BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3171 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Pensionsverpflichtungen der HSH Nordbank Die HSH Nordbank hat zum Jahresende 2014 Pensionsrückstellungen im Umfang von circa 1,1 Milliarden Euro bilanziert. Im Zusammenhang mit dem beginnenden Verkaufsprozess und vor dem Hintergrund der Erfahrung bei früheren Verkäufen städtischer Gesellschaften wie zum Beispiel dem ehemaligen Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) besteht entsprechender Klärungsbedarf . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: 1. Wie hoch lagen die Pensionsrückstellungen der HSH Nordbank zum 31.12.2015 (behelfsweise zum 30.09.2015)? 2. Welcher Teil der Pensionsverpflichtungen ist vor der Fusion der beiden ehemaligen Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein zur HSH Nordbank AG im Jahr 2003 entstanden oder auf Vereinbarungen aus dieser Zeit zurückzuführen? Inwieweit müssen die Länder in jedem Falle für diese Verpflichtungen haften? 3. Welcher Teil der Pensionsverpflichtungen der HSH Nordbank ist nicht über den PSVaG abgesichert? Wer besichert diesen dann in jeweils welchem Umfang? 4. Wurde eine Übernahme von Pensionszusagen durch die Länder in den den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft bisher vorgestellten Szenarien berücksichtigt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Ein testierter und veröffentlichter Jahresabschluss 2015 liegt noch nicht vor. Zum 30. September 2015 betrugen die Pensionsrückstellungen der HSH rund 1.052 Millionen Euro. Die vor der Fusion entstandenen Pensionsverpflichtungen, die bis zum 18. Juli 2001 zugesagt wurden, umfassen nach Angaben der HSH circa 90 Prozent der genannten Beträge. Sie unterliegen der Gewährträgerhaftung. Gemäß § 2 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LB Kiel) und der Hamburgischen Landesbank – Girozentrale – (HLB) vom 23. Mai 2003 gelten Gewährträgerhaftung und Anstaltslast für die vereinbarte Übergangszeit fort (siehe Drs. 17/2434). Die am 31. Dezember 2002 vorhandenen Gewährträger der HLB und der LB Kiel haften hierfür als Gesamtschuldner. Für die Drucksache 21/3171 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Pensionsverpflichtungen der HSH im Übrigen besteht eine Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Die Pensionsverpflichtungen bestehen in den in Drs. 21/2177 beschriebenen Szenarien jeweils in gleicher Weise, sind als Pensionsrückstellungen bei der Ermittlung des Eigenkapitals der HSH berücksichtigt und beeinflussen das Ergebnis der dargestellten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen insofern nicht.