BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3172 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 08.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreier Sport in Hamburg Im Koalitionsvertrag hielten SPD und GRÜNE auf Seite 105 folgende fest: „Die Koalition wird den Behindertensport und den Inklusionssport stärken. Das Projekt „Kids in die Clubs“ wird zukünftig auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geöffnet. In Alsterdorf hat Hamburg die erste vollständig barrierefreie Sporthalle errichtet. Bei allen Neubauten, insbesondere bei den durch Schulbau Hamburg errichteten Hallen, wird der Senat auf Barrierefreiheit achten. In jedem Bezirk wird eine barrierefreie Sporthalle nach dem Modell Alsterdorf errichtet.“ In der Drs. 21/2516 teilte der Senat mit, dass Kinder mit Behinderung in der Evaluation des Projekts „Kids in die Clubs“ nicht gesondert erfasst werden und sich der Senat das Ziel gesetzt hat, die Quote der am Sportbetrieb teilnehmenden Menschen mit Behinderungen zu steigern. Ziel sei dabei das in der Dekadenstrategie Sport festgelegte Ziel von 25 Prozent (Drs. 20/2948). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche Weise evaluiert der Senat die Öffnung des Projektes „Kids in die Clubs“ für Kinder und Jugendliche mit Behinderung? Das Förderprogramm „Kids in die Clubs“ steht Kindern und Jugendlichen mit oder ohne Behinderungen gleichermaßen offen. Der Senat wertet die Entwicklung des Programms fortlaufend im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Sportfördervertrags aus. Im Übrigen siehe Drs. 21/2516. 2. Wurde eine Evaluation der bisher gebauten/umgebauten barrierefreien Hallen vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die barrierefreie Errichtung und der Ausbau von Sporthallen wird gemäß DIN 18040 für Neubauten und, soweit möglich, analog in Bestandsbauten regelhaft durchgeführt . Bei einzelfallbezogenen Einschränkungen werden diese nach Möglichkeit durch entsprechende bedarfsgerechte Baumaßnahmen behoben. 3. Liegen dem Senat Pläne für den Neu- beziehungsweise Umbau von barrierefreien Hallen vor? Wenn ja, an welchen Standorten mit welchen Kooperationspartnern? Wenn nein, warum nicht? Ja. Zu den Planungen für Schulsporthallen-Bauprojekte siehe Drs. 21/439. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Fragestellung nicht befasst. Drucksache 21/3172 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. In welcher Höhe entstehen Kosten für den Neu- beziehungsweise Umbau der barrierefreien Hallen? 5. In welcher Höhe entstehen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg für den Neu- beziehungsweise Umbau der barrierefreien Hallen? Bitte mit Angabe der Projektgruppe, aus der die Kosten finanziert werden . Die barrierefreie Errichtung und der Ausbau von Schulsporthallen nach DIN 18040 sind Teil des standardmäßig im Schulbau realisierten Leistungsumfangs und werden nicht separat ausgewiesen Im Übrigen siehe Drs. 20/8882. 6. Befindet sich in allen Bezirken mindestens eine nutzbare, zumindest teilweise barrierefreie Sporthalle? Ja, in jedem Bezirk steht mindestens eine nach DIN 18040 barrierefreie Schulsporthalle (Zugang und WC) zur Verfügung.