BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3170 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 08.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Was fliegt denn da? Drohnenflüge in Hamburg Die Nutzung von unbemannten Flugsystemen (im Weiteren Drohnen genannt) im privaten und gewerblichen Bereich nimmt ständig zu. Branchenexperten gehen zukünftig von weiterem Wachstum in dieser Branche aus. Auf der diesjährigen CeBIT wird die Nutzung von Drohnen im Fokus stehen. Internationale Unternehmen investieren verstärkt in diese Technik. In Hamburg hat sich in diesem Bereich der Bundesverband für Unbemannte Systeme (BUVUS) gegründet. Ebenfalls in Hamburg fand zu diesem Thema ein Kongress für Sicherheit und Integration der Drohnennutzung statt (UASympEX). Gleichzeitig hat sich die Stadt Hamburg zum Ziel gesetzt, die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft zu nutzen und aktiv zu begleiten . Laut Koalitionsvertrag sollen gerade im Bereich Mittelstand Innovationen gefördert werden. Die Nutzung von Drohnen stellt ein interessantes Forschungsgebiet dar, da ihr Potenzial im gewerblichen, behördlichen und privaten Bereich noch längst nicht ausgeschöpft ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) definiert, welche Flugkörper unter dem Begriff des Luftfahrtzeugs zu verstehen sind. Dabei wird zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterschieden. Letztere sind unbemannte Flugkörper, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Diese beiden Kategorien werden unter dem Begriff des unbemannten Fluggeräts zusammengefasst . Der umgangssprachliche Begriff „Drohne“ wird nicht einheitlich genutzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Drohnen benötigen eine Aufstiegsgenehmigung nach §20 Absatz 3 LuftVO und welche Behörde ist in Hamburg dafür zuständig? Die folgenden unbemannten Fluggeräte bedürfen zur Nutzung des Luftraums der Erteilung einer Aufstiegserlaubnis: unbemannte Luftfahrtsysteme – UAS (unmanned aircraft system), das heißt unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden und Flugmodelle, o mit mehr als fünf Kilogramm Gesamtmasse, o mit Raketenantrieb, soweit der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt, Drucksache 21/3170 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 o mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten, o in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen oder o soweit sie über einer Menschenansammlung betrieben werden. In Hamburg nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gemäß der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Luftverkehrs die Aufgabe der Landesluftfahrtbehörde wahr. 2. Wie viele Aufstiegsanträge wurden zwischen 2011 und 2015 in Hamburg gestellt und vom wem? (Bitte nach Jahren auflisten.) a. Wie viele Genehmigungen wurden erteilt? b. Wie viele Genehmigungen wurden verweigert und was sind die Gründe für verweigerte Genehmigungen? 2011 2012 2013 2014 2015 Anträge 1 17 146 379 648 erteilte Erlaubnisse 1 17 143 373 643 abgelehnte Anträge 0 0 3 6 5 Anträge zur Durchführung von Drohnenaufstiegen wurden primär von Medienschaffenden (Fotografen, Kameraleuten), Immobilienmaklern, Architekten, Logistikunternehmen , und Wissenschaftlern gestellt. Genehmigungen wurden verweigert, wenn die Nutzung der Luftfahrtgeräte zu einer Gefahr für den Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung geführt hätte und auch keine Alternativen zum risikobehafteten Aufstiegsort oder der Aufstiegszeit zur Verfügung standen. 3. Welchen Zweck verfolgten die Aufstiegsanträge aus Nummer 2 jeweils? Die beantragten Aufstiege dienten hauptsächlich der Erstellung von Film- oder Fotoaufnahmen , Präsentation von Gebäuden, Gebäudezustandskontrollen, Schadensbegutachtung , Überwachung von Flächen in für Personen nicht zugänglichen Abfertigungsanlagen sowie zu logistischen oder Inventarisierungszwecken. 