziehungsweise die Geschäftsführung der HGV die Notwendigkeit einer Anpassung des bisherigen Bilanzierungswertes von 41,22 Euro je Aktie? a. Wenn ja, in welchem Umfang? b. Wenn nein, warum nicht? Wann ist eine Korrektur nach Auffassung von HGV und Senat in seiner Rolle als Aufsichtsinstitution angemessen ? Siehe Drs. 21/2735 6. Worin sieht der Senat beziehungsweise die HGV die wesentlichen Gründe für den Rückgang des Börsenkurses? a. Inwieweit hängt der Kursrückgang mit der Ankündigung von HL zusammen, den beabsichtigten Kauf von sechs besonders großen Containerschiffen vorerst doch nicht durchzuführen, zumal dieser im Wertpapierprospekt sowie in entsprechenden Medienberichten vor dem Börsenstart jenseits der bereits erfolgten Schiffsbestellungen noch als möglicher Verwendungszweck für den Erlös aus dem Börsengang genannt wurde? b. Inwieweit hängt der Kursrückgang mit dem Ende der Kursstützungsphase durch die Konsortialbanken zusammen? In circa welchem Umfang wurden durch diese während dieser Phase Stützungskäufe getätigt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, die Entwicklung von Unternehmen zu kommentieren. 7. Welche Auswirkungen hat die (mögliche) Abschreibung auf die HL- Beteiligung auf das bislang geplante Jahresergebnis 2015 der HGV? Wie schlägt sich dies im Eigenkapital der HGV nieder? a. Inwieweit ist eine Anpassung des Verlustausgleichs 2016 gegenüber dem Fortgeschriebenen Haushaltsplan 2015/2016 beziehungsweise der aus diesem ersichtlichen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 seitens der HGV gewünscht? b. Hält der Senat diese für notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2735. 8. In welchem Bilanzierungskreis wird im Jahresabschluss der FHH die HGV konsolidiert? a. Inwieweit fällt sie ganz oder teilweise in den Bilanzierungskreis der Kernverwaltung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3168 3 b. Warum wurden circa 2 Milliarden außerordentliche Abschreibung auf die HGV durch Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode im Bilanzierungskreis der Kernverwaltung vorgenommen, sofern die HGV nicht ganz oder teilweise in diesem Bilanzierungskreis konsolidiert wird3? Im Jahresabschluss der Kernverwaltung wird die HGV als Finanzanlage bilanziert. In den Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg wird sie als vollkonsolidierte Organisation einbezogen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2281. 3 Vergleiche Drs. 21/2281 (Geschäftsbericht 2014), Seite 85.