4. Welche Daten werden dabei regelmäßig erhoben, wie werden sie verarbeitet und wie werden diese Daten geschützt? Bei der Antragstellung werden die Personalien des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin, Angaben zum eingesetzten Luftfahrtsystem sowie Informationen zum geplanten Vorhaben (Aufstiegsort, -zeitpunkt, -zweck, geplante Aufstiegshöhe und -dauer) erfasst. Die Daten werden ausschließlich zur Antragsbearbeitung genutzt und gemäß den datenschutzrechtlichen Anforderungen sicher verwahrt. Die Antragsteller sind dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften abzugeben. 5. Nutzen Behörden der Stadt Hamburg Drohnen beziehungsweise ist eine Anschaffung geplant? a. Wenn ja, wann und wofür wurden/werden diese beschafft? b. Wenn nein, warum nicht? Ja. Diese werden seit rund einem Jahr unter anderem bei Entschärfungsarbeiten der Kampfmittelräumung, Fortbildungen der Bereitschaftspolizei oder zur Zustandsüberwachung eines denkmalgeschützten Gebäudes eingesetzt. Zur Überprüfung von Mülldeponien und zum Auffinden von Brand- oder Glutnestern sind weitere Anschaffungen beabsichtigt. 6. Wie hoch ist jeweils der Anteil von zivilen (Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte ), behördlichen und gewerblichen Aufstiegsanträgen? Mit Ausnahme von zwei behördlichen Aufstiegsanträgen handelt es sich um gewerbliche Anträge. Zudem gibt es für die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr Allgemei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3170 3 nerlaubnisse, um in Einsatz- und Notfallsituationen einen kurzfristigen Gebrauch zu ermöglichen. 7. Wie viele Unternehmen beschäftigen sich jeweils hamburg- und deutschlandweit mit der Herstellung von Drohnen? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 auflisten.) 8. Wie viele Unternehmen beschäftigen sich jeweils hamburg- und deutschlandweit mit der Anwendung von Drohnen? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 auflisten.) 9. Wie viele Unternehmen beschäftigen sich jeweils hamburg- und deutschlandweit mit der Erforschung von Drohnen? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 auflisten.) Der zuständigen Behörde liegen hierüber keine Angaben vor. 10. Wie hoch schätzt der Senat das Wachstumspotenzial für die Unternehmen und die potenzielle Wertschöpfung am Standort Hamburg der in Nummer 7. – 9. genannten Branchen ein? Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von unbemannten Fluggeräten sieht der Senat in diesem Segment ein deutliches Wachstumspotenzial. Dies belegt auch die exponentiell gestiegene Antragszahl für Aufstiege von gewerblich und/oder wissenschaftlich eingesetzten UAS in Hamburg. Da die entsprechende Technik noch jung ist und die Einsatzmöglichkeiten von unbemannten Fluggeräten maßgeblich durch die derzeit entwickelten europäischen luftrechtlichen Regelungen beeinflusst werden, kann das Wachstumspotenzial sowie die potenzielle Wertschöpfung am Standort Hamburg für die auf diesem Gebiet tätigen Branchen derzeit nicht beziffert werden. 11. Wie viele Unfälle gab es in der Vergangenheit mit Drohnen? (Bitte für die Jahre 2011 – 2015 auflisten.) Bei der Polizei ist das Fachkommissariat „Spezielle Brandermittlungen“ im Landeskriminalamt (LKA 45) für Vorfälle im Sinne der Fragestellung zuständig. Dort wurden im erfragten Zeitraum drei Vorfälle registriert. In allen Fällen sind die unbemannten Fluggeräte abgestürzt; Personen wurden nicht verletzt. 12. Sind Fälle nicht genehmigter Drohnenflüge in den Jahren 2011 – 2015 bekannt? Wenn ja, wie viele? Aufstiege von Flugmodellen, die nicht unter die Erlaubnispflicht nach der Luftverkehrsverordnung (LuftVO) fallen, werden durch die zuständige Behörde nicht erfasst. Durch das LKA 45 wurden im erfragten Zeitraum fünf gewerbliche Aufstiege registriert, die ohne eine Erlaubnis durchgeführt wurden.